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Öffentlichkeitsbeteiligung bekommt neue Leitlinien

Beine einer Menschengruppe von hinten Die Stadt möchte mit neuen Leitlinien die Beteiligung der Öffentlichkeit strukturieren. © Stadt Karlsruhe, Monika Müller-Gmelin

Die Stadt möchte mit neuen Leitlinien die Beteiligung der Öffentlichkeit strukturieren. Das aktuelle Konzept stammt aus dem Jahr 2012. Darin sind jedoch weder Verfahren noch einheitliche Standards definiert. Der Gemeinderat hat nun einen Zwischenbericht zur Kenntnis genommen. Seit 2023 arbeitet ein Konzeptionsgremium an der Fortschreibung. Dessen Mitglieder kommen aus Bürgerschaft, Kommunalpolitik und Verwaltung.

Verbindlich und transparent

Im Zwischenbericht sind die Ziele klar formuliert: Leitlinien schaffen durch eine stärkere Transparenz und Verbindlichkeit eine verlässliche Grundlage für das Zusammenwirken der unterschiedlichen Akteure. Sie tragen zu einer hohen Qualität von Beteiligungsverfahren bei und dienen dabei als konkrete Handlungshilfe für die Stadtverwaltung.

Der Rat war sich über die Wichtigkeit der Leitlinien einig: „Die Qualität der Bürgerbeteiligung in Karlsruhe kann nur so gut sein, wie der Wille, sie auch um- und einzusetzen“, betonte Grüne-Stadträtin Christine Weber. „Die Abläufe müssen überschaubar bleiben“, befand Tilman Pfannkuch (CDU), Ellen Fenrich (parteilos) befürchtete gar die Schaffung eines „Bürokratiemonsters“. Eine frühe Einbindung der Stadtgesellschaft habe sich bewährt und solle fortgeführt werden, so SPD-Rat Dr. Raphael Fechler. Tom Høyem (FDP) sprach sich gleichzeitig für ein größeres politisches Engagement der Menschen aus.

Vor falschen Erwartungen an Beteiligung warnte Lüppo Cramer (KAL/Die Partei), dem schloss sich Petra Lorenz (FW|FÜR) an: „Die Bürger dürfen nicht den Eindruck haben, dass nur fertige Konzepte der Stadt vorgelegt werden.“ Wichtig sei ein niedrigschwelliges Angebot, fand Lukas Arslan (Linke).

In diesem Jahr geht die Ausarbeitung weiter. In Ideenwerkstätten sollen sich noch mehr Menschen an der Erarbeitung beteiligen. Anfang 2025 erhält der Gemeinderat dann die finale Version der Leitlinien.

Dieser Artikel erschien in der StadtZeitung Nr. 4 am 26. Januar 2024.

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