Talente im Umgang mit Kindern und Jugendlichen gesucht!
Du hast bereits Berufserfahrung und möchtest in einer Kita (neu) durchstarten, dann könnte der „Direkteinstieg Kita“ das Richtige für dich sein. Alle Infos rund um diese Qualifizierungsmaßnahme: Direkteinstieg Kita
In der praxisintegrierten Ausbildung zur Erzieherin oder zum Erzieher bist du richtig, wenn du noch keine oder wenig Berufserfahrung hast, du Spaß an der Arbeit mit Kindern hast sowie einfühlsam, verantwortungsbewusst und kreativ bist. In der Ausbildung erwarten dich abwechslungsreiche Aufgaben und du sammelst praktische Erfahrung in der pädagogischen Arbeit mit Kindern unter drei Jahren, von drei bis sechs Jahren sowie im vierwöchigen Fremdpraktikum mit Kindern im Grundschulalter. Deine Tätigkeiten sind breitgefächert und hängen mit dem Alter der Kinder und Jugendlichen zusammen.
- Kinder begleiten: Als staatlich anerkannte*r Erzieher*in bist du befähigt, Erziehungs-, Bildungs- und Betreuungsaufgaben zu übernehmen.
- Pädagogische Arbeit: Du planst die pädagogische Arbeit mit den Kindern nach unterschiedlichen Konzepten und du gestaltest den Tagesablauf mit gezielten Impulsen, Aktivitäten und Übergängen.
- Vielfalt: Auch pflegerische Tätigkeiten, wie beispielsweise Wickeln, können in deinen Tätigkeitsbereich gehören. Bei all dem stehst du in engem Austausch mit der Leitung, dem Team, den Eltern und weiteren Fachstellen.
- Praxis: Die praktische Ausbildung durchläufst du in einer Kindertagesstätte der Stadt Karlsruhe. Während des Fremdpraktikums kannst du zusätzlich eine weitere Einrichtung kennenlernen.
- Theorie: Den Theorieunterricht besuchst du an einer Fachschule für Sozialpädagogik. Nach der Ausbildung hast du die Möglichkeit verschiedene Fortbildungen zu besuchen.
Die Ausbildung kannst du in Kitas in Karlsruhe absolvieren: Übersicht der Kitas
Deine Ansprechpersonen im Überblick:
Wenn du dich für ein Praktikum interessierst, um den Beruf kennenzulernen, melde dich gerne bei den angegebenen Ansprechpersonen.
Voraussetzungen:
- Realschulabschluss oder Fachschulreife oder das Versetzungszeugnis in die Klasse 11 eines neunjährigen Gymnasiums oder die Klasse 10 eines achtjährigen Gymnasiums oder der Nachweis eines gleichwertigen Bildungsstandes und
- der erfolgreiche Abschluss des Berufskollegs für Praktikantinnen*Praktikanten oder eine vergleichbare Vorbildung eines anderen Bundeslandes oder
- ein Berufsabschluss als Kinderpfleger*in oder eine gleichwertige im Hinblick auf die Ausbildung an der Fachschule für Sozialpädagogik einschlägige berufliche Qualifizierung oder
- die Fachhochschulreife, die fachgebundene oder allgemeine Hochschulreife oder der schulische Teil der Fachhochschulreife eines beruflichen Gymnasiums der Fachrichtung Sozialpädagogik oder Sozialwissenschaft und jeweils eine praktische Tätigkeit von mindestens sechs Wochen, die zur Vorbereitung auf die nachfolgende Berufsausbildung geeignet ist oder
- eine mindestens einjährige abgeschlossene Berufsausbildung im sozialpädagogischen Bereich oder eine entsprechende Vollzeitschule sowie ein sechswöchiges Praktikum in einer sozialpädagogischen Einrichtung oder
- eine mindestens einjährige abgeschlossene Berufsausbildung im pflegerischen Bereich oder eine entsprechende Vollzeitschule, wenn das Wahlfach Pädagogik und Psychologie besucht wurde sowie ein sechswöchiges Praktikum in einer sozialpädagogischen Einrichtung oder
- eine mindestens zweijährige kontinuierliche Tätigkeit als Tagespflegeperson mit mehreren Kindern (über Pflegeerlaubnis zugelassen) sowie ein sechswöchiges Praktikum in einer sozialpädagogischen Einrichtung. Wird eine Tätigkeit als Tagespflegeperson lediglich in Teilzeitform nachgewiesen, verlängert sich die Zeit der geforderten Tätigkeit entsprechend oder
- eine mindestens zweijährige Tätigkeit mit Kindern in einer sozialpädagogischen Einrichtung, wobei auch ein freiwilliges soziales Jahr oder Bundesfreiwilligendienst in einer Kindertageseinrichtung angerechnet werden kann oder
- eine mindestens zweijährige abgeschlossene Berufsausbildung und ein sechswöchiges Praktikum in einer sozialpädagogischen Einrichtung oder
- die Führung eines Familienhaushalts mit mindestens einem Kind für die Dauer von mindestens drei Jahren und ein sechswöchiges Praktikum in einer sozialpädagogischen Einrichtung
Die Bewerbenden müssen mindestens 18 Jahre alt sein.
Ausbildungsvergütung ab 1. Mai 2026
- 1. Ausbildungsjahr: 1.490,69 Euro
- 2. Ausbildungsjahr: 1.552,07 Euro
- 3. Ausbildungsjahr: 1.653,38 Euro
Die Sozial- und Jugendbehörde übernimmt die jährlichen Verwaltungs- und Sachkostengebühren sowie die einmalige Prüfungsgebühr als freiwillige Zusatzleistung für ihre Auszubildenden.
Ausbildungsbeginn
1. September