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Anmeldung der Schulanfänger zum Schuljahr 2024/2025

Schüler befinden sich auf dem Pausenhof der Weinbrennerschule Schüler befinden sich auf dem Pausenhof der Weinbrennerschule © Stadt Karlsruhe, Monika Müller-Gmelin

Für Schulanfängerinnen und Schulanfänger in den Grundschulen der Stadt Karlsruhe zum Schuljahr 2024/2025 starten jetzt die Fristen zur Anmeldung. Mit Beginn des Schuljahres 2024/25 sollen laut § 73 Schulgesetz alle Kinder schulpflichtig werden, die bis 30. Juni 2024 das sechste Lebensjahr vollendet haben. Die zwischen dem 1. Juli 2017 und 30. Juni 2018 geborenen Kinder müssen daher in der für den Wohnbezirk zuständigen Grundschule angemeldet werden.

Die Eltern im Bereich der Stadt Karlsruhe werden gebeten, folgenden Anmeldetermin wahrzunehmen:

Mittwoch, 21. Februar 2024

Über das Zeitfenster am Anmeldetag informiert die zuständige Grundschule, zusätzlich stehen auch die Öffnungszeiten der einzelnen Schulsekretariate zur Verfügung. An größeren Grundschulen kann die Anmeldung gegebenenfalls auf mehrere Tage ausgeweitet vorgenommen werden.

Bei Schulbereitschaft des Kindes – ist auch vorzeitige Einschulung möglich

Kinder, die zwischen dem 1. Juli 2018 und dem 30. Juni 2019 geboren sind, können von ihren Eltern zur Schule angemeldet werden. Sie erhalten dann den Status eines schulpflichtigen Kindes. Voraussetzung ist die Schulbereitschaft des Kindes, die nach wie vor von der Schulleitung – gegebenenfalls unter Einbeziehung eines pädagogisch-psychologischen Gutachtens und eines Gutachtens des Gesundheitsamts – festgestellt wird. Ansonsten wird das Kind vom Schulbesuch zurückgestellt.

Auf Antrag der Erziehungsberechtigten besteht die Möglichkeit der vorzeitigen Einschulung oder der Zurückstellung vom Schulbesuch. Die Schulleiterinnen beziehungsweise Schulleiter erteilen entsprechende Auskunft.

Konkrete Auskünfte erteilen die zuständigen Grundschulen des Schulbezirks

Kinder, die eine Privatschule besuchen und dort angemeldet werden, müssen zuvor an der zuständigen Grundschule unter Vorlage des entsprechenden Nachweises abgemeldet werden. Ebenfalls an der zuständigen Grundschule müssen sich Eltern melden, die einen Schulbezirkswechsel zum Beispiel wegen Besuchs einer Ganztagsgrundschule wünschen.

Fristen, ab dem 21. Februar: Konkrete Auskünfte zur Anmeldung des Kindes erteilen die zuständigen Grundschulen des Schulbezirks.

Mitzubringen sind die Geburtsurkunde oder das Familienstammbuch und der Nachweis über eine Masernimpfung oder Masernimmunität des Kindes. Alle anzumeldenden Kinder sollen möglichst persönlich vorgestellt werden. Es wird darauf hingewiesen, dass auch erkrankte oder Kinder mit besonderem Förderbedarf anzumelden sind. Die Aufnahme in eine bestimmte Schule kann eingeschränkt werden, wenn die Bildung zusätzlicher Eingangsklassen auf Dauer nicht gewährleistet ist.

Weitergehende Informationen gibt es unter www.karlsruhe.de/bildung-soziales/schulstadt-karlsruhe/rund-um-den-schulstart.

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