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AG „Ausstieg aus der Prostitution“ hat Arbeit wieder aufgenommen

Baustein der kommunalen Umsetzung der Istanbul-Konvention

Außenansicht des Rathausgebäudes am Marktplatz in Karlsruhe Nach mehrjähriger Pause hat die Arbeitsgruppe „Ausstieg aus der Prostitution“ ihre Arbeit im Karlsruher Rathaus wiederaufgenommen. © Stadt Karlsruhe, Boris Burghardt

Nach mehrjähriger Pause hat die Arbeitsgruppe „Ausstieg aus der Prostitution“ am 10. Juli 2025 im Karlsruher Rathaus am Marktplatz ihre Arbeit wiederaufgenommen. Sie ist ein Baustein der kommunalen Umsetzung der Istanbul-Konvention, die den Schutz von Frauen vor Gewalt und die gezielte Unterstützung Betroffener zum Ziel hat.

Vertreterinnen und Vertreter von Fachberatungsstellen, Stadtverwaltung und Jobcenter kamen zusammen, um die bestehende Zusammenarbeit zu stärken und langfristig ein städtisches Ausstiegskonzept zu entwickeln. Die beiden Karlsruher Fachberatungsstellen verfügen bereits über erprobte Ausstiegskonzepte. Durch die engere Vernetzung sollen die bestehende Zusammenarbeit gestärkt und Hürden im Hilfeprozess gezielt abgebaut werden. Besonders berücksichtigt werden dabei die komplexen psychosozialen und strukturellen Herausforderungen, denen Frauen im Ausstiegsprozess begegnen – von Traumatisierungen und Gewalterfahrungen über die Existenzsicherung und Wohnungssuche bis hin zur gesellschaftlichen Stigmatisierung. Ziel ist es, Frauen, die aus der Prostitution aussteigen möchten, durch bessere Vernetzung und koordinierte Hilfsangebote wirkungsvoll zu unterstützen.

Vernetzung der Fachakteure

Im Fokus der Sitzung standen aktuelle Ausstiegsangebote in Karlsruhe und die besonderen Herausforderungen für Frauen im Ausstiegsprozess. Durch die Vernetzung der Fachakteure sollen der Zugang zum Regelsystem, vereinfachte Behördenverfahren, und bedarfsgerechte Unterstützung im Einzelfall ermöglicht werden. Die Arbeitsgruppe unterscheidet sich von der Fachgruppe Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG). Während diese vorrangig die gesetzliche Umsetzung des ProstSchG begleitet, liegt der Schwerpunkt der AG auf der Unterstützung beim Ausstieg aus der Prostitution – ein Aspekt, der im ProstSchG nicht explizit enthalten ist. Die AG plant zwei Treffen pro Jahr. Perspektivisch sollen weitere Fachakteurinnen und -akteure in die Arbeit einbezogen werden.

Koordinierungsstelle Istanbul-Konvention

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