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Die Bundesrepublik Deutschland und das Land Baden-Württemberg vergeben Auszeichnungen für Ehrenamt und Engagement. Mit verschiedenen Orden und Ehrenzeichen werden Menschen geehrt, die sich in besonderer Weise für das Gemeinwohl einsetzen und Verantwortung für die Gesellschaft übernehmen. Die Stadt Karlsruhe übernimmt dabei die Aufgabe, die von Bund und Land verliehenen Orden und Ehrenzeichen zu übergeben.
Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland würdigt besondere Verdienste um die Bundesrepublik, insbesondere im sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Es gibt acht verschiedene Ordensstufen des Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland.
Die Auszeichnung mit dem Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland kann bei der Staats- beziehungsweise Senatskanzlei des Bundeslandes angeregt werden, in dem die auszuzeichnende Person wohnt. In Baden-Württemberg ist das Staatsministerium zuständig.
Alternativ kann die Ordensanregung bei den Bürgermeisterämtern und Landratsämtern erfolgen, auf deren Gemarkung die auszuzeichnende Person wohnt. Bei der Stadt Karlsruhe ist das Hauptamt zuständig.
In der Anregung sind die Verdienste der, für die Auszeichnung vorzuschlagenden Person formlos darzustellen. Dieser Vorgang ist vertraulich zu behandeln, auch gegenüber der vorzuschlagenden Person.
Der Bundespräsident übernimmt auf Wunsch der Eltern die Ehrenpatenschaft für das siebte Kind einer Familie.
Der Verdienstorden des Landes Baden-Württemberg ist die höchste Auszeichnung Baden-Württembergs. Er würdigt hervorragende Verdienste um das Land und seine Bevölkerung, insbesondere im sozialen, kulturellen, wirtschaftlichen und politischen Bereich. Die Zahl der Ordensträgerinnen und Ordensträger ist auf 1.000 lebende Personen begrenzt. Der Verdienstorden hat die Form eines stilisierten Kreuzes mit einem Medaillon in der Mitte, auf dem das große Landeswappen mit dem Schriftzug Baden-Württemberg abgebildet ist.
Die Auszeichnung mit dem Verdienstorden des Landes Baden-Württemberg kann beim Staatsministerium angeregt werden. Alternativ kann sie bei den Bürgermeisterämtern und Landratsämtern angeregt werden, auf deren Gemarkung die auszuzeichnende Person wohnt. Bei der Stadt Karlsruhe ist das Hauptamt zuständig.
In der Anregung sind die Verdienste der, für die Auszeichnung vorzuschlagenden Person formlos darzustellen. Dieser Vorgang ist vertraulich zu behandeln, auch gegenüber der vorzuschlagenden Person.
Die Ehrennadel des Landes Baden-Württemberg ist eine Auszeichnung des Landes. Sie würdigt Bürgerinnen und Bürger des Landes, die sich durch langjährige ehrenamtliche Tätigkeit in Vereinen oder Organisationen mit kulturellen, sportlichen oder sozialen Zielen oder in vergleichbarer Weise um die Gemeinschaft besonders verdient gemacht haben. Die Ehrennadel besteht aus Silber und zeigt das große Landeswappen.
Die Auszeichnung mit der Ehrennadel des Landes Baden-Württemberg kann bei den Bürgermeisterämtern und Landratsämtern angeregt werden, auf deren Gemarkung die auszuzeichnende Person wohnt. Bei der Stadt Karlsruhe ist das Hauptamt zuständig.
In der Anregung sind die Verdienste der, für die Auszeichnung vorzuschlagende Person formlos darzustellen. Dieser Vorgang ist vertraulich zu behandeln, auch gegenüber der vorzuschlagenden Person.
Die Staufermedaille des Landes Baden-Württemberg ist eine weitere Auszeichnung des Landes. Sie würdigt hervorragende Verdienste um das Land Baden-Württemberg. Es gibt die Staufermedaille in Silber, die Staufermedaille in Gold sowie die Große Staufermedaille.
Die Auszeichnung mit der Staufermedaille des Landes Baden-Württemberg kann beim Staatsministerium angeregt werden. Alternativ kann sie bei den Bürgermeisterämtern und Landratsämtern angeregt werden, auf deren Gemarkung die auszuzeichnende Person wohnt. Bei der Stadt Karlsruhe ist das Hauptamt zuständig.
In der Anregung sind die Verdienste der, für die Auszeichnung vorzuschlagenden Person formlos darzustellen. Dieser Vorgang ist vertraulich zu behandeln, auch gegenüber der vorzuschlagenden Person.
Personen können für die Rettung eines Menschen aus Lebensgefahr ausgezeichnet werden, sofern die Rettungstat nicht länger als zwei Jahre zurückliegt. Es gibt die Rettungsmedaille sowie weitere Formen der Würdigung.
Die Ehrung kann beim Ministerium des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg oder beim Staatsministerium angeregt werden. Die Ermittlung des Sachverhalts erfolgt durch das Bürgermeisteramt, auf dessen Gemarkung die Rettung erfolgte. Bei der Stadt Karlsruhe ist das Hauptamt zuständig.
In der Anregung ist die Rettungstat schriftlich darzustellen. Gerne können weitere, verfügbare Informationen wie Presseartikel beigefügt werden. Dieser Vorgang ist vertraulich zu behandeln, auch gegenüber der vorzuschlagenden Person.