Esskastanienblatt © Stadt Karlsruhe, GBA
Baumschutzsatzung
Unter Schutz stehen auf der Gemarkung der Stadt Karlsruhe außerhalb des Waldes:
- alle Bäume mit einem Stammumfang von 80 Zentimeter und mehr, gemessen in einem Meter Höhe
- mehrstämmige Bäume mit einer Stammumfangssumme von 120 Zentimetern
- Obstbäume stehen erst ab einem Stammumfang von 150 Zentimeter und mehr unter Schutz
- Eiben, Buchsbäume und Stechpalme sind bereits ab einem Umfang von 40 Zentimeter geschützt
Unerlaubte Eingriffe, wie Fällung oder umfangreiche Schnitt geschützter Bäume, sind Ordnungswidrigkeiten und können mit Geldbußen bis zu 50.000 Euro geahndet werden.
Die detaillierte Baumschutzsatzung zum Nachlesen finden Sie hier:
Baumschutzsatzung 256 KB (PDF)
Antragsstellung
Für eine zeitsparende und reibungslose Bearbeitung Ihres Antrages gehen Sie bitte wie folgt vor:
1. Stammmfang des betroffenen Baumes in einem Meter Höhe messen
2. Nach Möglichkeit mehrere Fotos des betroffenen Baums in verschiedenen Bildausschnitten erstellen. Folgende Bildinformation sollten die Aufnahmen enthalten:
- Baum mit Umfeld
- Baum in Großaufnahme
- Detailaufnahmen bei klar ersichtlichen Schadstellen
3. Antragsformular vollständig ausfüllen und Beweggründe schildern, falls diese für die Antragstellung von Bedeutung sind.
Anträge richten Sie bitte per E-Mail an . Nutzen Sie dazu das Antragsformular 610 KB (PDF) und fügen Sie, falls vorhanden, aussagekräftige Fotos bei. Sie können Ihren Antrag auch schriftlich oder in dringenden Ausnahmefällen telefonisch 0721 133-6735 und 0721 133-6753 stellen.