Seit Mitte Juli läuft die Sanierung der Staatlichen Kunsthalle durch das Land Baden-Württemberg. Wegen des großen Umfangs, der auf rund fünf Jahre veranschlagten Arbeiten, müssen Teile des öffentlichen Straßenraums in Anspruch genommen werden. Das hierfür erstellte Umleitungskonzept wirft derzeit allerdings bei vielen Verkehrsteilnehmenden Fragen auf.
Welche Voraussetzungen gab es zu berücksichtigen?
Die Verkehrsführung rund um die Kunsthalle und das Amtsgericht stellte die am Planungsprozess beteiligten Stellen vor große Herausforderungen. Grundsätzlich müssen die Belange aller Verkehrssparten gleichwertig berücksichtigt werden. Gerade im Bereich der Kunsthalle gibt es neben dem Pkw-Verkehr auch ein erhebliches Radverkehrsaufkommen auf der Rad-Cityroute und wichtige Fußwegverbindungen. Eine weitere Rolle im Planungsprozess spielen Sicherheitsaspekte der anliegenden Gerichte und die Funktionalität der Parkhäuser am Schlossplatz.
Wie verlaufen auf dem Innenstadtring die Routen für den Kfz-Verkehr?
In Richtung Schlossplatz wird der Verkehr durch die Waldstraße geleitet. Aus Richtung der Fritz-Erler-Straße kommende Fahrzeuge müssen nach der Schlossplatz-Unterführung links in die Herrenstraße abbiegen und gelangen über den Zirkel zur Hans-Thoma-Straße. Somit sind alle Zufahrten in die Schlossplatz-Garage und zu den übrigen Parkhäusern gewährleistet.
Was ist der Grund für die zweifache Kreuzung der Fahrtrichtungen?
Ausschlag für die jetzt eingerichtete Lösung gab der Einmündungsbereich Herrenstraße/Zirkel. Hier treffen alle Belange aufeinander. Hinzu kommt ein erheblicher Baustellenverkehr für die Versorgung der Baustellen zur Neugestaltung der Kaiserstraße und zum Neubau auf dem Grundstück von Peek & Cloppenburg. Diesen Baustellenverkehr gilt es möglichst konfliktfrei abzuwickeln. Auch deshalb wurde die Einbahnstraßen-Regelung mit Ausfahrt durch den Zirkel gewählt.
Ein weiterer Vorteil der aktuellen Verkehrsführung ist, dass es eine schlüssige Vorfahrtregelung gibt, die keine weitere signaltechnische Sicherung einer Kreuzung erfordert. Auf solch engem Raum ließe sich die Leistungsfähigkeit einer weiteren Ampelanlage nicht nachweisen.
Wie geht es weiter?
Die neue Situation wird sich einspielen, dessen sind sich alle am Planungsprozess Beteiligten sicher. Gleichwohl wird die Entwicklung beobachtet und begleitet.
Wer war am Planungsprozess beteiligt?
- Vermögen und Bau BW (Bauherrschaft)
- Land Baden-Württemberg, Schlossverwaltung
- Ordnungsamt
- Polizei
- Rettungsdienste
- Stadtplanungsamt
- Tiefbauamt
- Anliegende: Bundesverfassungsgericht, Amtsgericht, L-Bank, KIT, Parkhaus Schlossplatz
Die Planungszeit erstreckte sich von März 2021 bis zur aktuellen Baustelleneinrichtung.