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Jugendschöffinnen und Jugendschöffen gesucht

Bewerbungsschluss ist am 5. März

© Roland Fränkle, Presse- und Informationsamt, Stadt Karlsruhe

Für die Amtsgerichtsbezirke Karlsruhe und Karlsruhe-Durlach sind für die Amtszeit 2024 bis 2028 rund 60 Personen für das Jugendschöffenamt zu wählen. Die Stadt Karlsruhe erstellt hierfür eine Vorschlagsliste. Über die Aufnahme in diese Listen entscheidet der Jugendhilfeausschuss im Mai 2023. Interessierte Bürgerinnen und Bürger können sich jetzt für das Amt bewerben.

Schöffen sind Richter, aber ohne Robe und Jurastudium. Sie werden aus allen Schichten der Bevölkerung mit den unterschiedlichsten Berufen rekrutiert und nehmen neben den Berufsrichterinnen und Berufsrichtern ehrenamtlich an Hauptverhandlungen in der Strafgerichtsbarkeit teil. In der Regel werden Personen, die ins Schöffenamt berufen wurden, zu zwölf Sitzungstagen pro Geschäftsjahr herangezogen. Sie sind hierfür von ihrem Arbeitgeber freizustellen.

Gesucht werden Bewerberinnen und Bewerber, die in der Gemeinde wohnen und am 1. Januar 2024 mindestens 25 und höchstens 69 Jahre alt sind. Wählbar sind deutsche Staatsangehörige, die die deutsche Sprache ausreichend beherrschen. Wer zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurde oder gegen wen ein Ermittlungsverfahren wegen einer schweren Straftat schwebt, die zum Verlust der Übernahme von öffentlichen Ämtern führen kann, ist von der Wahl ausgeschlossen. Auch hauptamtliche in oder für die Justiz Tätige und Religionsdienende sollen nicht zu Schöffen gewählt werden. Schöffen in Jugendstrafsachen sollen über besondere Erfahrung in der Jugenderziehung verfügen. Das verantwortungsvolle Amt verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit sowie gesundheitliche Eignung. Juristische Kenntnisse sind nicht erforderlich.

Weitere Informationen zum Schöffenamt und dem Wahlverfahren stehen unter www.schoeffenwahl.de zur Verfügung. Dort gibt es auch die Bewerbungsformulare für das Ehrenamt.

Interessierte Bürgerinnen und Bürger senden ihre Bewerbung bis spätestens 5. März an folgende Dienststelle:

Stadt Karlsruhe
Sozial- und Jugendbehörde
Geschäftsführung 
Jugendhilfe- und Sozialausschuss
Ernst-Frey-Straße 10
76135 Karlsruhe

E-Mail:

Telefonische Auskünfte zur Jugendschöffenwahl erteilt Frau Edler, Sozial- und Jugendbehörde, Geschäftsführung Jugendhilfe- und Sozialausschuss, unter der Telefonnummer 0721/133 5050.

Die Wahl der benötigten Haupt- und Ersatzschöffinnen/-schöffen erfolgt im kommenden Herbst durch den Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht. Gewählte Personen erhalten von dort eine Mitteilung.

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