Menü
eService
Direkt zu
Suche

Abgeschlossenheitsbescheinigungen ab 21. April nur noch digital

Ludwigsbrunnen im Schatten vor dem Karlsruher Rathaus Symbolbild vom Karlsruher Rathaus am Marktplatz. © Gustavo Alàbiso

Ab Ostermontag, 21. April, können Abgeschlossenheitsbescheinigungen – ebenso wie bereits die Bauanträge – ausschließlich in elektronischer Form über das Virtuelle Bauamt (ViBa) eingereicht werden. Die Beantragung erfolgt über das Portal des Landes Baden-Württemberg.

Karlsruhe gehört weiterhin zu den Vorreiterkommunen im Pilotprojekt „Virtuelles Bauamt Baden-Württemberg“ (ViBa-BW), das gemeinsam mit dem Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen umgesetzt wird. Ziel ist es, Verfahren zu vereinfachen, Bearbeitungszeiten zu verkürzen und die Antragstellung für Bürger*innen und Fachleute transparenter zu gestalten.

Wozu dient eine Abgeschlossenheitsbescheinigung?

Die Abgeschlossenheitsbescheinigung ist eine formelle Voraussetzung zur Begründung von Wohnungs- oder Teileigentum im Grundbuch. Sie wird benötigt, wenn ein Gebäude oder eine Immobilie in rechtlich selbstständige Einheiten, zum Beispiel Eigentumswohnungen oder Gewerbeeinheiten, aufgeteilt werden soll. Die Bescheinigung bestätigt, dass jede Einheit baulich eindeutig von anderen Einheiten getrennt ist und über einen eigenen Zugang verfügt. Auch Stellplätze können – bei entsprechender Maßangabe – Bestandteil des Sondereigentums sein.

Ob für Neubauten oder bestehende Gebäude – die Abgeschlossenheitsbescheinigung ist somit eine zentrale Voraussetzung zur Aufteilung einer Immobilie und für viele Eigentümerinnen und Eigentümer, Erbengemeinschaften, Bauträger sowie Notariate ein notwendiger Schritt bei der Gestaltung von Eigentumsverhältnissen.

Unterstützung bei der digitalen Antragstellung

Für alle, die Unterstützung bei der digitalen Antragstellung benötigen, steht weiterhin unser bewährter Service „BOASupport Live“ zur Verfügung. Neben einer telefonischen Beratung bieten wir eine individuelle Videounterstützung an, bei der unsere Fachkräfte direkt beim Ausfüllen des digitalen Antrags helfen.

Weitere Informationen zur digitalen Antragstellung, zu den Voraussetzungen für die Erteilung einer Abgeschlossenheitsbescheinigung sowie zum „BOASupport Live“ finden Sie ab April auf der Homepage des Bauordnungsamtes der Stadt Karlsruhe.

-

Kopieren Kopieren Schreiben Schreiben