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Stadt verschärft Regeln für Betteln und Tierfütterung

Gemeinderat verabschiedet neue Polizeiverordnung

Taube sitzt auf Brunnen am Marktplatz Taube sitzt auf Brunnen am Marktplatz © Stadt Karlsruhe, Tanja Meißner

In seiner letzten Sitzung im Jahr 2025 hat der Gemeinderat die Straßen- und Anlagenpolizeiverordnung neu gefasst. Dabei wurden insbesondere zwei Bereiche angepasst: Das Verbot der Fütterung von Tieren wurde erweitert, und für das Betteln wurden klarere Regelungen festgelegt.

Laut der neuen Satzung ist das Bitten um Geld- oder Sachleistungen künftig untersagt, wenn es durch wiederholtes, aufdringliches oder aggressives Ansprechen von Personen erfolgt, in bedrängender oder einschüchternder Weise geschieht oder durch Festhalten beziehungsweise Zupfen an der Kleidung begleitet wird. Zudem ist der Einsatz von Minderjährigen verboten, das Vortäuschen körperlicher Gebrechen untersagt, und das Weitergehen von Personen darf nicht verhindert werden.

Das Ordnungsamt hatte ursprünglich vorgeschlagen, das Betteln in der stark frequentierten Fußgängerzone Kaiserstraße zwischen 10 und 20 Uhr vollständig zu verbieten. Dieser Vorschlag stieß jedoch auf Widerstand, insbesondere bei den Grünen im Gemeinderat. Mit einem Änderungsantrag forderten sie die Streichung dieses Absatzes. „Armut lässt sich nicht verbieten, daher sollte das Betteln jederzeit erlaubt bleiben“, sagt Leonie Wolf (Grüne). Auch eine Mehrheit im Rat unterstützte diese Position. Melis Schmid (SPD) betonte: „Betteln findet dort statt, wo die Menschen sind. Das ist keine Provokation, sondern die Realität.“ Fabian Gaukel (Volt) ergänzte: „Das Verbot löst nicht das Problem, das Betteln aus der Kaiserstraße zu verdrängen.“ Anne Berghoff (Die LINKE) brachte es auf den Punkt: „Verbote führen nur dazu, dass das Betteln aus dem Blickfeld verschwindet. Es geht vielmehr darum, Armut zu bekämpfen.“

Die CDU-Fraktion sprach sich hingegen für ein Bettelverbot zwischen 10 und 20 Uhr aus. „Betteln ist in übermäßigem Maße störend“, erklärte Katrin Schütz. Petra Lorenz begrüßte, dass damit einer Forderung der Innenstadthändler entsprochen werde: „Viele Menschen empfinden es als unangenehm, wenn sie aktiv angesprochen werden.“ Dr. Paul Schmidt (AfD) ergänzte: „Hier geht es um Bettelbanden, die nicht von Armut betroffen sind und nicht wirklich betteln müssen.“

Kurz vor der Abstimmung ordnete Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup die Intention des Absatzes ein. „Wir wollen niemanden aus dem öffentlichen Raum verjagen“, betonte er. Es gebe jedoch gerade im hochfrequentierten Raum immer wieder unklare Situationen, die verunsicherten. Arme Menschen in der Stadt sollten mit diesem Schritt jedoch nicht unsichtbar gemacht werden. Mit knapper Mehrheit konnten sich die Befürworter des Änderungsantrags gegen die kritischen Stimmen durchsetzen.

Unkritisch wurden hingegen die weiteren Vorgaben aufgenommen, die das Betteln grundsätzlich in geordnete Bahnen lenken sollen. Ähnlich unkritisch fiel auch die Reaktion auf die Änderung beim Paragrafen zur Wildtierfütterung aus. Bislang bezog sich die Polizeiverordnung ausschließlich auf das Füttern von Tauben. Künftig dürfen Wildtiere auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen, in öffentlichen Anlagen sowie in öffentlichen Einrichtungen nicht mehr gefüttert werden. Dies betrifft insbesondere Tauben, Nutria, Waschbären, Marderhunde, Wildkaninchen, Rabenkrähen, Nilgänse, Kanadagänse sowie sonstige Wasservögel. Untersagt ist dabei nicht nur das direkte Füttern, sondern auch das Auslegen von Futter. Verstöße gegen die Verordnung können mit einer Geldbuße von mindestens fünf und höchstens 5.000 Euro geahndet werden. Dieses Mittel soll jedoch erst dann angewendet werden, wenn vorherige Ansprachen ohne Wirkung geblieben sind. -kau-

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