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FAQ: Antworten auf die wichtigsten Fragen im Überblick

Unsichere Zeiten werfen viele Fragen auf – das ist verständlich. Die Stadt Karlsruhe hat Fragen gesammelt und gibt Antworten, um Licht ins Dunkle zu bringen. Diese Liste ist nicht endlich, sondern wird fortlaufend ergänzt. Informationen helfen, um Unsicherheiten zu überwinden.

Grundsätzliche Fragen

Tipps zur Vorbereitung auf einen Notfall finden Sie auf den Vorsorge-Seiten des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK)

Die Stadtwerke Karlsruhe haben 72 Tipps, wie Sie Strom, Wärme und Wasser sparen können.

  1. Sollten Sie über einen Kamin verfügen, denken Sie daran, ausreichend Brennmaterialien vorzuhalten. Wurde Ihr Kamin längere Zeit nicht benutzt, lassen Sie diesen von einem Fachbetrieb zuerst wieder in Betrieb nehmen.
    Achtung: Nutzen Sie keinen Grill oder machen Sie kein offenes Feuer in geschlossenen Räumen, es besteht Brand- und Erstickungsgefahr.
  2. Einzelne Heizlüfter eignen sich, um kleinere Bereiche zu wärmen.
    Achtung: Die Bundesnetzagentur rät aber davon ab, verstärkt Heizlüfter in der Heizperiode einzusetzen. Das Heizen mit Strom ist ineffizient, sehr kostenintensiv und belastet das Stromnetz. Ein übermäßiger Einsatz von Heizlüftern könnte zu lokalen Stromausfällen führen.
  3. Den Backofen nach der Benutzung offen stehen lassen.
  4. Wärmeflaschen, Decken oder auch warme Kleidung.
  5. Kälteschutz an Fenster und Türen und auf dem Boden zum Beispiel durch Teppiche/Isomatten oder Vorhänge.

Falls es zum Ausfall der Gas-Heizung kommt: Halten Sie sich in einem Raum auf, der möglichst wenig Außenwände hat und halten Sie die Türen geschlossen, damit Wärme nicht entweichen kann. Gleichzeitig sollte er aber bequem und nicht zu klein sein, sodass man sich hier auch längere Zeit aufhalten kann. Achten Sie jedoch trotzdem darauf, regelmäßig zu lüften!

Weitere Informationen im Ratgeber für Notfallvorsorge und richtiges Handeln in Notsituationen vom Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK)

  1. Grill / offenes Feuer in Wohnung: Bei einer Verbrennung entsteht Kohlenmonoxid (CO) in der Luft. Je nach CO-Konzentration führt das zu Übelkeit, Kopfschmerzen, Herzrasen, Benommenheit und Atemnot. Im schlimmsten Fall führt eine Kohlenmonoxid-Vergiftung zur Bewusstlosigkeit, zum Aussetzen der Atmung und zum Tod. Erste Symptome einer Vergiftung können schon nach kurzer Zeit eintreten!
  2. Mit laufendem Motor im Auto in der Garage sitzen zum Wärmen / Radio hören: Auch wenn moderne Fahrzeuge dank Katalysatoren nicht so viel Kohlenmonoxid ausstoßen wie alte Fahrzeuge, sollte der Betrieb eines Verbrennungsmotors in einem Innenraum unbedingt vermieden werden. Auch hier besteht die Gefahr einer Kohlenmonoxid-Vergiftung.
  3. Betrieb mehrerer Heizlüfter / Radiatoren: Falls mehrere große Stromverbraucher gleichzeitig angeschlossen sind kann es zu einem lokalen Stromausfall kommen. Wenn der Strom ausgefallen ist, sollten zunächst große Verbraucher wie Heizlüfter und Radiatoren von der Steckdose genommen werden, um bei einer Rückkehr der Stromversorgung keinen erneuten Ausfall zu riskieren.

Nein.

Zum einen ist das Beheizen der Wohnung mit Stromradiatoren deutlich teurer als das Heizen mit der Heizung. Zum anderen kann es zu temporären Stromausfällen kommen, sollten mehrere Haushalte eine große Menge Strom abrufen. Bitte beachten Sie, dass zur idealen Wärmeverbreitung keine Gegenstände vor der Heizung stehen sollten und diese nicht abgedeckt wird. Helfen kann auch das regelmäßige Entlüften der Heizkörper.

  • Für die Lagerung von entzündlichen und explosiven Kraft- und Brennstoffen gelten gesetzliche Vorschriften und Verordnungen
  • Kraft- und Brennstoffe sind unterschiedlich lang haltbar.
  • Kraft- und Brennstoffe sind bei unsachgemäßem Umgang und falscher Lagerung potenziell gefährlich und umweltschädlich.
  • Wer gegen Sicherheitsvorschriften zum Umgang mit den Stoffen verstößt, riskiert seinen Versicherungsschutz, falls etwas passiert. Er muss gegebenenfalls mit Leistungseinschränkungen in der Schadenregulierung rechnen.

 

Geschützte Kundinnen und Kunden sind alle Privathaushalte, aber auch grundlegende soziale Dienste (zum Beispiel Krankenhäuser oder Pflegeheime) und Fernwärmeanlagen, die Wärme an Haushaltskundinnen und Haushaltskunden liefern. Weitere Informationen siehe Bundesnetzagentur.

Gemäß der Kurzfristenergieversorgungssicherungsmaßnahmenverordnung (EnSiKuMaV) werden in öffentlichen Gebäuden Gemeinschaftsflächen nicht mehr beheizt. Darüber hinaus werden Arbeitsstätten nur noch auf 19 Grad beheizt (hierbei sind Einrichtungen wie Kliniken oder Pflegeheime ausgenommen) und Durchlauferhitzer für Waschbecken werden deaktiviert. Des Weiteren werden Gebäude und Denkmäler nicht mehr aus repräsentativen Gründen beleuchtet.

 

Die Kurzfristenergieversorgungssicherungsmaßnahmenverordnung (EnSiKuMaV) besagt, dass Gasversorger und Eigentümerinnen und Eigentümer großer Wohngebäude Ihre Mieterinnen und Mieter beziehungsweise Kundinnen und Kunden über deren voraussichtlichen Energieverbrauch informieren und Einsparpotentiale nennen. Läden haben die Türen geschlossen zu halten und die Beleuchtung von Werbeanlagen zwischen 22 und 6 Uhr ist untersagt. Wie bei öffentlichen Gebäuden beträgt die Mindesttemperatur an Arbeitsstätten 19 Grad.

Fragen zur Gasversorgung

Es wird davon ausgegangen, dass die Gasspeicher zwei normal kalte Monate ausreichen sollten, wenn sie alle über 95 Prozent gefüllt sind. Eine Prognose ist jedoch sehr schwierig, da viele Faktoren den Gasverbrauch und damit die möglicherweise notwendige Ausspeicherung beeinflussen. Extremere Temperaturen beispielsweise verkürzen den Zeitraum, bis die Gasspeicher aufgebraucht sind. (Freiwillige) Einsparungen großer Gasverbrauchende hingegen können diese Zeitspanne verlängern.

Die Lage am Gasmarkt ist aktuell angespannt, aber die Gasversorgung läuft weiter. Den aktuellen Speicherstand der Gasspeicher finden Sie auf den Webseiten der Bundesnetzagentur.

 

Die Marktentwicklungen sind im Moment aufgrund der politischen Spannungen im Rahmen des Ukraine-Konfliktes und der globalen Nachfrage nur sehr schwer vorhersehbar. Weitere Informationen hierzu finden Sie bei Ihrem Gasversorger.

Am 23. Juni 2022 wurde die Alarmstufe ausgerufen. Bisher wird davon ausgegangen, dass der Markt ohne einen staatlichen Eingriff dazu fähig ist, die Gasversorgung sicherzustellen. Dazu sollen alle Gasversorger und Netzbetreibende marktbasierte Maßnahmen durchführen, mit denen ein Gasmangel vermieden werden kann. Auf Verbraucher und Verbraucherinnen haben diese Maßnahmen vorerst keine Auswirkung, wenngleich sie trotzdem dazu aufgerufen sind, Gas einzusparen.

Die „Notfallstufe“ wird erst ausgerufen, wenn die Versorgungslage sich in Deutschland drastisch verschlechtert. Erst dann greift der Staat ein und kann nun zum Beispiel anordnen, welche Bereiche vorrangig mit Gas versorgt werden und welche ihren Gasverbrauch einzustellen haben.

Fragen zur Stromversorgung

Ja, es kann zu einem temporären Stromausfall kommen. Dies ist insbesondere dann möglich, wenn viele Haushalte zeitgleich eine große Menge Strom abrufen.

Bleiben Sie im Falle eines Stromausfalls ruhig und geraten Sie nicht in Panik. Bitte rufen Sie nicht den Notruf. Trennen Sie große Stromverbraucher vom Netz (zum Beispiel Stromradiator). Wenn der Strom ausgefallen ist, sollten zunächst große Verbraucher wie Heizlüfter und Radiatoren von der Steckdose genommen werden, um bei einer Rückkehr der Stromversorgung keinen erneuten Ausfall zu riskieren.

Halten Sie alternative Lichtquellen bereit, zum Beispiel Taschenlampen und Kerzen mit Feuerzeug. Auch sollten Sie ausreichend Batterien und geladene Ersatzakkus bei sich zuhause haben. Für länger andauernde Stromausfälle ist es ratsam, ein batteriebetriebenes Radio oder Kurbelradio zu besitzen, damit Mitteilungen der Behörden verfolgt werden können. Ebenso kann sich hierfür das Autoradio eignen. Weitere Tipps finden Sie auf den Seiten des BBK

Fragen zur Heimtierhaltung bei Ausfall von Strom und Heizung

Heimtiere, die ein dichtes Fell oder Gefieder haben, wie Hunde, Katzen, Wellensittiche und weitere vertragen auch kühlere Temperaturen über einen längeren Zeitraum. Bei Kaninchen und Nagetieren sorgt ausreichend Einstreu für die Isolation und den Schutz vor Kälte. Zitternden Hunden kann man eine Decke umlegen oder eine Hundejacke anziehen.

Problematischer ist die Haltung von wechselwarmen Tierarten und Tieren, die aus tropischen Gebieten stammen wie viele Reptilien und Fische. Zur Vorbereitung und auch präventiv als stromsparende Maßnahmen ist es empfehlenswert, bei Reptilien wie beispielsweise Griechischen oder Maurischen Landschildkröten, Kornnattern oder Bartagamen eine Winterruhe durchzuführen. Diese sollte routinemäßig erfolgen. Bei plötzlichen Stromausfällen ist die Winterruhe keine ideale Lösung, da sie eine Vorbereitung erfordert.

Kommt es zum Stromausfall, müssen Terrarium und Aquarium vor starkem Wärmeverlust geschützt werden. Sind die Temperaturen unter den Wohlfühlbereich der Tiere gefallen, darf nicht weiter gefüttert werden, da die Verdauung der Tiere nicht mehr optimal funktioniert. Tropische Fischarten benötigen nicht nur warmes Wasser, sondern auch eine entsprechende Beleuchtung und funktionierende Wasserfilter, die für die richtigen Wasserwerte sorgen. Ein Stromausfall trifft diese Tierarten besonders stark und hierbei vor allem kleine und dicht besetzte Aquarien, da sich bei diesen die Wasserwerte schneller verschlechtern. Die Aquarien können zum Beispiel durch Isolationsmaßnahmen vor Kälteverlusten geschützt werden. Der Sauerstoffgehalt des Wassers kann durch die Verwendung von Sauerstofftabletten stabil gehalten werden. Auch hier sollte die Fütterung der Fische zurückgefahren werden, um die Wasserqualität nicht noch zusätzlich zu belasten.

Ist der Wasserfilter durch einen Stromausfall länger als eine halbe Stunde außer Betrieb, ist es wichtig, das Filtersubstrat einmal kräftig mit Leitungswasser durchzuspülen, da sich sonst durch das anaerobe Milieu Giftstoffe bilden können. Diese werden bei Wiederinbetriebnahme des Wasserfilters in das Aquarium gespült und können den Tieren schaden.

Für alle Heimtiere sollten ausreichend Futtervorräte vorhanden sein. Hunde, aber auch manche Katzen kann man zudecken beziehungsweise an das Tragen eines passenden Hundemantels gewöhnen.

Aquarien oder Terrarien sollten dort aufgestellt werden, wo es am wärmsten im Raum ist – also nicht direkt vor einem Fenster oder in den Luftzug – und sich in den gleichen Räumen befinden, die auch bei einem Strom- oder Heizungsausfall durch die Bewohner weiterhin benutzt werden.

Technische Möglichkeiten, Aquarien auch unabhängig von der Stromversorgung warm zu halten beziehungsweise mit Sauerstoff zu versorgen, bestehen beispielsweise in Form von batteriebetriebenen Belüftern oder Sauerstofftabletten sowie Wärmepacks. Rettungsdecken können ebenfalls genutzt werden, um die Wärme im Aquarium und Terrarium aufrecht zu erhalten. Sie werden außen beziehungsweise unter den Haltungseinrichtungen angebracht.

Bei Reptilienarten, die in freier Wildbahn in Kältestarre fallen, sollte diese Winterruhe auch in Gefangenschaft durchgeführt werden.

Es ist sinnvoll, immer für Notfälle vorbereitet zu sein und bei Freunden, Verwandten oder den Nachbarn nachzufragen, ob diese im Notfall die Versorgung der eigenen Haustiere ermöglichen können. Tierpensionen, wie auch das Karlsruher Tierheim, verfügen über kostenpflichtige Unterbringungsmöglichkeiten für Haustiere, die allerdings schnell belegt sind.

Der Tierschutzhof Karlsruhe e. V. hat die Aktion „Asco hilft“ ins Leben gerufen, um Tierhaltern von Hunden, Katzen, Kleinsäugern, Vögeln, Reptilien und Insekten in Notsituationen helfen. Sie vermittelt Pflegestellen, die bereit sind, Tiere für einen bestimmten Zeitraum zu versorgen und wendet sich hierbei insbesondere an Tierhalter, die kurzfristig ins Krankenhaus oder Pflegeheim müssen und keine andere Möglichkeit zur Unterbringung der Tiere haben. „Asco hilft“ kann aber auch in anderen Fällen – zum Beispiel einem Blackout – als Vermittlungsplattform für die Unterbringung von Tieren genutzt werden. Auch potentielle Pflegestellen werden darum gebeten, sich dort zu registrieren.

Informationen finden Sie auf der Webseite von Asco hilft

Fragen zur Übernahme von Heiz- und Nebenkosten

Laufende Heiz-/Nebenkosten werden vom Jobcenter und Sozialamt im Rahmen der Kosten der Unterkunft in tatsächlicher Höhe berücksichtigt und übernommen, sofern diese angemessen sind und nicht aus eigenen Mitteln (Einkommen und Vermögen) gedeckt werden können.

Erwerbsfähige wenden sich an das Jobcenter:

www.jobcenter-stadt-karlsruhe.de
0721 8319-0 oder
0721 8319-222

Personen, die das Renteneintrittsalter erreicht haben, haben
ebenso wie Personen, die voll erwerbsgemindert sind oder eine
vorgezogene Altersrente beziehen dem Grunde nach Anspruch
auf Leistungen nach dem SGB XII. Diese sind bei der Sozial- und
Jugendbehörde zu beantragen:

Stadt Karlsruhe
Sozial- und Jugendbehörde
Ernst-Frey-Straße 10, 76135 Karlsruhe
0721 133-5415

Öffnungszeiten:
Montag bis Mittwoch: 8 bis 15:30 Uhr,
Donnerstag: 8 bis 17 Uhr, Freitag: 8 bis 13 Uhr

Sofern Sie die Nachzahlung nicht aus eigenen Mitteln (Einkommen und Vermögen) bezahlen können, kann ein Anspruch auf Übernahme durch das Jobcenter oder das Sozialamt bestehen.

Es spielt dabei keine Rolle, ob Sie bereits Leistungen beim Jobcenter oder Sozialamt erhalten. Nachzahlungen stellen im Jobcenter bis zu drei Monate nach ihrer Fälligkeit einen zusätzlichen Bedarf dar und im Sozialamt im Monat der Fälligkeit. Deshalb können auch Personen in diesem Zeitraum einen Anspruch auf Leistungen des Jobcenters oder Sozialamtes haben, die ansonsten ihre laufenden Kosten selbst decken können.

Sofern Sie noch keine Leistungen vom Jobcenter oder Sozialamt erhalten, stellen Sie bitte einen formlosen schriftlichen oder telefonischen Neuantrag bei Ihrem zuständigen Jobcenter/Sozialamt.

Wenn Sie bereits Leistungen vom Jobcenter/Sozialamt erhalten, reichen Sie bitte Ihre Heiz-/Nebenkostenabrechnung mit einem schriftlichen Antrag auf Übernahme der Nachzahlung bei Ihrem zuständigen Jobcenter/Sozialamt ein.

Ein Neuantrag kann telefonisch oder formlos schriftlich erfolgen.

Für eine Anspruchsprüfung werden Informationen zu allen in Ihrem Haushalt lebenden Personen benötigt (persönliche Daten, Einkommen- und Vermögensverhältnisse). Ein entsprechendes Antragsformular erhalten Sie vom Jobcenter/Sozialamt.

Den Antrag auf die Übernahme der Heiz-/Nebenkostennachzahlung müssen Sie beim Jobcenter spätestens bis zum Ablauf des dritten Monats nach dem Fälligkeitsmonat stellen. Das heißt, dass Sie bei einer Fälligkeit der Nachzahlung oder der Rechnung im Januar 2023 den Antrag noch bis April 2023 stellen können. Das gilt für alle Anträge, die bis zum 31. Dezember 2023 gestellt werden.
Beim Sozialamt muss der Antrag im Fälligkeitsmonat eingehen, denn nur dann ist eine Leistungsgewährung möglich.

 

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