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Grünordnung und Klimaanpassung im Bebauungsplan - „Grünsatzung“

In wachsenden Städten wie Karlsruhe konkurrieren die Anforderungen zur Deckung des Wohnraumbedarfs durch Nachverdichtung und der Wunsch nach gesunden Wohnverhältnissen mit Aufenthaltsqualität erheblich. Besonders in der dicht bebauten Innenstadt sind Grünflächen bedeutende Elemente einer klimaangepassten Stadtplanung. Ein wichtiges Anliegen ist daher die nachhaltige Sicherung, Weiterentwicklung und Neuschaffung von Frei- und Grünräumen als kühlende Inseln in einer überwärmten Stadt.

Das Bild zeigt die Fassadenbegrünung eines Bürogebäudes.

Unter dem Arbeitstitel „Grünsatzung“ bilden Bebauungspläne zur Grünordnung und Klimaanpassung einen Baustein in der Klimaanpassungsstrategie der Stadt Karlsruhe. Sie wurden aus dem Städtebaulichen Rahmenplan Klimaanpassung abgeleitet. Ziel ist es die Hitzebelastung im Sommer bei einer weiter steigenden Erwärmung zu reduzieren und damit erträglich zu halten. Mit dem Instrument des Bebauungsplanes werden Maßnahmen zur Begrünung und Entsiegelung auf privaten Grundstücken geregelt.

Das Bild zeigt einen begrünten Innenhof in der Renckstraße.

Der Bebauungsplan „Grünordnung und Klimaanpassung" soll Grünstrukturen sichern, entwickeln und vermehren. Stadtgrün kühlt durch Verschattung und durch Verdunstung des in den Pflanzen gespeicherten Wassers. Vor dem Hintergrund der wahrscheinlich zunehmenden Starkregenereignisse ist ein weiteres Ziel der verbesserte Rückhalt von Regenwasser. Durch die Ausweitung von Versickerungsflächen soll die Stadt widerstandsfähiger gegen die Auswirkungen des Klimawandels werden.

Das Bild zeigt ein Dach mit einer Dachbegrünung und einer Photovoltaikanlage.

Die Maßnahmen zur Begrünung und Entsiegelung werden mit dem Instrument des Bebauungsplans geregelt. Sie gelten für die Grundstücke, auf denen Neubau- oder Sanierungsmaßnahmen vorgenommen werden. Eigentümerinnen und Eigentümer werden damit verpflichtet, die Freiflächen ihres Grundstücks entsprechend der Regelungen des Bebauungsplanes zu gestalten. Sie sollen vorhandenes Grün sichern, neue Pflanzflächen mit Bäumen und Sträuchern anlegen, die Befestigung des Grundstückes auf ein erforderliches Mindestmaß reduzieren und diese wasserdurchlässig gestalten. Außerdem müssen die Fassaden und geeignete Dächer der Gebäude und Nebenanlagen begrünt werden.

Die Karte zeigt den Geltungsbereich des Bebauungsplans "Grünordnung und Klimaanpassung in der Innenstadt".

Mit dem Titel

„Grünordnung und Klimaanpassung für die Innenstadt-West und die Innenstadt-Ost“

ist der erste Bebauungsplanentwurf in die Beteiligung der Öffentlichkeit gegangen.

Die Karlsruher Innenstadt mit ihren dicht bebauten und stark versiegelten Quartieren dient als Pilot. Hier besteht ein erheblicher Bedarf, da der sogenannte Wärmeinseleffekt besonders stark ausgeprägt ist und kühlende Grünstrukturen kaum vorhanden sind.

Die „Grünsatzung“ wird als Bebauungsplan ergänzend zu den bestehenden Bebauungsplänen aufgestellt. Er liegt wie ein „grüner Layer“ über den bestehenden Regelungen. Mit seinen Anforderungen gilt er auch in Gebieten, für die keine Bebauungspläne vorhanden sind. In diesen Gebieten gab es bisher keine konkreten Regelungen zur Ausgestaltung der Grundstücke. Ergänzungen von Gebäuden mussten sich bisher lediglich in „die Eigenart der umgebenden Gebäude einfügen“, also sich an die bestehende Art und das Maß der Nutzung sowie die vorhandene Bauweise anlehnen.

Nach Auswertung der Erfahrungen aus dem Verfahren sollen weitere Stadtteile und mittelfristig die ganze Stadt entsprechend des Bebauungsplanes „Grünordnung und Klimaanpassung in der Innenstadt“ überplant werden.

Bereiche, in denen besonders hochwertige Grünstrukturen gesichert werden müssen, sind in einer „zweiten Ebene" der "Grünsatzung" explizit darzustellen. Diese Ausweisung erfolgt über separate kleinflächige Bebauungspläne.

Kontakt

Gartenbauamt

Sachgebiet Landschafts- und Grünordnungsplanung

Lammstraße 7a
76133 Karlsruhe

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