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Der im Karlsruher Stadtteil Südstadt gelegene Werderplatz soll ein für alle Menschen attraktiver Aufenthaltsort sein. Um dieses Ziel zu verfolgen und das Neben- und Miteinander auf dem Platz zu stärken trifft sich in regelmäßigen Abständen die AG Werderplatz.
Der Werderplatz ist das kulturelle und soziale Zentrum der Südstadt. Aufgrund der vielfältigen Nutzungsinteressen, die auf dem Platz zusammenkommen, steht er zugleich für die Herausforderungen, die mit dem Zusammenleben im Quartier, insbesondere auf öffentlichen Plätzen, einhergehen. Der Platz vereint Gastronomie, Einkaufsmöglichkeiten und soziale Hilfsangebote in unmittelbarer Nähe. Gleichzeitig ist der Platz ein beliebter Treffpunkt für viele Menschen, unter anderem auch für alkohol- und drogenkonsumierende Gruppen.
Um den daraus entstehenden Nutzungskonflikten am und um den Werderplatz entgegenzuwirken wurde unter der Leitung des Amtes für Stadtentwicklung eine aus Stadtverwaltung, Polizei, sozialen Trägern, ortsansässigen Gewerbetreibenden, Kirche, Streetwork und Bürger-Gesellschaft der Südstadt e. V. zusammensetzte Arbeitsgruppe Werderplatz ins Leben gerufen. Seit 2024 sind auch die Fraktionen des Karlsruher Gemeinderats zu den Sitzungen der Arbeitsgruppe eingeladen.
Das gemeinsame Ziel der AG Werderplatz ist es, ein für alle besseres Neben- und Miteinander zu erreichen. Das Vorgehen der Arbeitsgemeinschaft konzentriert sich auf unterschiedliche Handlungsfelder, die bei der Verwirklichung eines attraktiven Werderplatzes für alle Nutzergruppen wichtig sind. Neben der ordnungsrechtlichen und sozialen Perspektive werden auch die Gestaltung und Belebung des Platzes sowie die Sauberkeit und Instandsetzung berücksichtigt.
Obwohl die zu Verfügung stehenden Handlungsspielraume zur Umsetzung von Maßnahmen auf dem Werderplatz eingeschränkt sind, konnten bereits unter anderem die folgenden Zwischenerfolge erzielt werden.
Das vorerst bis zum 31. Oktober 2028 befristete Alkoholkonsumverbot gilt im Zeitraum vom 1. April bis zum 31. Oktober jeden Jahres, jeweils montags bis samstags von 11 Uhr bis 20 Uhr. Im Geltungsbereich der Verordnung ist es an öffentlich zugänglichen Orten außerhalb von Gebäuden und Außenbewirtschaftungsflächen von Gewerbetreibenden während den Öffnungszeiten untersagt alkoholische Getränke zu konsumieren oder alkoholische Getränke zum Konsum mitzuführen.
Seitens des Kommunalen Ordnungsdienstes (KOD) lässt sich festhalten, dass der Werderplatz die meist kontrollierte Örtlichkeit in Karlsruhe ist und in der Regel mehrfach täglich bestreift wird. Polizei und Ordnungsamt setzen ein abgestimmtes und gemeinsames Einsatzkonzept zur Verbesserung der Situation am Werderplatz um. Sofern es die gesamtstädtische Einsatzlage zulässt, bleiben die Streifen längere Zeit vor Ort. Polizei und KOD stimmen Schwerpunktkontrollen und Zeitfenster untereinander ab, um eine möglichst hohe Kontrolldichte zu erreichen. Zusätzlich reagiert der KOD selbstverständlich auf Alarmierungen des Führungs- und Lagezentrums (FLZ) und auf Bürgerbeschwerden über das Telefon. Darüber hinaus fährt er den Werderplatz, soweit es die personellen Ressourcen und die Einsatzlage zulassen, zeitnah an.
Über die gemeinsamen Kontrollaktionen hat das Polizeipräsidium Karlsruhe zur Bewältigung der auf dem Werderplatz vorherrschenden Ordnungsstörungen eine Konzeption erstellt. Den Schwerpunkt der Konzeption bilden die konsequente Abwehr von konkreten Gefahren, die Störungsbeseitigung sowie die strikte Verfolgung von Straftaten und Ordnungswidrigkeiten. Zur nachhaltigen Stärkung des Sicherheitsgefühls in der Bevölkerung werden die polizeilichen Maßnahmen durch wiederkehrende Präventionsveranstaltungen begleitend unterstützt.
Der A³ bietet in geschütztem Rahmen eine Aufenthaltsgelegenheit für Menschen, welche sich in prekären Lebenssituationen befinden. Es ist ihnen gestattet, während ihrem Aufenthalt in der Einrichtung alkoholische Getränke wie Bier, Wein und Sekt zu trinken. Der Konsum von hochprozentigem Alkohol oder illegaler Substanzen ist nicht gestattet.
Im A³ können Sozialkontakte gepflegt und die Freizeit sinnvoll gestaltet werden. Durch aktivierende Angebote sollen verloren geglaubte Fähigkeiten und Fertigkeiten wiederentdeckt, erhalten und gefördert werden. Langfristig soll durch individuelle Hilfen und vor allem durch die aktivierenden Angebote wieder eine Perspektive eröffnet werden, die eine selbstbestimmte Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft ermöglicht.
Das K76 ist eine Einrichtung, die sich mit ihrem Angebot an schwerstabhängige Drogenkonsumentinnen und Drogenkonsumenten richtet. Die vorrangigen Ziele des Drogenkonsumraums sind Überlebenshilfe, Gesundheitsförderung/ -prophylaxe (HIV / AIDS, Hepatitis) und Schadensminimierung bei Drogenkonsumenten. Die durch illegalen Drogenkonsum hervorgerufenen negativen körperlichen, psychischen und sozialen Begleiterscheinungen sollen abgemildert und weitere Schäden verhindert werden
Der Konsumraum ist zusammen mit Angeboten wie dem get IN (Anlauf- und Kontaktstelle), der Jugend- und Drogenberatungsstelle sowie dem KiD (Anlaufstelle für drogenabhängige Eltern und ihre Kinder) Teil des Drogenhilfesystems in Karlsruhe.
Neben den bereits umgesetzten Maßnahmen wurden im Rahmen der AG Werderplatz weitere Vorschläge diskutiert. Nach eingehender Prüfung kam es unter anderem bei den folgenden Maßnahmen jedoch nicht zu einer Umsetzung:
Der Einsatz einer anonymisierten Videotechnik, welche lediglich Bewegungen registriert, allerdings keine Klarbilder dokumentiert, wäre ordnungsrechtlich prinzipiell möglich. Für eine Klarbild-Videoüberwachung, wie sie beispielsweise am Mannheimer Paradeplatz umgesetzt wird, sind die strafrechtlichen Fallzahlen auf dem Werderplatz nicht ausreichend hoch.
Nach mehrheitlicher Einschätzung steht der Nutzen einer anonymisierten Videoüberwachung in keinem vernünftigen Verhältnis zu den Kosten und Auswirkungen auf Dritte. Einerseits wurde sich gegen eine Videoüberwachung und die damit verbundene Stigmatisierung der Werderplatzszene ausgesprochen. Andererseits kann eine Videoüberwachung durch ihre bloße Existenz zu einem niedrigeren Sicherheitsempfinden beitragen und damit das Gegenteil des erwünschten Zieles bewirken.
Intention des Maßnahmenvorschlages war es, die Möglichkeiten zur Entlastung der Substitutionspraxis am Werderplatz, zum Beispiel durch die Einrichtung einer zusätzlichen Substitutionspraxis, zu prüfen und mit dem Landkreis erneut über eine Substitutionspraxis im Landkreis Karlsruhe zu beraten.
In der Stadt Karlsruhe stehen aktuell jedoch ausreichend Plätze zur Substitutionsbehandlung zur Verfügung, weshalb die Einrichtung einer weiteren Praxis nicht erforderlich und nur mit der Begründung einer Entlastung des Werderplatzes nicht zu rechtfertigen ist.
Die Verwaltung steht darüber hinaus in regelmäßigem Austausch mit dem Landkreis Karlsruhe, dem die Bedarfslage im Landkreis bekannt ist. Es wird nach Einschätzung der Stadtverwaltung seitens des Landkreises alles getan, um die dortige Substitutionsversorgung wiederherzustellen.
Der Maßnahmenvorschlag zielte darauf ab, problematische Wohnverhältnisse in der Südstadt, welche sich auch auf den Werderplatz auswirken, zu beleuchten und zusammen mit den Betroffenen und den Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeitern an einer Verbesserung zu arbeiten.
Soweit es der rechtliche Rahmen zulässt, wird bereits gegen problematische Wohnverhältnisse vorgegangen. Viele Wohnungen wurden in den letzten Jahren saniert. Da es sich um vermietetes Privateigentum handelt, sind die Eingriffsmöglichkeiten von städtischer Seite zudem begrenzt.
Für Fragen und Anregungen steht Ihnen das Büro für Beteiligung und Engagement per E-Mail gerne zur Verfügung.
Amt für Stadtentwicklung
Büro für Beteiligung und Engagement