Menü
eService
Direkt zu
Suche

Karlsruher Baumschutzsatzung

Damit die Karlsruher Stadtbäume auch in Zukunft ihre unterschiedlichen Funktionen ausfüllen können, benötigen sie einen besonderen Schutz. Die Baumschutzsatzung der Stadt Karlsruhe regelt, welche Bäume geschützt sind, welche Maßnahmen verboten oder zulässig sind und in welchen Fällen eine Erlaubnis oder eine Befreiung zur Durchführung einer gewünschten Maßnahme erteilt werden kann.

Detail eines Esskastanienblattes

Baumschutzsatzung

Unter Schutz stehen auf der Gemarkung der Stadt Karlsruhe außerhalb des Waldes:

  • alle Bäume mit einem Stamm­um­fang von 80 Zentimeter und mehr, gemessen in einem Meter Höhe
  • mehr­stäm­mige Bäume mit einer Stamm­um­fangs­s­umme von 120 Zen­ti­me­tern
  • Obstbäume stehen erst ab einem ­Stamm­um­fang von 150 Zentimeter und mehr unter Schutz
  • Eiben, Buchs­bäu­me und Stech­pal­me sind bereits ab einem Umfang von 40 Zentimeter geschützt

Uner­laubte Eingriffe, wie Fällung oder umfangreiche Schnitt geschützter Bäume, sind ­Ord­nungs­wid­rig­kei­ten und können mit Geldbußen bis zu 50.000 Euro geahndet werden.

Die detaillierte Baumschutzsatzung zum Nachlesen finden Sie hier:

Baumschutzsatzung 256 KB (PDF)

Antragsstellung

Für eine zeitsparende und reibungslose Bearbeitung Ihres Antrages gehen Sie bitte wie folgt vor:

1.  Stammmfang des betroffenen Baumes in einem Meter Höhe messen

Das Bild zeigt, wie der Stammumfang eines Baumes gemessen wird.

2.  Nach Möglichkeit mehrere Fotos des betroffenen Baums in verschiedenen Bildausschnitten erstellen. Folgende Bildinformation sollten die Aufnahmen enthalten:

  • Baum mit Umfeld
  • Baum in Großaufnahme
  • Detailaufnahmen bei klar ersichtlichen Schadstellen

3.  Antragsformular vollständig ausfüllen und Beweggründe schildern, falls diese für die Antragstellung von Bedeutung sind.

Anträge richten Sie bitte per E-Mail an . Nutzen Sie dazu das An­trags­for­mu­lar 610 KB (PDF) und fügen Sie, falls vor­han­den, aussa­ge­kräf­tige Fotos bei. Sie können Ihren Antrag auch schrift­lich oder in dringenden Ausnah­me­fäl­len telefo­nisch 0721 133-6735 und 0721 133-6753 ­stel­len.

Häufige Fragen

In der Regel alle Bäume mit einem Stammumfang von 80 Zentimeter und mehr, gemessen in einem Meter Höhe

  • Mehrstämmige Bäume mit einer Stammumfangssumme von 120 Zentimetern
  • Obstbäume stehen erst ab einem Stammumfang von 150 Zentimetern und mehr unter Schutz
  • Eiben, Buchsbäume und Stechpalme sind bereits ab einem Umfang von 40 Zentimetern geschützt

Genehmigungsfrei sind:

  • Rückschnitte im Rahmen einer Kronenpflege laut ZTV-Baumpflege (Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen für Baumpflege)
  • Rückschnitte bereits gekappter Bäume, soweit sie oberhalb der ehemaligen Kappstellen ausgeführt werden
  • Freischneiden von Dach- und Fassadenflächen, falls Äste näher als 1,50 cm an Dach oder Hauswand reichen.

Alle anderen Rückschnitte sind genehmigungspflichtig.

Entsprechend dem Bundesnaturschutzgesetz § 39 Fäll- und Rodeverbot dürfen Sie in Karlsruhe Bäume nur nach entsprechendem Bescheid in der Zeit vom 1. Oktober bis zum 28. Februar schneiden, auf den Stock setzten oder beseitigen.

 

Besichtigungen von Bäumen auf Nachbargrundstücken sind nur mit dem vorliegenden Einverständnis der Baumeigentümer möglich.

Es gelten unterschiedliche Grenzabstände für die jeweiligen Baumarten. Bitte beachten Sie hierzu § 16 Nachbarrechtsgesetz Baden-Württemberg.

Informieren Sie sich über den Ablauf der Antragstellung, wie oben beschrieben.

Es ergeben sich im Schnitt Bearbeitungszeiten von 6-8 Wochen bis zum Besichtigungstermin. Derzeit ist jedoch wegen akuter Personalknappheit mit längeren Bearbeitungszeiten zu rechnen.

Damit Ihr Baum gut gedeihen kann, sollten Sie ein paar Punkte beachten. Diese reichen von der ausreichenden Größe des Pflanzlochs, der richtigen Erde, geeigneten Stützen bis hin zu genügender Bewässerung. Bitte beachten Sie hierzu die Pflanzanleitung 105 KB (PDF).

Mehr zum Thema

Baumarten und Baumpflege

Bäume sind ein wichtiger Bestandteil des Grüns im städtischen Umfeld. Sie besitzen vielfältige Ökosystemdienstleistungen und wirken besonders um urbanen Raum regulierend auf den Wasser- und Kohlenstoffkreislauf, auf das Mikro- und Stadtklima, sowie auf den Boden- und Erosionsschutz.

Grünpatenschaften für Bäume und Beete

Grünpatinnen und Grünpaten helfen bei der Bewässerung unserer Stadtbäume im Sommer, halten Beete sauber und schaffen blühende Inseln für Insekten. Erfahren Sie, wie Sie sich für das Stadtgrün in Karlsruhe einsetzen können.

-

Kopieren Kopieren Schreiben Schreiben