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Richtlinie angepasst

Gemeinderat beschließt Änderungen beim KlimaBonus

Solardach-IMG_0441.JPG Auch Mieterinnen und Mieter können nun Fördermittel für die Installation einer Photovoltaik-Anlage beantragen. © Roland Fränkle, Presse- und Informationsamt, Stadt Karlsruhe

Gut eineinhalb Jahre nach dem Inkrafttreten gibt es nun im Förderprogramm KlimaBonus Karlsruhe kleinere Änderungen. Der Gemeinderat beschloss einstimmig und ohne Diskussion, einige der insgesamt sieben Unterpunkte anzupassen.

Diverse kleinere Änderungen im Förderprogramm

So können beispielsweise auch Mieterinnen und Mieter Fördermittel für die Installation einer Photovoltaik-Anlage beantragen. Außerdem werden die Berechnungsweise geändert und PV-Anlagen, für die es eine gesetzliche Verpflichtung gibt, von der Förderung ausgenommen. Umweltfreundliche Dämmstoffe sind nun auch ohne Zertifizierung förderfähig. Zudem wird der Effizienzhaus-Standard neu festgesetzt und schließlich ist die Förderung für den Umstieg von Einzelöfen auf Zentralheizung aufgehoben.

Nach Angaben der Verwaltung erfreue sich das Förderprogramm „KlimaBonus“ von Anfang an eines großen Interesses. Schon im ersten Kalenderjahr hätten Anträge mit einem Fördervolumen von rund 460.000 Euro vorgelegen, in diesem Jahr war bereits im September das Budget ausgeschöpft. Ausschlaggebend für die aktuellen Anpassungen der Richtlinie seien Änderungen bei den gesetzlichen Vorgaben von Bund und Land gewesen.

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