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Drehgenehmigung beantragen

Anfragen zu Drehgenehmigungen im öffentlichen Verkehrsraum können grundsätzlich an gerichtet werden. Dort wird bewertet, ob eine formelle Sondernutzungserlaubnis erforderlich ist, oder ob eine formlose Anfrage per E-Mail ausreicht. Kleinere Aktionen, wie etwa Aufnahmen mit einer Handkamera ohne Aufbauten, werden üblicherweise einfach per Mail bestätigt. Auch Genehmigungen für Aufnahmen mit Drohnen werden hier bearbeitet.

 

Sondernutzungserlaubnis

Eine Sondernutzungserlaubnis wird in der Regel dann erforderlich, wenn

  • Aufbauten erfolgen sollen,
  • Fahrzeuge abgestellt werden müssen,
  • gesperrte Bereiche befahren werden sollen (z. B. Fußgängerzonen),
  • Parkraum reserviert oder abgesperrt werden muss.

Eine schriftliche Sondernutzungserlaubnis ist grundsätzlich gebührenpflichtig. Die Gebührenhöhe liegt in der Regel bei 30 Euro pro Tag zuzüglich einer Verwaltungsgebühr nach Aufwand.

 

Anfragen

Ihre Anfrage sollte die wichtigsten Angaben enthalten, wie etwa

  • Datum,
  • Uhrzeit,
  • Örtlichkeit,
  • Aufbauten ja/nein,
  • Fahrzeug ja/nein,
  • Zweck der Aufnahmen,
  • Ansprechpartner mit Kontaktdaten.

Sollten weitere Fragen bestehen, können Sie sich gerne nochmals an die Straßenverkehrsstelle wenden.        

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