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Aktuell: Öffentliche Auslegung vom 2. November bis 4. Dezember 2026
Ziel der Planung ist den Mangel an Gewerbeflächen in Karlsruhe abzumildern. Wegen der knappen Verfügbarkeit von Gewerbeflächen soll das Gebiet unter den Aspekten eines ressourcenoptimierten Unternehmensstandortes entwickelt werden. Ergänzend soll das vorhandene allgemeine Wohngebiet nach Westen erweitert werden. Um den notwendigen und verträglichen Übergang zwischen gewerblicher Nutzung und Wohnnutzung zu schaffen, werden Teilflächen des Geltungsbereiches in unmittelbarer Nachbarschaft zu den allgemeinen Wohngebieten als eingeschränktes Gewerbegebiet ausgewiesen.
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit: 1. Juni 2017
Auslegungsbeschluss (mehrheitlich gefasst): 23. Januar 2024
Offenlage: 19. Februar bis 22. März 2024
Erneute Offenlage: 2. November bis 4. Dezember 2026
Bürgerinnen und Bürger können im Bebauungsplanverfahren Stellungnahmen zum Vorhaben abgeben.
Vom 2. November bis 4. Dezember 2026 können Sie hier über ein Online-Formular eine Stellungnahme zum Bebauungsplan einreichen.
Bitte füllen Sie das Formular aus.
Mit einem Sternchen * markierte Felder sind Pflichtfelder und müssen ausgefüllt werden. Alle persönlichen Angaben sind freiwillig.
Freiwillig ist auch die Frage nach der Betroffenheit. Sie erlaubt uns, Ihre Stellungnahme besser zu verstehen. Betroffenheit kann darin bestehen, dass Sie im Plangebiet wohnen, dort Eigentum haben, Ihrem Beruf dort nachgehen oder dergleichen.
Ihre Daten werden im Bebauungsplanverfahren nicht veröffentlicht.
Mit den Angaben ermöglichen Sie uns, Nachfragen zu stellen. Zudem wird Ihnen bei Stellungnahmen, die im Rahmen der Veröffentlichung nach § 3 Abs. 2 BauGB (Offenlage) abgegebenen wurden, nach Abschluss des Verfahrens das Ergebnis zum Umgang mit Ihrer Stellungnahme mitgeteilt.
Sie können Ihre Stellungnahme auch anonym abgeben und nur das Textfeld „Anregungen“ ausfüllen.