Menü
- Stadt & Rathaus
- Bildung & Soziales
- Umwelt & Klima
- Kultur & Freizeit
- Mobilität & Stadtbild
- Wirtschaft & Wissenschaft
Damit die Karlsruher Stadtbäume auch in Zukunft ihre unterschiedlichen Funktionen ausfüllen können, benötigen sie einen besonderen Schutz. Die Baumschutzsatzung der Stadt Karlsruhe regelt, welche Bäume geschützt sind, welche Maßnahmen verboten oder zulässig sind und in welchen Fällen eine Erlaubnis oder eine Befreiung zur Durchführung einer gewünschten Maßnahme erteilt werden kann.
Unter Schutz stehen auf der Gemarkung der Stadt Karlsruhe außerhalb des Waldes:
Unerlaubte Eingriffe, wie Fällung oder umfangreiche Schnitte geschützter Bäume, sind Ordnungswidrigkeiten und können mit Geldbußen bis zu 50.000 Euro geahndet werden.
Die detaillierte Baumschutzsatzung zum Nachlesen finden Sie hier:
Für eine zeitsparende und reibungslose Bearbeitung Ihres Antrages gehen Sie bitte wie folgt vor:
1. Stammumfang des betroffenen Baumes in einem Meter Höhe messen
2. Nach Möglichkeit mehrere Fotos des betroffenen Baums in verschiedenen Bildausschnitten erstellen. Folgende Bildinformation sollten die Aufnahmen enthalten:
3. Antragsformular vollständig ausfüllen und Beweggründe schildern, falls diese für die Antragstellung von Bedeutung sind.
Anträge richten Sie bitte per E-Mail an baumschutz(at)gba.karlsruhe.de. Nutzen Sie dazu das Antragsformular 610 KB (PDF) und fügen Sie, falls vorhanden, aussagekräftige Fotos bei. Sie können Ihren Antrag auch schriftlich oder in dringenden Ausnahmefällen telefonisch 0721 133-6735 und 0721 133-6753 stellen.
In der Regel alle Bäume mit einem Stammumfang von 80 Zentimeter und mehr, gemessen in einem Meter Höhe
Genehmigungsfrei sind:
Alle anderen Rückschnitte sind genehmigungspflichtig.
Entsprechend dem Bundesnaturschutzgesetz § 39 Fäll- und Rodeverbot dürfen Sie in Karlsruhe Bäume nur nach entsprechendem Bescheid in der Zeit vom 1. Oktober bis zum 28. Februar schneiden, auf den Stock setzten oder beseitigen.
Besichtigungen von Bäumen auf Nachbargrundstücken sind nur mit dem vorliegenden Einverständnis der Baumeigentümer möglich.
Es gelten unterschiedliche Grenzabstände für die jeweiligen Baumarten. Bitte beachten Sie hierzu § 16 Nachbarrechtsgesetz Baden-Württemberg.
Informieren Sie sich über den Ablauf der Antragstellung, wie oben beschrieben.
Es ergeben sich im Schnitt Bearbeitungszeiten von 6-8 Wochen bis zum Besichtigungstermin. Derzeit ist jedoch wegen akuter Personalknappheit mit längeren Bearbeitungszeiten zu rechnen.
Damit Ihr Baum gut gedeihen kann, sollten Sie ein paar Punkte beachten. Diese reichen von der ausreichenden Größe des Pflanzlochs, der richtigen Erde, geeigneten Stützen bis hin zu genügender Bewässerung. Bitte beachten Sie hierzu die Pflanzanleitung 105 KB (PDF).