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Alter Flugplatz: kein Füttern von Wildtieren

Blick auf das Gelände am Alten Flugplatz Das Füttern von Wildtieren kann enorme Folgen haben. © Stadt Karlsruhe, Monika Müller-Gmelin

Der Alte Flugplatz ist ein Naturschutz- Gebiet, das durch seine stadtnahe Lage vielen Einflüssen von außen ausgesetzt ist. Das Gebiet zeichnet sich unter anderem durch nährstoffarme, magere Standorte aus. Seine Sand- und Magerrasen zählen zu den bundesweit seltensten Biotopen. Die Tier- und Pflanzenarten, die hier leben, sind hoch spezialisiert, meist stark bedroht und sehr selten.

Immer wieder kommt es am Alten Flugplatz zu Beschwerden aus der Bevölkerung über das Füttern von Wildtieren und die damit einhergehenden Konflikte. Neben der Beeinträchtigung des Schutzgebietes sind unter anderem Verkotung, Lärmbelästigung und Ausbreitung von Krankheiten die Folgen.

Das Füttern von Wildtieren schadet dem Zusammenleben von Wildtieren und Menschen in der Stadt, unserer Natur und den Wildtieren selbst.

Durch Fütterung können verschiedene Wildtierarten in ihren Beständen stark zunehmen. Dies sind jedoch in der Regel weder seltene noch geschützte Arten. Es sind vor allem anpassungsfähige Allesfresser wie Rabenvögel, Ratten oder Füchse, die von Fütterungen profitieren. Diese Arten benötigen keine Unterstützung durch den Menschen. Nicht artgerechte Fütterungen, beispielsweise durch Brot oder Lebensmittelreste können Tiere außerdem krank machen. Gerade bei Rabenvögeln kann es durch Fütterungen zu großen Ansammlungen kommen. Dies ist insbesondere in Naturschutzgebieten problematisch, weil seltene Arten dadurch gestört werden. Eine steigende Anzahl von Raubtieren gefährdet insbesondere auch bodenbrütende Vögel.

Durch die Fütterung werden außerdem Nährstoffe in das Gebiet eingetragen, worauf viele schutzbedürftige Pflanzenarten überaus empfindlich reagieren.

Allgemeines Wildtierfütterungsverbot

Aus diesen Gründen verbietet die Schutzgebietsverordnung jegliche Fütterung auf dem Alten Flugplatz. Auch über die Grenzen des Naturschutzgebietes hinaus besteht ein allgemeines Wildtierfütterungsverbot gemäß § 8 der Polizeiverordnung der Stadt Karlsruhe. Somit ist auch das Ausbringen von Futtermitteln beispielsweise am Grünabfallcontainer in der Lilienthalstraße untersagt.

Der Kommunale Ordnungsdienst achtet im Rahmen seiner Aufgaben auch auf die Einhaltung des Wildtierfütterungsverbots. Zuwiderhandlungen stellen eine Ordnungswidrigkeit dar und können mit einem Bußgeld geahndet werden. Bitte helfen Sie mit, den Alten Flugplatz als Schutzgebiet und Lebensraum seltener Arten zu bewahren. Die schutzbedürftigen Tiere und Pflanzen auf dem Alten Flugplatz danken es Ihnen.

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