„Die Stadt Karlsruhe ist Vorbild“, betonte Jorinda Fahringer in ihrem Redebeitrag zum zwanzigsten Tagesordnungspunkt der jüngsten Gemeinderatssitzung. Dabei bezog sich die GRÜNE-Fraktionsvorsitzende auf die Umsetzung der Istanbul-Konvention, für die sie ebenso wie das restliche Gremium die Bestands- und Bedarfsaufstellung einstimmig annahm.
Damit schreibt Karlsruhe weiterhin sein kommunales Konzept fort, um gemäß der Übereinkunft des Europarates Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt zu bekämpfen und zu verhüten. Ziel des Konzepts ist vor allem das Schließen von Lücken im Hilfesystem – durch eine bessere Vernetzung, den Austausch und das gemeinsame Festlegen von Vorgehensweisen der beteiligten Einrichtungen. Als Kernpunkte soll unter anderem häusliche Gewalt bei Sorge- und Umgangsrechtsfällen stärker berücksichtigt, die Soforthilfe nach Vergewaltigung standardisiert sowie für Frauen in der Prostitution ein Zugang zum Regelsystem in den Bereichen Gesundheit, Arbeit und Integration geschaffen werden.
Wohnraumbeschaffung und Gewaltprävention besonders wichtig
Das Thema Wohnraumbeschaffung betonten die Ratsmitglieder als besonders wichtig: „Für uns steht dies und die Gewaltprävention ganz oben auf der Prioritätenliste“, brachte Stadträtin Petra Lorenz (FW|FÜR) den Konsens im Gremium auf den Punkt. Angesichts der aktuellen Haushaltslage liegt der Fokus zunächst auf Maßnahmen, die ohne zusätzliche Ressourcen umsetzbar sind. Ressourcenintensiveres wird auf einen späteren Zeitpunkt verlegt. Nach zwei Jahren erfolgt dann ein Bericht. „Kürzungen bei freiwilligen Leistungen bereiten uns als CDU-Fraktion Bauchschmerzen“, sagte Stadträtin Dr. Rahsan Dogan. Ihre Fraktion regt daher an, diese Leistungen in Pflichtaufgaben umzuwandeln, um auf Unterstützung von Bund und Land bauen zu können. SPD-Fraktionschefin Yvette Melchien pflichtete ihrer Kollegin bei: „Unser konsequenter Einsatz im Rahmen der Istanbul-Konvention ist keine Frage der Freiwilligkeit.“
Dass jedoch die Umwandlung in eine Pflichtaufgabe nicht so leicht sein dürfte, mahnte Ellen Fenrich (AfD) an. Die Istanbul-Konvention sei keine allgemeine Regel des Völkerrechts, deshalb seien die daraus entstehenden Aufgaben weiterhin freiwillige Leistungen.