Das Wassergesetz Baden-Württemberg (WG § 32 Abs. 6) verpflichtet die Träger der Unterhaltungslast, in regelmäßigen Abständen Gewässerschauen an den in ihrer Verantwortung liegenden Gewässern II. Ordnung durchzuführen. Als Träger der Unterhaltungslast für Peter-, Hertel-, Erlen- und Furthgraben sowie Vautenbruch-, Oberholz- und Lohwiesengraben, führt das Tiefbauamt am Mittwoch, 11. November 2026, gemeinsam mit Fachleuten aus anderen Ämtern, entlang dieser Wasserläufe Gewässerschauen durch. Hierzu sind alle interessierten Bürgerinnen und Bürger eingeladen.
Bei einer Gewässerschau werden gezielt Gewässer und Uferbereiche hinsichtlich des Hochwasserschutzes und der ökologischen Funktionen betrachtet, die Vorgaben des Wasserhaushaltsgesetzes zu Gewässerrandstreifen (§ 38 Abs.1) sind maßgeblich. Gefahrenquellen können unter anderem Ablagerungen wie Komposthaufen, Holzstapel oder die Lagerung von wassergefährdenden Stoffen in der Nähe eines Gewässers sein, solche werden protokolliert und deren Beseitigung eingeleitet.
Die genannten Gewässer werden am 11. November von 9 bis etwa 16 Uhr mit einer Unterbrechung während der Mittagszeit begangen. Treffpunkt ist am östlichen Ende der St. Florianstraße in Bulach. Zur ordnungsgemäßen Durchführung der Gewässerschau kann es notwendig sein, Privatgrundstücke zu betreten, grundsätzlich ist der Träger der Unterhaltungslast laut § 101 WHG dazu berechtigt. Die Stadt Karlsruhe bittet Anwohnende und Anlieger um ihr Verständnis.