Der Jahreswechsel wird in Deutschland traditionell mit viel Feuerwerk gefeiert. Aber wie kann der Schutz der Wildtiere und der Natur mit den damit einhergehenden Lärm- und Lichtemissionen gelingen?
In Naturschutzgebieten und Natura 2000-Gebieten ist Feuerwerk nicht zulässig. Das Verursachen von Lärm oder Luftverunreinigungen ist nach näherer Maßgabe der Schutzgebietsverordnung zumeist verboten. Auch in Landschaftsschutzgebieten sind Feuerwerke nur zulässig, wenn der Naturhaushalt nicht geschädigt wird.
Artenschutzrechtliche Vorschriften
Denn was vielen gar nicht bewusst ist: Das Zünden von Feuerwerk verursacht nicht nur bei Haustieren, sondern auch bei unseren Wildtieren enormen Stress und das in einer besonders sensiblen Zeit. Denn im Winter ist Futter schwerer zu finden und sie müssen mit ihrer Energie haushalten. Die Wildtiere werden aufgeschreckt, können Lärm und Lichtreflexe nicht zuordnen und geraten in Panik.
Daher sollte Feuerwerk auch nie in der Nähe von Wäldern gezündet werden. Auch in öffentlichen Grünanlagen sammeln sich viele Vögel und andere Tiere zur Nacht- und Winterruhe, genauso wie in Gärten oder auf Bäumen und im Gebüsch. Auch Seeufer und die offene Feldflur sind keine geeigneten Orte für das Silvester-Feuerwerk.
Die Stadtverwaltung bittet dringend, auf die Natur Rücksicht zu nehmen und Feuerwerk nicht in oder unmittelbar angrenzend an Schutzgebiete oder in der freien Landschaft zu verwenden. Auch das Zünden in innerstädtischen Grünanlagen sollte unbedingt vermieden und zu diesen Flächen ein größtmöglicher Abstand eingehalten werden.
Informationen
Der Umwelt- und Arbeitsschutz, steht gerne beratend zur Verfügung, per E-Mail umwelt-arbeitsschutz(at)karlsruhe.de oder Telefon: 0721 133-3101.
Befinden Sie sich in einem Schutzgebiet oder in der unmittelbaren Umgebung? Dies können Sie über den Kartendienst der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg herausfinden.