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Umsetzung der novellierten Straßenverkehrsordnung 2024

Veränderungen und geplante Maßnahmen

Blick auf die Schwarzwaldstraße hinter dem Karlsruher Hauptbahnhof. Demnächst Tempo 30: Die Schwarzwaldstraße erhält eine Geschwindigkeitsreduzierung. © Stadt Karlsruhe, Ordnungs- und Bürgeramt

Am 11. Oktober 2024 ist die Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO) in Kraft getreten.

Eine der wichtigsten Änderungen betrifft die Möglichkeit, Tempo 30 an weiteren schützenswerten Orten anzuordnen. Bislang konnten solche Geschwindigkeitsreduzierungen nur im Umfeld von Schulen, Kindertagesstätten sowie Alten- und Pflegeheimen umgesetzt werden. Mit der Novelle wurden diese Schutzmöglichkeiten erweitert, sodass Tempo 30 nun auch an Fußgängerüberwegen, Spielplätzen, Einrichtungen für Menschen mit Behinderung sowie auf stark frequentierten Schulwegen möglich ist. Gleichzeitig kann auf Streckenabschnitten von bis zu 500 Metern, statt bisher nur 300 Metern, zwischen zwei bestehenden Tempo-30-Strecken ebenfalls Tempo 30 angeordnet werden (sogenannter "Lückenschluss").

Neue Möglichkeiten der Geschwindigkeitsreduzierung

Die Stadt Karlsruhe prüft bereits die neuen Möglichkeiten der Geschwindigkeitsreduzierung auf deren Umsetzbarkeit und wird, wo immer möglich, diese auch konsequent nutzen. Eine erste Maßnahme wird in Kürze im Bereich des Fußgängerüberwegs in der Schwarzwaldstraße auf Höhe der Südseite des Hauptbahnhofs umgesetzt; wo dann künftig Tempo 30 gilt.

Verkehrszeichen für Ladebereiche

Neben den Regelungen zur Geschwindigkeitsreduzierung bringt die Novelle weitere Änderungen mit sich. So wurde erstmals ein eigenes Verkehrszeichen für Ladebereiche eingeführt. Bisher wurden diese Zonen mit einem eingeschränkten Halteverbot und dem Zusatzzeichen "Ladezone" gekennzeichnet, was für bestehende Ladezonen weiterhin gilt. Bei der Neuanlage solcher Bereiche kann künftig das neue Verkehrszeichen genutzt werden.

Bewohnerparkparkzonen auch präventiv möglich

Auch die Anordnung von Bewohnerparkzonen wurde erleichtert. Während diese bisher nur eingerichtet werden konnten, wenn bereits ein erheblicher Parkraummangel bestand, dürfen die zuständigen Behörden nun auch präventiv tätig werden, wenn sich ein solcher Mangel abzeichnet. Dennoch bleibt es erforderlich, vor der Ausweisung neuer Bewohnerparkzonen umfassende Parkraumerhebungen durchzuführen, da diese eine detaillierte Analyse und Bewertung erfordern. Die bisherigen Vorgaben zur Stellplatzverteilung bleiben bestehen: Tagsüber dürfen maximal 50 Prozent der Parkplätze für Anwohnende reserviert werden. In den Abend- und Nachtstunden kann der Anteil auf 75 Prozent erhöht werden.

Mit der StVO-Novelle erhält die Stadt Karlsruhe mehr Handlungsspielraum für verkehrslenkende Maßnahmen. Die neuen Regelungen werden in den kommenden Monaten geprüft und schrittweise umgesetzt.

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