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Gewässerschau am Weidgraben

Luftaufnahme von Hagsfeld Luftaufnahme von Hagsfeld © Stadt Karlsruhe, Roland Fränkle

Am Mittwoch, 26. November 2025, brechen Expertinnen und Experten des Tiefbauamts sowie andere städtische Fachleute um 9 Uhr zur Gewässerschau des Weidgrabens zwischen der Pfinz und der Gemarkungsgrenze auf. Treffpunkt ist an der „Steinerne Brücke“ über die Pfinz Gewann Lenzenhub (siehe Stadtplanausschnitt 2,00 MB (PDF)).

Zur ordnungsgemäßen Durchführung der Gewässerschau, die bis ungefähr 14 Uhr dauern wird, kann es notwendig sein, Privatgrundstücke zu betreten. Grundsätzlich ist der Träger der Unterhaltungslast laut § 101 WHG dazu berechtigt, Grundstücke am Gewässer sowie Anlagen am Gewässer zu betreten. Die Stadt Karlsruhe bittet die Anwohner bzw. Anlieger um ihr Verständnis. Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an das Tiefbauamt Gewässer, Frau Heck, Telefon 0721 133-6690, E-Mail: .

Die rechtliche Bestimmung 

Das Wassergesetz Baden-Württemberg (WG § 32 Abs. 6) verpflichtet die Träger der Unterhaltungslast, in regelmäßigen Abständen eine Gewässerschau an den in ihrer Verantwortung liegenden Gewässern durchzuführen. Die Stadt Karlsruhe ist der Träger der Unterhaltungslast für den Weidgraben mit Nebengewässer. Deshalb führt das Tiefbauamt der Stadt Karlsruhe gemeinsam mit Fachleuten aus anderen Ämtern entlang des Weidgrabens eine Gewässerschau durch. Hierzu werden alle interessierten Bürgerinnen und Bürger eingeladen.

Eine Gewässerschau ist die Besichtigung eines Gewässers und bezieht die Ufer sowie das für den Hochwasserschutz und für die ökologische Funktion notwendige Umfeld mit ein. Sie dient dazu, Probleme und Gefahren festzustellen und deren Beseitigung einzuleiten. Gefahrenquellen können etwa Ablagerungen wie beispielsweise Komposthaufen und Holzstapel oder die Lagerung von wassergefährdenden Stoffen in der Nähe eines Gewässers sein. Durch die Gewässerschau soll ein Beitrag zur Verringerung und Vermeidung von Hochwasserrisiken für die Anwohner des Weidgrabens in Durlach, Hagsfeld und Grötzingen aber auch für die Unterlieger geleistet werden. Gleichzeitig sollen Beeinträchtigungen der ökologischen Funktionen des Gewässers beseitigt werden.

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