Noch ist es nicht Sommer, aber manche Feier wird schon geplant. Vielleicht wird auch überlegt, sich in der freien Landschaft zu treffen und zu feiern. Das geht am besten im Einklang mit der Natur, die durch Feste jedoch sehr leicht beeinträchtigt werden kann. Manche Dinge müssen deswegen bei Auswahl von Ort und Zeit beachtet werden: Ist ein Schutzgebiet betroffen? Findet die Veranstaltung in der Brut-, Balz- oder Aufzuchtzeit von wild lebenden Arten statt?
Grundsätzlich sollen naturschutzrechtliche Störungen von wild lebenden Arten gering gehalten werden. Am besten ist es, mit der Planung frühzeitig zu beginnen, denn es gibt ein paar Punkte zu beachten: Veranstaltungen in Landschaftsschutzgebieten müssen von der Unteren Naturschutzbehörde der Stadt genehmigt werden. In Naturschutzgebieten ist hierfür das Regierungspräsidium zuständig. Wichtig zu wissen: Es besteht kein Anspruch auf die Erteilung einer Genehmigung.
Informationen über alle Schutzgebiete.
Zum Feiern besser geeignet sind grundsätzlich Flächen außerhalb von Schutzgebieten, insbesondere wenn sie befestigt sind.