Die in der aktuellen Landesbauordnung (LBO) formulierten Regelungen zur Herstellung notwendiger Stellplätze erweisen sich in Karlsruhe bei vielen Wohnungsneubauten als nicht sachgerecht. Da gemäß LBO die Gemeinden die Stellplatzverpflichtung auch eigenständig regeln können, soll nun eine stadtweit gültige Stellplatzsatzung erlassen werden.
Bei der Stellplatzsatzung handelt es sich um eine örtliche Bauvorschrift und nicht um einen Bebauungsplan. Für den Erlass örtlicher Bauvorschriften als Satzung schreibt die LBO vor, dass – ähnlich wie in einem Bebauungsplanverfahren – die Öffentlichkeit sowie die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zu beteiligen sind. Die Beschlussvorlage (2024/0194/1), mit dem erarbeiteten Satzungsentwurf die Beteiligung zu starten und Stellungnahmen einzuholen, hat im November und Dezember 2024 die politischen Gremien durchlaufen. In seiner Sitzung am 17. Dezember 2024 fasste der Gemeinderat den Auslegungsbeschluss.
Der aktuelle Satzungsentwurf sieht vor, in bestimmten Teilen des Stadtgebiets die derzeitige LBO-Forderung von einem Kfz-Stellplatz je Wohnung anzupassen. Zusätzlich sind Reduzierungen für spezielle Sonderwohnformen vorgesehen. Ebenso soll die Anzahl notwendiger Fahrradstellplätze und deren Beschaffenheit im Mehrfamilienhausbau angepasst bzw. präzisiert werden.
Der Entwurf für die Stellplatzsatzung wurde bereits verschiedentlich vorgestellt und diskutiert. Dabei häufig gestellte Fragen mit Antworten sowie eine Präsentation zum aktuellen Satzungsentwurf sind nachfolgend abrufbar. Hinweis: Diese Unterlagen dienen nur der Erläuterung und werden nicht Gegenstand der öffentlichen Auslegung.