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Friedensnobelpreisträgerin hält 24. Reinhold-Frank-Gedächtnisvorlesung

Historikerin und Germanistin Irina Scherbakowa thematisiert Menschenrechte hinter Gittern

Irina Scherbakowa Die Historikerin und Germanistin Irina Scherbakowa hält die 24. Reinhold-Frank-Gedächtnisvorlesung. © Irina Scherbakowa

Die Historikerin und Germanistin Irina Scherbakowa hält am Mittwoch, 17. Juli 2024 um 18 Uhr in der evangelischen Stadtkirche die 24. Reinhold-Frank-Gedächtnisvorlesung. Thema des Vortrages ist "Menschenrechte hinter Gittern. Russland, Memorial und der Überfall auf die Ukraine".

Die in diesem Jahr unter der Schirmherrschaft von Ministerpräsident Winfried Kretschmann stehende Gedächtnisvorlesung wird seit dem Jahr 2000 in Erinnerung an den Karlsruher Rechtsanwalt Reinhold Frank (1896-1945) gehalten, der im Zusammenhang mit dem gescheiterten Attentat auf Adolf Hitler am 23. Januar 1945 in Berlin-Plötzensee hingerichtet wurde. Franks Beispiel soll den Blick auf den Einsatz für Menschen- und Bürgerrechte in Geschichte und Gegenwart lenken. Alljährlich berichten Persönlichkeiten der Zeitgeschichte von ihrem Kampf für Freiheit und Demokratie.

Irina Scherbakowa war Ende der 1980er Jahre Mitbegründerin der Organisation Memorial, der bis zu ihrem Verbot 2021 größten Menschenrechtsorganisation in Russland. Für ihr Engagement erhielt sie 2022 den Friedensnobelpreis. Seit dem russischen Überfall auf die Ukraine lebt Irina Scherbakowa im Exil in Berlin und Israel. Als Mitveranstalter der Stadt Karlsruhe treten das Bundesverfassungsgericht, der Bundesgerichtshof, die Bundesanwaltschaft, die Rechtsanwaltskammer beim BGH, das Oberlandesgericht Karlsruhe, die Rechtsanwaltskammer Karlsruhe, das Landgericht Karlsruhe und das Amtsgericht Karlsruhe auf.

Eine begrenzte Zahl an Karten ist ab Freitag, 12. Juli 2024, 8 Uhr an der Pforte des Rathauses am Marktplatz erhältlich. Pro Person können zwei Karten ausgegeben werden. Die Karten sind gegen Vorlage eines Ausweises erhältlich; auch von der zweiten Person muss ein Ausweis oder die Kopie eines Ausweises vorgelegt werden. Falls Hilfsmittel oder Unterstützung (beispielsweise Gebärdensprachverdolmetschung) benötigt wird, bitten wir rechtzeitig um Nachricht.

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