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3G-Regel in städtischen Gebäuden ab 6. Dezember

Bürgerinnen und Bürger müssen ab Montag Nachweise vorlegen

Bürgerinnen und Bürger müssen den Nachweis über ihren vollständigen Impfschutz, eine nicht länger als sechs Monate zurückliegende Genesung oder die Bescheinigung eines negativen Testergebnisses vorlegen. Foto: Stadt Karlsruhe

Ab Montag, 6. Dezember, gilt auch für Besucherinnen und Besucher aller Rathäuser und stätischen Dienststellen die 3G-Regelung. Wer also im Rahmen eines Präsenztermins eine behördliche Leistung der Verwaltung in Anspruch nehmen oder einen Verwaltungsvorgang abwickeln möchte, muss die entsprechenden Nachweise bereithalten.

Zutritt erhalten Besucherinnen und Besucher entweder mit vollständigem Impfschutz, einer nicht länger als sechs Monate zurückliegenden Genesung oder mit der Bescheinigung eines negativen Testergebnisses, das nicht älter als 24 Stunden ist.

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