Der Marktplatz in Karlsruhe ist das Herz der Fußgängerzone – geprägt von Rathaus, Stadtkirche und der Pyramide als Wahrzeichen der Stadt. Einheimische Passanten und Einkaufsbummler sind dort genauso unterwegs wie Touristen, die ein Foto schießen möchten. Und auch immer wieder: Radfahrende und E-Scooter-Fahrer, die mal mehr oder weniger schnell den Platz an der Pyramide queren möchten oder eine Abkürzung durch die angrenzende Kaiserstraße suchen. Doch das ist nicht erlaubt – dort gilt ein generelles Fahrverbot.
Im Rahmen einer gemeinsamen Kontrollaktion haben der Kommunale Ordnungsdienst (KOD) der Stadt und das Polizeipräsidium Karlsruhe Ende Juli erneut zahlreiche Kontrollen durchgeführt und das Gespräch gesucht. „Das Ziel unserer Kontrollaktion ist es nicht, möglichst viele Verwarnungen oder Bußgelder zu verhängen. Sondern wir wollen die Sicherheit in der Fußgängerzone für alle Menschen erhöhen, insbesondere für Fußgängerinnen und Fußgänger“, erklärte Ordnungsbürgermeister Dr. Albert Käuflein vor Ort. Sein Appell: Bitte die Regeln einhalten und Rücksicht nehmen. Denn die Innenstadt soll ein Ort zum Einkaufen, Verweilen und Begegnen sein, so Käuflein.
Laut Ordnungsamt habe sich jedoch gezeigt, dass die Verkehrsverbote regelmäßig überwacht werden müssen. Insbesondere das generelle Radverbot werde immer wieder missachtet. Aber auch unzulässige Fahrten von E-Scootern und Kraftfahrzeugen werden festgestellt. Die Folge: Gefährliche Situationen mit Fußgängern und eine geringere Aufenthaltsqualität. Dass die Kontrollen nötig sind, zeigen auch die Zahlen: Innerhalb von zwei Stunden erfassten die Einsatzkräfte 61 Ordnungswidrigkeiten am Marktplatz – darunter 55 Radfahrende und sechs E-Scooter.
- Was gilt konkret in diesem Bereich? Für die gesamte Fußgängerzone in der Kaiserstraße und auf dem Marktplatz gilt ein Fahrverbot für Fahrräder, E-Scooter und Autos. Fahrräder müssen geschoben werden. Lieferverkehr ist nur zu bestimmten Zeiten (morgens von 8 bis 11 Uhr) oder mit Sondergenehmigung gestattet.
- Welche Bußgelder drohen bei Missachtung des Fahrverbots? Für Radfahrende, die in der Fußgängerzone unterwegs sind, wird ein Bußgeld in Höhe von 25 Euro fällig. Für Fahrzeuge, zu denen auch E-Scooter gehören, fallen bei einem Verstoß gar 50 Euro an. Laut Ordnungsamtsleiter Maximilian Lipp fanden in diesem Jahr bereits 22 Schwerpunktkontrollen statt, rund 200 Ordnungswidrigkeitsverfahren wurden eingeleitet. Auch in Zukunft wird regelmäßig kontrolliert werden. „Die Zusammenarbeit mit der Polizei ist sehr gut. Das ist ein eingespieltes Format“, so Lipp.
- Wo kann man mit dem Fahrrad die Kaiserstraße queren? Das Queren der Kaiserstraße ist nur an festgelegten Fächerstraßen erlaubt – etwa in der Herrenstraße oder der Waldstraße. Dies ist entsprechend ausgeschildert. Und auf dem Marktplatz gilt: Das Fahrrad muss geschoben werden.