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Anfragen zu Drehgenehmigungen im öffentlichen Verkehrsraum können grundsätzlich an strassenverkehrsstelle(at)oa.karlsruhe.de gerichtet werden. Dort wird bewertet, ob eine formelle Sondernutzungserlaubnis erforderlich ist, oder ob eine formlose Anfrage per E-Mail ausreicht. Kleinere Aktionen, wie etwa Aufnahmen mit einer Handkamera ohne Aufbauten, werden üblicherweise einfach per Mail bestätigt. Auch Genehmigungen für Aufnahmen mit Drohnen werden hier bearbeitet.
Eine Sondernutzungserlaubnis wird in der Regel dann erforderlich, wenn
Eine schriftliche Sondernutzungserlaubnis ist grundsätzlich gebührenpflichtig. Die Gebührenhöhe liegt in der Regel bei 30 Euro pro Tag zuzüglich einer Verwaltungsgebühr nach Aufwand.
Ihre Anfrage sollte die wichtigsten Angaben enthalten, wie etwa
Sollten weitere Fragen bestehen, können Sie sich gerne nochmals an die Straßenverkehrsstelle wenden.