Der Herbst ist da und in Vorbereitung auf die kältere Jahreszeit werden private Pools aktuell geleert. Hier stellt sich oft die Frage: „Wohin mit dem Poolwasser?“ Im Sinne einer umweltfreundlichen Entsorgung sind dabei ein paar Dinge zu beachten.
In der Regel muss die Entsorgung des Poolwassers über einen Schmutz- oder Mischwasserkanal erfolgen. Wenn sich der Pool außerhalb eines Wasserschutzgebietes befindet, ist eine Versickerung des Poolwassers grundsätzlich über eine bewachsene Rasenfläche möglich. Allerdings darf das Poolwasser dann nicht mit Zusätzen wie Chlor oder Salz versehen sein.
Bei gechlortem Wasser ist eine Versickerung über eine bewachsene Fläche möglich, wenn der Chlorgehalt unter 0,05 mg/l liegt (Prüfung mittels eines Teststreifens) oder wenn die letzte Chlorzugabe mindestens vor sieben bis zehn Tagen war.
Eine Versickerung über Versickerungsschächte oder Kiesflächen ist nicht erlaubt. Auch eine Einleitung in Oberflächengewässer oder in einen Regenwasserkanal sind zum Schutz des Grundwassers und natürlicher Gewässer nicht zulässig. Innerhalb von Wasserschutzgebieten ist eine Versickerung des Poolwassers grundsätzlich nicht gestattet.
Bürgerinnen und Bürger können auf der Karte der Wasserschutzgebiete Karlsruhes prüfen, ob sich der aufgestellte Pool in einem Wasserschutzgebiet befindet.
Das Poolwasser sollte nach Möglichkeit schrittweise und über mehrere Tage abgelassen werden, um eine Beeinträchtigung benachbarter Grundstücke zu vermeiden.
Bei Fragen können sich Interessierte gerne an den Umwelt- und Arbeitsschutz der Stadt Karlsruhe oder an die Untere Wasserbehörde wenden.