Mehrfach in den städtischen Gremien diskutiert, in allen Ortschaftsräten vorgestellt sowie von zahlreichen Stellungnahmen aus Bürgerschaft und Behörden begleitet, ging die Stellplatzsatzung in den Gemeinderat. Trotz dieser umfangreichen Vorarbeiten entspann sich erneut eine hitzige Diskussion, ehe ein finaler Beschluss das Ende eines langen Prozesses markierte. Nun erhält Karlsruhe ein neues Regelwerk, in dem die Vorgaben für die Anlage von Pkw- und Radstellplätzen konkretisiert werden. Wichtig dabei ist, dass dies nur Neubauvorhaben betrifft, während für vorhandene Bauten Bestandsschutz gilt.
Mehr Klarheit bringen
Da die strikten Vorgaben der Landesbauordnung von der Verwaltung "nicht als durchgehend sachgerecht eingestuft" wurden, sollte die Satzung mehr Klarheit bringen, insbesondere was Größe und Beschaffenheit von Fahrradstellplätzen betrifft. Außerdem wird die Zahl der Pkw-Plätze in verschiedene Zonen gegliedert. Für dicht bebaute Bereiche wie die City oder die Durlacher Altstadt gelten 0,6 Stellplätze pro Wohnung als Maßstab. Außerhalb davon sind es 0,8 Plätze und im Außenbereich, etwa in den Bergdörfern, 1,0 Stellflächen. Für die beiden ersten Zonen wurde dabei im Verlauf des Verfahrens der Wert um jeweils 0,1 nach oben korrigiert, nachdem neuere Daten zur Verkehrsmittelwahl mehr zugelassene Pkw in den zentralen Bereichen ausgewiesen hatten.
Ergänzungsanträge ohne Mehrheit
Diese Anpassung wollte die Fraktion der Grünen mit einem Änderungsantrag zurücknehmen lassen, fand hierfür aber ebensowenig eine Mehrheit, wie ein Antrag der CDU. Die Christdemokraten forderten, in der Satzung sämtliche neue Regelungen zur Verpflichtung, Anzahl und Beschaffenheit von Fahrradstellplätzen zu streichen und stattdessen weiterhin mit den Vorgaben der Landesbauordnung zu arbeiten. Gegen die Satzung als Ganzes votierten bei der Abstimmung schließlich die Fraktionen von CDU, FDP/FW und AfD. -eck-
Weitere Informationen unter www.karlsruhe.de/stellplatzsatzung