Menü
eService
Direkt zu
Suche

Grünordnung und Klimaanpassung im Bebauungsplan - „Grünsatzung“

In wachsenden Städten wie Karlsruhe konkurrieren die Anforderungen zur Deckung des Wohnraumbedarfs durch Nachverdichtung und der Wunsch nach gesunden Wohnverhältnissen mit Aufenthaltsqualität erheblich. Besonders in der dicht bebauten Innenstadt sind Grünflächen bedeutende Elemente einer klimaangepassten Stadtplanung. Ein wichtiges Anliegen ist daher die nachhaltige Sicherung, Weiterentwicklung und Neuschaffung von Frei- und Grünräumen als kühlende Inseln in einer überwärmten Stadt.

Das Bild zeigt die Fassadenbegrünung eines Bürogebäudes.

Unter dem Arbeitstitel „Grünsatzung“ bildet der Bebauungsplan zur Grünordnung und Klimaanpassung einen Baustein in der Klimaanpassungsstrategie der Stadt Karlsruhe. Er wird aus dem Städtebaulichen Rahmenplan Klimaanpassung abgeleitet. Ziel ist es die Hitzebelastung im Sommer bei einer weiter steigenden Erwärmung zu reduzieren und damit erträglich zu halten. Mit dem Instrument des Bebauungsplanes werden Maßnahmen zur Begrünung und Entsiegelung auf privaten Grundstücken geregelt.

Das Bild zeigt einen begrünten Innenhof in der Renckstraße.

Der Bebauungsplan „Grünordnung und Klimaanpassung in der Innenstadt" ist der erste Bebauungsplan dieser Art in Karlsruhe. Der Plan soll Grünstrukturen sichern, entwickeln und vermehren. Stadtgrün kühlt durch Verschattung und durch Verdunstung des in den Pflanzen gespeicherten Wassers. Vor dem Hintergrund der wahrscheinlich zunehmenden Starkregenereignisse ist ein weiteres Ziel der verbesserte Rückhalt von Regenwasser. Durch die Ausweitung von Versickerungsflächen soll die Stadt widerstandsfähiger gegen die Auswirkungen des Klimawandels werden.

Die Karlsruher Innenstadt mit ihren dicht bebauten und stark versiegelten Quartieren dient als Pilot. Hier besteht ein erheblicher Bedarf, da der sogenannte Wärmeinseleffekt besonders stark ausgeprägt ist und kühlende Grünstrukturen kaum vorhanden sind.

Das Bild zeigt einen begrünten Innenhof.
Das Bild zeigt mit Bäumen überstellte Parkplätze.
Das Bild zeigt Dachbegrünung in Kombination mit Photovoltaik.
BGV Neubau
Das Bild zeigt eine begrünte Fassade.
Das Bild zeigt eine Fläche mit versickerungsoffenem Pflaster.

Die Maßnahmen zur Begrünung und Entsiegelung werden mit dem Instrument des Bebauungsplans geregelt. Sie gelten für die Grundstücke, auf denen Neubau- oder Sanierungsmaßnahmen vorgenommen werden. Eigentümerinnen und Eigentümer werden damit verpflichtet, die Freiflächen ihres Grundstücks entsprechend der Regelungen des Bebauungsplanes zu gestalten. Sie sollen vorhandenes Grün sichern, neue Pflanzflächen mit Bäumen und Sträuchern anlegen, die Befestigung des Grundstückes auf ein erforderliches Mindestmaß reduzieren und diese wasserdurchlässig gestalten. Außerdem müssen die Fassaden und geeignete Dächer der Gebäude und Nebenanlagen begrünt werden. Folgende Regelungen werden getroffen:

 

Baumpflanzungen

Regelung des Bebauungsplanes:

Je angefangenen 300 m² nicht überbauter Fläche der bebaubaren Grundstücke ist ein […] Laubbaum zu pflanzen[…]. Dies gilt ab einer Grundstücksfreifläche von 100 m² […]. Vorhandener Baumbestand kann auf das Pflanzgebot angerechnet werden. […]

Begründung:

Bäume sorgen für Beschattung. Durch Verdunstung von Wasser senken sie die Umgebungstemperatur. Sie haben einen Einfluss auf die Luftqualität, indem sie Emissionen aus Luft und Boden filtern. Gleichzeitig tragen zur Erhaltung der biologischen Vielfalt bei und bieten natürliche Lebensräume für Vögel und Insekten.

 

Begrünung der Grundstücke

Regelung des Bebauungsplanes:

Nicht überbaute Grundstücksflächen sind, soweit sie nicht für andere zulässige Verwendungen benötigt werden, […] als Vegetationsfläche anzulegen, das heißt zu begrünen und mit Bäumen oder Sträuchern zu bepflanzen. […]

Begründung:

Grünflächen wirken durch ihre Verdunstungsleistung und geringere Aufheizung regulierend auf das Stadtklima.

 

Schattige Stellplätze

Regelung des Bebauungsplanes:

Ebenerdige Stellplatzanlagen, sofern sie nicht in Carports oder Garagen liegen, sind mit wasserdurchlässigen und begrünbaren Oberflächen (z.B. als Rasenfugenpflaster oder Schotterrasen) auszuführen und zu begrünen.

Ab drei offenen Stellplätzen auf einem Baugrundstück sind diese gleichmäßig mit Bäumen zu überstellen […]. Dabei ist […] je drei Stellplätze mindestens ein mittelkroniger […] Laubbaum zu pflanzen oder je fünf Stellplätze mindestens ein großkroniger  […] Laubbaum. […]

Begründung:

Bäume sorgen für Beschattung und durch Transpiration von Wasser senken sie die Umgebungstemperatur.

 

Begrünung von Dächern

Regelung des Bebauungsplanes:

Bei Hauptgebäuden sind alle Flachdächer und flach geneigten Dächer […] mindestens extensiv zu begrünen. Die Stärke des Dachbegrünungssubstrats oberhalb einer Drän- und Filterschicht hat mindestens 12 cm im gesetzten Zustand zu betragen. […]

Die Anordnung von Aufbauten für Photovoltaikanlagen und Anlagen zur solarthermischen Nutzung entbindet nicht von der vorgeschriebenen Dachbegrünung und sind so mit dieser zu kombinieren, dass die Dachbegrünung und deren Wasserrückhaltefunktion dadurch nicht wesentlich beeinträchtigt wird. […]

Begründung:

Die Dachbegrünung hat positive stadtklimatische Effekte durch Verminderung der Oberflächentemperatur und die Speicherfähigkeit von Niederschlagswasser.

 

Begrünung von Tiefgaragendächern

Regelung des Bebauungsplanes:

Nicht überbaute Dachflächen von Tiefgaragen und anderen unterirdischen baulichen Anlagen sind intensiv zu begrünen[…]. Die Stärke des Begrünungssubstrats oberhalb einer Drän- und Filterschicht hat mindestens 40 cm im gesetzten Zustand zu betragen. […]

Begründung:

Die Begrünung hat positive stadtklimatische Effekte durch Verminderung der Oberflächentemperatur und die Speicherfähigkeit von Niederschlagswasser.

 

Fassadenbegrünung

Regelung des Bebauungsplanes: 

Mindestens 30 % der geeigneten Fassadenflächen eines Gebäudes sind zu begrünen. […]

Sowohl bodengebundene Begrünung mit hochwachsenden Schling- oder Kletterpflanzen wie auch fassadengebundene Begrünung ist zulässig. Alternativ zur direkten Fassadenbegrünung kann eine Rankvorrichtung vor die Fassade gestellt werden. […]

Begründung:

Fassadenbegrünung beeinflusst das örtliche Kleinklima durch Beschattung und Verdunstung, verbessert die Luftqualität durch Bindung von Feinstaub und erhöht die Aufenthaltsqualität.

 

Regenwasserbewirtschaftung

Regelung des Bebauungsplanes:

Auf Grundstücken, die zu weniger als 60% der Grundstücksfläche mit Hauptgebäuden überbaut sind, ist das Regenwasser […] zu 100% auf dem eigenen Grundstück zu bewirtschaften, das heißt, das Niederschlagswasser ist zu verwenden, zu versickern, o.ä. Bei den übrigen Grundstücken ist das Niederschlagswasser soweit möglich auf dem Grundstück zu bewirtschaften.

Begründung:

Die örtliche Verwendung des Niederschlagswassers hat positive Auswirkungen auf den Wasserhaushalt. Neben der verbesserten Verdunstung wird die Grundwasserneuanlage verbessert und das Risiko der Überlastung des Kanalnetzes bis hin zu Überschwemmungen wird vermindert.

Die Karte zeigt den Geltungsbereich des Bebauungsplans "Grünordnung und Klimaanpassung in der Innenstadt".

Für den Bebauungsplan

„Grünordnung und Klimaanpassung in der Innenstadt“

hat der Gemeinderat der Stadt Karlsruhe am 20. Februar 2024 den Auslegungsbeschluss gefasst.

Der Bebauungsplan wird als Ergänzung zu den bestehenden Bebauungsplänen aufgestellt. Er liegt wie ein „grüner Layer“ über den bestehenden Regelungen. Mit seinen Anforderungen gilt er auch in Gebieten, für die keine Bebauungspläne vorhanden sind. In diesen Gebieten gibt es bisher keine konkreten Regelungen zur Ausgestaltung der Grundstücke. Ergänzungen von Gebäuden müssen sich hier lediglich in „die Eigenart der umgebenden Gebäude einfügen“, also sich an die bestehende Art und das Maß der Nutzung sowie die vorhandene Bauweise anlehnen.

Nach Auswertung der Erfahrungen aus dem Verfahren sollen weitere Stadtteile und mittelfristig die ganze Stadt entsprechend des Bebauungsplanes „Grünordnung und Klimaanpassung in der Innenstadt“ überplant werden.

Bereiche, in denen besonders hochwertige Grünstrukturen gesichert werden müssen, sind in einer „zweiten Ebene" der "Grünsatzung" explizit darzustellen. Diese Ausweisung erfolgt über separate kleinflächige Bebauungspläne.

Kontakt

Gartenbauamt

Sachgebiet Landschafts- und Grünordnungsplanung

Lammstraße 7a
76133 Karlsruhe

-

Kopieren Kopieren Schreiben Schreiben