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Digitalisierung bei Bauanträgen: Änderungen auch bei Nachbaranhörung

Technisches Rathaus in Karlsruhe Technisches Rathaus in Karlsruhe © Stadt Karlsruhe, Monika Müller-Gmelin

Mit Änderungen in der Landesbauordnung Baden-Württemberg, die am 25. November 2023 durch das „Gesetz zur Digitalisierung baurechtlicher Verfahren“ in Kraft getreten sind, gibt es einige neue Vorschriften. „Das virtuelle Bauamt kommt“, so der Tenor. Darüber informiert das Bauordnungsamt der Stadt Karlsruhe. Eine der maßgeblichen Neuerungen betrifft auch die Nachbarbenachrichtigung im Rahmen des Bauantragsverfahrens.

Bisher wurden alle Eigentümerinnen und Eigentümer der angrenzenden Grundstücke über ein Bauvorhaben benachrichtigt. Dies wurde nun angepasst, um das Verfahren effizienter zu gestalten. Zukünftig werden nur noch Nachbarinnen und Nachbarn benachrichtigt, deren Rechte durch beantragte Ausnahmen, Abweichungen oder Befreiungen möglicherweise beeinträchtigt werden könnten. Nach Erteilung einer Baugenehmigung erhalten jedoch alle angrenzenden Eigentümerinnen und Eigentümer eine Benachrichtigung über das geplante Bauvorhaben in ihrer Nähe.

Des Weiteren müssen Anträge zur Erteilung von Abweichungen, Ausnahmen und Befreiungen nun ausdrücklich bei der Einreichung eines Antrags auf Baugenehmigung gestellt werden, um von Anfang an die Berührungspunkte mit nachbarlichen Interessen zu verdeutlichen.

Die Plattform "Virtuelles Bauamt" ermöglicht bald die Digitalisierung des Bauantragsverfahrens

Mit der Gesetzesänderung wird auch die Digitalisierung des Bauantragsverfahrens vorangetrieben. Durch die Änderung von Verfahrens- und Formvorschriften soll das digitale Bauantragsverfahren bald möglich werden. Die Plattform "Virtuelles Bauamt" des Landes Baden-Württemberg wird derzeit mit den einzelnen Fachprogrammen verbunden. Diese Schnittstelle soll voraussichtlich im Jahr 2024 fertiggestellt werden, sodass ab dann eine digitale Antragsstellung auch im Bauordnungsamt der Stadt Karlsruhe möglich sein wird. Der Gesetzgeber sieht in der Änderung vor, dass ab dem 1. Januar 2025 eine Einreichung in Papierform endgültig ausgeschlossen sein wird.

Die neuen Vorschriften gelten für Bauanträge, welche nach dem 25. November eingereicht worden sind oder eingereicht werden. Die gesetzlichen Änderungen zielen insbesondere darauf ab, die Digitalisierung zu erleichtern und das Verfahren für Bauanträge „zu verschlanken“.

Das Bauordnungsamt steht für Fragen zu den neuen Regelungen gerne zur Verfügung.

Weitergehende Informationen: https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/presse/pressemitteilung/pid/das-virtuelle-bauamt-kommt?highlight=baurecht

 

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