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Was tun im Sterbefall?

Der Verlust eines nahestehenden Menschen stellt viele Angehörige und Nahestehende vor besondere Herausforderungen. Intensive Gefühle einerseits und gleichzeitig viele Fragen im Zusammenhang mit dem Sterbefall, die zu beantworten sind.

Impressionen Hauptfriedhof März 2021

Kommt es zu einem Todesfall, müssen Hinterbliebene viele wichtige Angelegenheiten regeln. Unsere Checkliste soll dabei helfen, in der emotionalen Ausnahmesituation den Überblick darüber zu bewahren, was zu tun ist.

Tritt der Tod zu Hause ein, muss ein Arzt gerufen werden. In der Regel ist dies der Hausarzt/die Hausärztin oder der ärztliche Notdienst unter der Telefonnummer 0721 116117. Nachdem der Arzt/die Ärztin den Tod des/der Verstorbenen festgestellt hat, stellt er/sie eine Todesbescheinigung aus. Notärzte stellen in der Regel nur eine vorläufige Todesbescheinigung aus. In diesem Fall muss noch der Hausarzt/die Hausärztin oder der ärztliche Bereitschaftsdienst gerufen werden, um die eigentliche Todesbescheinigung auszustellen. Diese muss bei der/dem Verstorbenen verbleiben.

Nun kann ein Bestattungsunternehmen verständigt werden. Mit dem Bestattungsunternehmen kann vereinbart werden, wie lange die/der Verstorbene zu Hause bleiben soll. Spätestens nach 36 Stunden muss die/der Verstorbene in einen klimatisierten Raum eines Friedhofs oder Bestattungsinstituts überführt werden.

Tritt der Todesfall im Pflegeheim ein, kümmert sich dort die Verwaltung um alles Notwendige und informiert die Angehörigen über alle Abläufe. In der Regel wird bereits im Vorfeld geklärt, welches Bestattungsunternehmen im Todesfall im Auftrag der Angehörigen mit der Überführung beauftragt werden soll.

Tritt der Todesfall im Krankenhaus ein, kümmert sich die Krankenhausverwaltung auch um die Ausstellung der Todesbescheinigung. Der/die Verstorbene verbleibt dort, bis ein Bestattungsunternehmen von den Angehörigen mit der Überführung beauftragt wird.

Hauptfriedhof Karlsruhe

Bestattungsunternehmen unterstützen die Hinterbliebenen bei der Organisation der Bestattung. Außerdem können sie bei Entscheidungen und Behördengängen beraten und entlasten.


Was sollte jetzt getan werden?

  1. Familie und Freunde der/des Verstorbenen informieren
  2. Folgende persönliche Unterlagen des/der Verstorbenen werden für das Gespräch mit einem Bestattungsunternehmen benötigt:
  • Personalausweis oder Reisepass
  • Todesbescheinigung vom Arzt
  • Rentennummer des Rentenbescheides
  • Krankenkassenkarte
  • Personenstandsurkunde (beispielsweise: Auszug Geburtsurkunde, Heiratsurkunde oder ähnliches)
  • Bestattungsvorsorgevertrag (falls vorhanden)
  • Versicherungsunterlagen (Sterbegeld)

Im Anschluss an die Überführung der/des Verstorbenen sollte ein Gespräch mit einem Bestattungsunternehmen stattfinden. Die meisten Bestattungsunternehmen bieten Beratungstermine in ihren Räumlichkeiten oder auf Wunsch auch bei den Angehörigen zu Hause. Vor allem bei der Erledigung von wichtigen Formalitäten (siehe Checkliste 135 KB (PDF) (pdf)), sind sie gerne behilflich.

In der Regel sind die Bestattungsunternehmen rund um die Uhr erreichbar.

  • Welche Verwandten, Nahestehenden, Nachbarn, Arbeitskollegen sollen über den Tod der/des Verstorbenen informiert werden?
  • Sollen Trauerbriefe oder/und Trauerkarten gestaltet oder eine Todesanzeige in der Tagespresse aufgeben werden?
  • Welche Unterstützung könnte die Pfarrerin/der Pfarrer oder die Kirchengemeinde übernehmen? Oder soll ein/e freireligiöse/r Rednerin/Redner anstelle eines Geistlichen beauftragt werden?
  • Wie soll die Trauerfeier gestalten sein?
  • Wird eine musikalische Umrahmung durch Musiker oder Gesangssolisten gewünscht?
  • Welcher Blumenschmuck für den Sarg/Urne soll gefertigt werden? Wird ein Kranz oder der Kapellenschmuck gewünscht und wer soll diese gestalten?
  • Soll im Nachgang der Trauerfeier ein Trauermahl zu Hause oder in einem Restaurant stattfinden?

Ihre Fragen & unsere Antworten

Ein Todesfall wirft für die nächsten Angehörigen viele – auch sehr individuelle – Fragen auf. Einige meist sehr pragmatische Fragen, die häufig gestellt werden, sind hier für Sie zusammengestellt.

Das Stadtgebiet von Karlsruhe ist in Bestattungsbezirke aufgeteilt. Verstorbene können auf dem jeweiligen Friedhof des Bezirks bestattet werden, in dem sie zuletzt ihren Wohnsitz hatten. Darüber hinaus können alle Bürgerinnen und Bürger auf dem Hauptfriedhof bestattet werden.

Nach den derzeit geltenden Vorschriften ist die Überführung von Verstorbenen nur mit speziell dafür zugelassenen Überführungsfahrzeugen zulässig. In der Regel übernimmt das beauftragte Bestattungsunternehmen die Überführung. Auf Wunsch sollte es jedoch möglich sein, den Weg des Verstorbenen zu begleiten.

In unserem Kulturkreis ist es üblich, Verstorbenen angekleidet in den Sarg zu betten. Sterbewäsche, das so genannte Totenhemd, ist jedoch keine Pflicht. Es können auch Kleidungsstücke gewählt werden, die der/dem Verstorbenen auch zu Lebzeiten etwas bedeutet haben. Im Sinne des Umweltschutzes ist Kleidung, die möglichst aus natürlichen Materialien besteht, am besten geeignet.

Persönliche Sargbeigaben sind Zeichen der Liebe und des Gedenkens. Grabbeigaben waren und sind in unserer Bestattungskultur durchaus üblich und auch heute noch gestattet. Für die einen kann es ein Abschiedsbrief sein, für die anderen ein Foto, eine gemeinsame Urlaubserinnerung oder das Lieblingskuscheltier. Es empfiehlt sich auch, Kinder und Jugendliche an einer solchen Abschiedsgeste zu beteiligen.

Für Trauernde ist es wichtig, die Möglichkeit zu haben, sich von einem nahestehenden Menschen verabschieden zu können. Gerade Kinder setzen sich oft noch mit Leben und Tod auseinander. Sie wollen wissen, was geschehen ist und wo der Verstorbene begraben liegt. Es empfiehlt sich, mit Kindern offen darüber zu sprechen. Die Begleitung von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen nach dem Tod eines nahestehenden Menschen wird von verschiedenen Institutionen angeboten.

Grundsätzlich besteht nach dem geltenden Bestattungsgesetz eine Bestattungspflicht für nahe Angehörige: Der Bestattungspflichtige muss die Bestattungskosten (Bestatter und Friedhofsgebühren) tragen. Bei eingeschränkter oder fehlender finanzieller Leistungsfähigkeit kann ein Antrag auf Kostenübernahme beim zuständigen Sozialamt gestellt werden. Dort wird nach Prüfung entschieden, ob eine teilweise oder vollständige Kostenübernahme möglich ist.

Für die Suche nach der genauen Lage eines Grabes oder dem Friedhof, auf dem sich ein bestimmtes Grab befindet, steht eine digitale Grabsuche zur Verfügung. Unter dem Namen der/des Verstorbenen (Vorname + Familienname) findet man dort die genaue Lage des Gräberfeldes und der konkreten Grabstelle.

Aktuelle Termine können über die digitale Auskunft zu Bestattungsterminen gefunden werden. Allerdings sind hier nur Termine gelistet, die von den Angehörigen zur Auskunft freigegeben sind. Falls sie den gesuchten Termin nicht finden, können ihnen nur Angehörige über den Termin Auskunft erteilen.

Alternativ besteht die Möglichkeit während der Geschäftszeiten die Mitarbeiterinnen der Friedhofs- und Gräberverwaltung unter der Rufnummer 0721 133-6917 anzusprechen. Sie helfen gerne weiter. Zur besseren Orientierung ist am Verwaltungsgebäude am Hauptfriedhof ein Detailplan und eine digitale Auskunftstafel installiert. Ferner ist am InfoCenter des Hauptfriedhofs ein gedruckter Plan der Friedhofsanlage erhältlich.

Weitere Fragen richten Sie bitte an unsere

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