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Droht ein Ausfall der Gasversorgung in Karlsruhe?

Die Wahrscheinlichkeit, dass von heute auf morgen kein Gas mehr zur Verfügung steht, ist dank der Speicherkapazitäten gering. Dennoch kann es durch verschiedenste Faktoren zu einem Gasausfall kommen. Die Stadt Karlsruhe informiert an dieser Stelle, wie es dazu kommen kann, welche Auswirkungen das auf die Menschen hat und welche Vorkehrungen bereits getroffen werden.

Kommt eine Gasmangellage?

Im Winter 2022 / 2023 mussten wir von einer möglichen Gasmangellage ausgehen. Aktuell ist die Gasversorgung in Deutschland stabil, ein sparsamer Gasverbrauch ist aber nach wie vor von großer Bedeutung, besonders im  Hinblick auf den Winter 2023 / 2024.


Diese und die weiteren Informationen auf dieser Seite stammen von der Bundesnetzagentur und vom Städtetag Baden-Württemberg und Netze BW GmbH.

Ihr persönlicher Netzbetreiber beziehungsweise Netzbetreiberin arbeitet stets eng mit dem Bundeslastverteiler (Bundesregierung) zusammen. Kommt es zu einer Gasmangellage, verpflichtet die Bundesregierung zuerst die Industrie, ihren Gasbezug zu reduzieren oder auf Null zu senken. Die sogenannten „geschützten Kunden“ (zu den geschützten Kundinnen und Kunden gehören Privathaushalte oder soziale Einrichtungen) werden erst an zweiter Stelle in die Pflicht genommen. Aus technisch nicht vermeidbaren Gründen, zum Beispiel bei einem Druckabfall, kann es trotzdem zu Gasausfällen bei Ihnen zu Hause kommen.

Um die schwankende Leistung Erneuerbarer Energien auszugleichen, werden rund 14 Prozent des Stroms in unseren Netzen mit Gas erzeugt. Ein Gasmangel kann so auch zu einem Strommangel führen. Zudem wird dringend vom Kauf von Heizlüftern abgeraten: Werden zu viele elektrisch betriebene Geräte zeitgleich genutzt, drohen Überlastungen des lokalen Stromnetzes und damit auch ein Stromausfall bei Ihnen daheim.

Weitere Informationen sind auf der Seite Richtig handeln bei Gas- und Stromausfall zusammengestellt.

Eine gute und bedachte Notfallvorsorge hilft dabei, auf den Ernstfall vorbereitet zu sein. Zudem ist Solidarität beim Energiesparen gefragt! Hilfreiche Tipps bietet die Kampagne CLEVERLÄND der baden-württembergischen Landesregierung

Gasmangellage: die aktuelle Situation im Überblick

Zur aktuellen Situation haben der Städtetag Baden-Württemberg und die Netze BW GmbH Informationen zusammengestellt.

Informationen zur Gasversorgung in Deutschland sind auf der Seite der Bundesnetzagentur zu finden.

Trotz der aktuell stabilen Lage beschäftigt die Sorge vor einer möglichen Gas- und Strommangellage (ein Teil unseres Stroms in unseren Netzen wird mit Gas erzeugt) die Bevölkerung. Außer der deutschen Import- und Exportmenge an Gas sowie den aktuellen Speicherfüllständen spielen die Temperaturen in diesem Winter eine wichtige Rolle.

Ein weiterer entscheidender Punkt ist das Verhalten der Verbraucherinnen und Verbraucher. Sie sind laut Bundesnetzagentur für rund 40 Prozent des Gasverbrauchs verantwortlich. Die Menschen sind daher dazu aufgerufen, sich mit konkreten Einsparmaßnahmen solidarisch zu zeigen.

In der Verantwortung stehen hier auch Kommunen, die zuständig für Energieplanung und Energieversorgung sind und der Bürgerschaft als Beraterin und Ansprechpartnerin dienen. In diesem Kontext rät auch der Netzbetreiber Netze BW dringend von der Nutzung von Heizlüftern ab, da diese das Stromnetz überlasten können.

Der Notfallplan Gas regelt die Gasversorgung in Deutschland in einer möglichen Krisensituation. Er sieht drei Eskalationsstufen vor.

Die 1. Stufe, die „Frühwarnstufe“ wurde am 30. März 2022 ausgerufen.

Seit Juni 2022 gilt die zweite Stufe, die „Alarmstufe“. Zur Alarmstufe kommt es, wenn eine Störung der Gasversorgung oder eine außergewöhnlich hohe Nachfrage nach Gas vorliegt. Ziel der Beteiligten auf dem Markt ist nach wie vor eine Entspannung der Lage.

Die 3. Stufe ist die „Notfallstufe“. Hierbei übernimmt die Bundesnetzagentur die Hauptverantwortung. Die Notfallstufe wird bei einer außergewöhnlich hohen Nachfrage des Marktes ausgerufen. Dann darf die Bundesnetzagentur Vorgaben machen und direkt in das Netzgeschehen eingreifen. Hierbei kann sie Unternehmen und Verbraucher verpflichten, ihren Gasbezug zu reduzieren oder auf Null zu senken. Weigern sich die Verbraucherinnen und Verbraucher, diese Vorgaben einzuhalten, werden aller Voraussicht nach die Netzbetreiber die Bundesnetzagentur bei ihren Tätigkeiten unterstützen.

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