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Erhaltungssatzung "Altstadt Durlach", Durlach

Aktuell: Der Bebau­ungs­plan befindet sich in Bearbei­tung

Stadtplan
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In der Altstadt Durlach gilt seit 1998 die Gesamtanlagensatzung Altstadt Durlach (§ 19 DschG B.-W.). Dennoch kam es in der Vergangenheit immer wieder zu Verlusten an historischen Gebäuden. Ziel der Erhaltungssatzung ist es, die historische Bausubstanz in ihrem Bestand weitestgehend zu sichern. Paralell hierzu befindet sich eine Gestaltungssatzung für das Gebiet bereits in Aufstellung

Die Planunterlagen können im Stadtplanungsamt Kaiserallee 4, 76133 Karlsruhe, 2. OG, Zimmer 245 eingesehen werden. Für eine persönliche Vorsprache wird eine vorherige Terminabsprache empfohlen.

Aufstellungsbeschluss: 14. Mai 2019

Möglichkeit zur Einsichtnahme: 17. Juni bis 5. Juli 2019

Kontakt

Stadtplanungsamt

Planverfahren

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