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Veranstaltungen in der Natur erfordern Genehmigung

Amt für Umwelt- und Arbeitsschutz steht beratend zur Seite

IMG_4550-2.jpg © Roland Fränkle, Presse- und Informationsamt, Stadt Karlsruhe

Anlässlich der bevorstehenden Silvesterfeiern ruft das städtische Amt für Umwelt- und Arbeitsschutz erneut dazu auf, die Belange von Natur und Umwelt auch beim Feiern unter freiem Himmel zu berücksichtigen. Vor allem seit der Corona-Pandemie hat sich der Trend von nicht genehmigten - und damit illegalen - Partys und Veranstaltungen in der freien Natur und Landschaft verstärkt.

Beeinträchtigung von Tieren und Pflanzen

Starke Trittschäden, Müll, Lärm und optische Störungen etwa durch Lichteffekte können Lebensräume mit seltenen und geschützten Tier- und Pflanzenarten massiv beeinträchtigen und sogar zum Verschwinden einzelner Arten führen. Feuerwerk, dessen Luftverschmutzung sowie stundenlanger Lärm können Vögel sowie andere nachtaktive oder überwinternde Tiere erheblich beeinträchtigen.

Das Amt für Umwelt- und Arbeitsschutz erinnert daher daran, dass öffentliche Veranstaltungen in der freien Landschaft und ähnlich intensiv organisierte Freizeitaktivitäten mit mehr als etwa 250 Personen genehmigungspflichtig sind. Die Genehmigung ist rechtzeitig beim Ordnungsamt Karlsruhe zu beantragen. Bei größeren privaten Veranstaltungen in der freien Landschaft und in Schutzgebieten ist auch die Untere Naturschutzbehörde zu beteiligen.

In Naturschutzgebieten und Natura-2000 Gebieten bedürfen größere Veranstaltungen in der Regel einer Befreiung, die nur in Sonderfällen erteilt werden kann. Auch in Landschaftsschutzgebieten oder Naturparks sind größere Veranstaltungen oftmals nicht mit dem Schutzzweck des Gebiets vereinbar. Im Einzelfall entscheidet die Untere Naturschutzbehörde über eine Befreiung.

Es besteht kein Bestandsschutz für langjährig traditionell durchgeführte Feste. Diese müssen immer wieder neu geprüft und naturschutzrechtlich und -fachlich beurteilt werden. Der Nachweis für die Natur- und Landschaftsverträglichkeit liegt grundsätzlich bei den Veranstaltern und den Ausübenden.  

Folgende Punkte bei Planung beachten

Bei der frühzeitigen Planung einer Veranstaltung für das kommende Jahr sollten daher folgende Punkte beachtet werden: 

Befinden sich die geplante Veranstaltung in einem oder in der unmittelbaren Umgebung eines der oben genannten Schutzgebiete? Diese können über den Kartendienst der LUBW https://udo.lubw.baden-wuerttemberg.de/public/ herausgefunden werden. In den Schutzgebieten und schutzwürdigen Bereichen werden keine sonstigen Einrichtungen oder störende (Begleit-) Veranstaltungen , wie etwa Festzelte, Feuerwerk, Parkplätze, Vermüllung, Events, Lautsprecher, Musik und Lichtanlagen, zugelassen. Ebenfalls dürfen diese Einrichtungen nicht in erheblichem Maße in das Schutzgebiet hineinwirken. Hinsichtlich der Veranstaltungszeitpunkte ist zu beachten, diese so zu wählen, dass naturschutzrechtliche Störungen möglichst geringgehalten werden. Jahreszeitliche Besonderheiten, wie etwa Artenschutz, Brut-, Balz- und Aufzuchtzeit oder auch die Vegetationsperiode, sind zu berücksichtigen. Besonders kritische Tageszeiten stellen die frühen Morgen- und Abendstunden dar - Nachtveranstaltungen sind zu vermeiden. Die Genehgmiung ist mindestens vier Wochen vor der Veranstaltung zu beantragen.

Sollten Veranstaltungen, welche die Natur und Landschaft beeinträchtigen, ohne Genehmigung durchgeführt werden, kann dies eine Ordnungswidrigkeit darstellen und wird mit einem Bußgeld geahndet.

Beratung telefonisch oder per Email

Der Umwelt- und Arbeitsschutz, Fachbereich Ökologie, steht bei der Planung der Veranstaltung gerne beratend telefonisch unter 0721 133 3101 oder per E-Mail zur Verfügung.

 

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