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Beim Klimaschutz ist es wie bei vielen Dingen: Eine große Wirkung lässt sich nur erzielen, wenn es im Kleinen funktioniert. Die globale Herausforderung des Klimawandels muss deshalb auch auf kommunaler Ebene bewältigt werden. Karlsruhe ist sich dieser Verpflichtung bewusst und engagiert sich seit Jahren aktiv für den Klimaschutz. Zahlreiche Aktivitäten und Initiativen, aber auch Fortschrittsberichte und CO2-Bilanzen geben Einblick in das städtische Engagement.
Der Gemeinderat der Stadt Karlsruhe hat am 28. April 2020 mit großer Mehrheit das Klimaschutzkonzept 2030 verabschiedet und weitreichende Grundsatzbeschlüsse dazu gefasst. In Anpassung an die neuen, gesetzlich verankerten Klimaschutzziele des Landes Baden-Württemberg hat der Gemeinderat zudem in seiner Sitzung vom 14. Dezember 2021 beschlossen, die CO2-Emissionen in der Weise abzusenken, dass eine Klimaneutralität in Karlsruhe bereits bis zum Jahr 2040 erreicht wird. Daraus ergibt sich folgende Beschlusslage:
Diese Ziele leiten sich aus den internationalen Ergebnissen der UN-Klimakonferenz von Paris (2015) 231 KB (PDF) und des Sonderberichts des Intergovernmental Panel of Climate Change (IPCC) – auch bekannt als Weltklimarat – aus dem Jahr 2018 ab.
Den genauen Wortlaut finden Sie im Gemeinderatsbeschluss zum Klimaschutzkonzept 2030 (PDF) 1,35 MB (PDF).
Weitere Unterlagen zum Gemeinderatsbeschluss finden Sie auf der Seite der Gemeinderatssitzung vom 28. April 2020, TOP 9.
Den Kern des Klimaschutzkonzepts bilden 75 Einzelmaßnahmen, zusammengefasst im umfangreichen Maßnahmenkatalog (PDF) 3,07 MB (PDF). Er entstand in einem umfassenden Beteiligungsprozess. Verschiedene Fachakteurinnen und -akteure erarbeiteten die Ergebnisse gemeinsam in mehreren thematischen Arbeitskreisen. Gleichzeitig bestand für die Karlsruher Bürgerschaft die Möglichkeit, den Entwurf des Maßnahmenkatalogs in einem öffentlichen Klimaforum kennenzulernen und in einem anschließenden Online-Beteiligungsverfahren Kommentare und Anregungen einzubringen. Diese wurden ausgewertet und für die abschließende Fassung soweit möglich berücksichtigt.
Um den Erfolg der Maßnahmen und den Fortschritt des Klimaschutzes in Karlsruhe zu messen, wird ein umfassendes Monitoring mit regelmäßiger Berichterstattung und CO2-Bilanzierung eingeführt. Ebenso soll der Maßnahmenkatalog bei Bedarf fortgeschrieben und um neue Maßnahmen ergänzt werden können. Vorschläge zur Erweiterung des Maßnahmenkatalogs werden dem Gemeinderat im Rahmen der vorgesehenen jährlichen (Kurz-) Berichterstattung zur Entscheidung vorgelegt.
Der Gemeinderat hat das erste Klimaschutzkonzept in Karlsruhe im Jahr 2009 verabschiedet. Zahlreiche darin festgesetzte Maßnahmen haben bereits zur Reduktion des CO2-Ausstoßes der Stadt Karlsruhe beigetragen. Nachzulesen sind die umgesetzten Maßnahmen und die Einsparungen in regelmäßigen Fortschrittsberichten:
Weltweit erklären Städte und Kommunen den Klimanotstand und bekennen sich zur Dringlichkeit des Klimaschutzes. Ziel ist, konkrete Maßnahmen zu beschließen beziehungsweise zu verschärfen. Auch der Gemeinderat der Stadt Karlsruhe hat sich mit dem Thema beschäftigt und in seiner Sitzung vom 16. Juli 2019 mehrere Beschlüsse gefasst, die sich – inhaltlich verkürzt – wie folgt zusammenfassen lassen:
„Die Stadt Karlsruhe erklärt den Klimanotstand. Zukünftig sind alle kommunalen Maßnahmen bezüglich ihrer CO2-Bilanz zu beziffern, zu bewerten und mindestens zu kompensieren."
Ursprungsantrag zum „Klimanotstand“ (Gemeinderatssitzung vom 14.05.2019, TOP 49)
Beschlussfassungen zum „Klimanotstand“ (Gemeinderatssitzung vom 16.07.2019, TOP 8)
Zur Prüfung der CO2-Relevanz kommunaler Beschlüsse stützt sich die Stadtverwaltung Karlsruhe auf eine Orientierungshilfe des Deutschen Instituts für Urbanistik (Difu) und des Deutschen Städtetags (DST).
Die Einschätzung der CO2-Relevanz übernehmen die Fachämter selbst. Sie prüfen, ob eine Maßnahme CO2 verursacht oder sogar CO2 einspart.
In einem zweiten Schritt bewerten die Expertinnen und Experten, ob der CO2-Ausstoß oder die -Einsparung geringfügig oder erheblich ist. Als geringfügig CO2-relevant gilt eine Maßnahme, wenn dadurch weniger als 100 Tonnen CO2 ausgestoßen oder eingespart werden. Erheblich ist eine Maßnahme dementsprechend, wenn sie mehr als 100 Tonnen CO2 verursacht oder einspart. Zur Veranschaulichung: 100 Tonnen CO2 ist die Menge, die fünf Zwei-Personenhaushalte in einem Jahr emittieren.
Besonderer Wert wird auf die textliche Begründung gelegt, die anschließend an alle Bewertungen zu erfolgen hat. Hier können sowohl genaue Angaben zum Energieverbrauch gemacht werden oder nur eine grobe Abschätzung der Emissionen gegeben werden.
Und man geht noch einen Schritt weiter: Wenn Expertinnen und Experten bei einer Maßnahme mit hohen Emissionen rechnen, müssen sie immer auch eine klimafreundlichere Alternative vorschlagen. Der Gemeinderat muss dann entscheiden, ob er den CO2-Ausstoß in Kauf nimmt oder ob die Alternative geprüft werden soll.
Zukünftig sollen alle Beschlussvorlagen nach diesem Schema standardisiert bewertet und die CO2-Relevanz als zusätzliches Abwägungskriterium ausgewiesen werden.
Beschlussfassung zur Darstellung der Klimarelevanz (Gemeinderatssitzung vom 26.05.2020, TOP 15)
Der Gemeinderat der Stadt Karlsruhe hat sich mit Beschluss vom 24. November 2015 für die Einrichtung eines Klimaschutzbeirats als beratendes Gremium ausgesprochen. Ziel ist es, vor Ort vorhandenes Engagement und Wissen noch besser einzubinden und dieses für die Weiterentwicklung der kommunalen Klimaschutzstrategie zu nutzen. Der Beirat soll die klimarelevanten Aktivitäten der Stadt - durchaus auch kritisch - begleiten und seine Anregungen und Einschätzungen in die kommunale Klimaschutzdiskussion einbringen.
Im Beirat sind ausgewählte Institutionen beziehungsweise Personen aus den Bereichen Wissenschaft, Wirtschaft sowie Umwelt und bürgerschaftliches Engagement vertreten. An den Sitzungen können zudem Vertreterinnen und Vertreter aus der Verwaltung sowie des Gemeinderats teilnehmen. In der Regel finden zwei Sitzungstermine pro Jahr (nicht-öffentlich) statt.
Übersicht: Externe Mitglieder des Karlsruher Klimaschutzbeirats 50 KB (PDF)
Bei Fragen oder Anregungen an den Klimaschutzbeirat können Sie sich per E-Mail an den Umwelt- und Arbeitsschutz wenden.