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Unterstützung bei der Integration von Geflüchteten

Infoveranstaltung und Förderaufruf für Träger und Einrichtungen

Das Rathaus am Marktplatz Träger und Einrichtungen, die im Bereich der Integrationsarbeit mit Geflüchteten tätig sind, sind aufgerufen, ihr Interesse zu bekunden. © Stadt Karlsruhe, Monika Müller-Gmelin

Für die Jahre 2024 und 2025 erhält die Stadt Karlsruhe Mittel des Landes zur Förderung der Integration von Geflüchteten in der kommunalen Anschlussunterbringung. Die Stadtverwaltung plant die vollumfängliche Weitergabe dieser Landesmittel, ergänzt durch Personal- und Sachkostenzuschüsse an Träger und Einrichtungen im Stadtgebiet mit Erfahrung im Bereich der Integrationsarbeit mit Geflüchteten.

Förderung für Integrationsmanagement und Unterstützungsmaßnahmen

Gefördert werden können professionelle Maßnahmen im Bereich des Integrationsmanagements (Case-Management, Soziale Beratung) sowie niedrigschwellige ergänzende Unterstützungsmaßnahmen (Unterstützung bei der Erstorientierung, sogenanntes Welcome Integrationsmanagement, und psychosoziale Beratungsangebote).
Die verbindlichen Förderrichtlinien sind in der Verwaltungsvorschrift des Sozialministeriums zur Förderung des Integrationsmanagements festgelegt.

Das Büro für Integration ruft Träger und Einrichtungen, die im Bereich der Integrationsarbeit mit Geflüchteten tätig sind, auf, zu prüfen, ob sie ihr Interesse für die Umsetzung einer der im Förderaufruf genannten Maßnahmen bekunden möchten.

Informationsveranstaltung am 31. Januar

Im Rahmen einer Infoveranstaltung am Mittwoch, 31. Januar, von 16 bis 18 Uhr im Kleinen Sitzungssaal des Rathauses am Marktplatz erläutert das Büro für Integration die genauen Rahmenbedingungen für eine mögliche Zusammenarbeit, das weitere Verfahren und die Auswahlkriterien. Interessierte Träger und Einrichtungen werden gebeten, sich bis zum 19. Januar unter den Kontaktdaten mit höchstens zwei Personen telefonisch unter 0721 133-5764 oder schriftlich unter für die Infoveranstaltung anzumelden. Eine Teilnahme ohne vorherige Anmeldung ist nicht möglich.

Das Interessensbekundungsverfahren wird am 1. Februar für vierzehn Tage eröffnet.
 

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