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Kinderreisepass wird abgeschafft

Neuerungen im Passwesen zum Jahreswechsel

Kinderreisepass Der Kinderreisepass wird zum neuen Jahr abgeschafft. © Stadt karlsruhe, Sabine Enderle

Nachdem in den vergangenen Jahren bereits regelmäßige Änderungen durch den deutschen Gesetzgeber in Bezug auf die Ausstellung des Kinderreisepasses getroffen wurden, wird er ab dem Jahr 2024 vollständig abgeschafft.

Ursache dafür ist die Anpassung an EU-Regelungen. Der Kinderreisepass weist im Vergleich zu anderen Dokumentenarten ein geringes Schutzniveau auf, da er beispielsweise über keinen Chip zum Auslesen der Daten verfügt. Das führt dazu, dass er teilweise selbst innerhalb der EU nicht mehr durch ausländische Behörden anerkannt wird und insofern seinen Wert als Reisepapier weiter einbüßt.

Daher dürfen die Passbehörden ab dem 1. Januar 2024 keine Kinderreisepässe mehr ausstellen, verlängern oder aktualisieren. Bereits ausgestellte Kinderreisepässe können bis zum Ende ihrer Gültigkeitsdauer weiterverwendet werden.

Eltern können für ihr Kind stattdessen ab dem neuen Jahr einen Personalausweis für Reisen in der EU oder, für Reiseziele außerhalb, einen Reisepass beantragen. Beide Dokumente sind jeweils länger gültig als der maximal zwölf Monate gültige Kinderreisepass.
Vorsicht ist jedoch geboten bei Kleinkindern und Säuglingen. Das Bundesministerium des Innern und für Heimat weist darauf hin, dass sich das Gesichtsbild innerhalb kurzer Zeit stark verändern kann und deshalb eine zweifelsfreie Identifizierung nicht gewährleistet ist. Das Identitätsdokument ist in derlei Fällen vorzeitig ungültig geworden. Erfahrungsgemäß kann das zu Problemen bei Grenzkontrollen führen, weswegen das Bundesministerium an die Eltern appelliert, das Reisedokument rechtzeitig vor der Reise kritisch auf die Gültigkeit des Lichtbilds zu prüfen.

Eine Änderung ergibt sich zum Jahreswechsel darüber hinaus auch hinsichtlich der Gebühr für einen Reisepass für eine Antragstellerin oder einen Antragsteller über 24 Jahren. Ab dem 1. Januar 2024 beträgt die Gebühr für einen elektronischen Reisepass 70 Euro statt bislang 60 Euro. Der Gesetzgeber führt die Gebührenerhöhung auf die gestiegenen Herstellungskosten bei der Bundesdruckerei GmbH zurück.

 

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