Das Wassergesetz Baden-Württemberg (WG § 32 Abs. 6) verpflichtet die Träger der Unterhaltungslast, in regelmäßigen Abständen eine Gewässerschau an den in ihrer Verantwortung liegenden Gewässern durchzuführen. Als Träger der Unterhaltungslast für den Römergraben, Alter Ettlinger Weg Graben, Zennerklammgraben, Windelbachgraben, Zeil- und Weihergraben, außerdem Grötzinger Weggraben, Thomashof-, Eisenhafengrundgraben und Dürrbach, führt das Tiefbauamt am Mittwoch, 4. November 2026, gemeinsam mit Fachleuten aus anderen Ämtern, entlang dieser Wasserläufe Gewässerschauen durch. Hierzu sind alle interessierten Bürgerinnen und Bürger eingeladen.
Die genannten Gewässer werden am Mittwoch, 4. November 2026, von 8:30 Uhr bis ungefähr 16 Uhr, mit einer Unterbrechung während der Mittagszeit, begangen, Treffpunkt ist an der Wendeschleife der Karlsbader Straße zwischen Palmbach und Stupferich.
Bei einer Gewässerschau werden gezielt Gewässer und Uferbereiche hinsichtlich des Hochwasserschutzes und der ökologischen Funktionen betrachtet, die Vorgaben des Wasserhaushaltsgesetzes zu Gewässerrandstreifen (§ 38 Abs.1) sind maßgeblich. Gefahrenquellen können unter anderem Ablagerungen wie Komposthaufen, Holzstapel oder die Lagerung von wassergefährdenden Stoffen in der Nähe eines Gewässers sein, solche werden protokolliert und deren Beseitigung eingeleitet.
Zur ordnungsgemäßen Durchführung der Gewässerschau kann es notwendig sein Privatgrundstücke zu betreten, grundsätzlich ist der Träger der Unterhaltungslast laut § 101 WHG dazu berechtigt. Die Stadt Karlsruhe bittet die Anwohner und Anlieger um ihr Verständnis.