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Informationen zur Rheinbrückenthematik

Seit vielen Jahren wird eine zweite Rheinquerung als Ergänzung der bestehenden Rheinbrücke Karlsruhe Maxau diskutiert. Als Bundesstraße handelt es sich um ein Projekt in Zuständigkeit des Bundes.

Das Foto zeigt die Rheinbrücke Maxau

Die Stadtverwaltung Karlsruhe appelliert an den Bund, die angestrebte Verkehrswende und den Schutz von Anwohnenden in die Planung für die Querspange zwischen der zweiten Rheinbrücke und der B 36 stärker einzubeziehen. Die Dimension und die Lage der Anschlussstraße zur B36 muss am tatsächlichen Bedarf und den notwendigen Änderungen für eine klimaverträgliche Mobilität ausgerichtet werden. Diese Folgerung zieht die Stadt nach einem Austausch mit den Bürgervereinen der besonders betroffenen Stadtteile im Vorfeld der Öffentlichkeitsbeteiligung des Regierungspräsidiums am 4. Oktober 2022.

Nach Klagen der Stadt Karlsruhe und des BUND gegen die Landesplanung zum Bau der zweiten Rheinbrücke wurde vor dem Verwaltungsgericht ein Vergleich ausgehandelt, den der Gemeinderat nun mit 40 zu 8 Stimmen billigte. Dieser gebe der Stadt „einiges an die Hand, mit dem wir zufrieden sein können“, betonte OB Dr. Frank Mentrup. In der Debatte gab es dennoch Kritik.

Seit vielen Jahren wird eine zweite Rheinquerung als Ergänzung der bestehenden Rheinbrücke Karlsruhe Maxau diskutiert. Als Bundesstraße handelt es sich um ein Projekt in Zuständigkeit des Bundes.

Seit 2011 hat das Regierungspräsidium Karlsruhe für den baden-württembergischen Abschnitt ein Planfeststellungsverfahren im Auftrag des Bundes durchgeführt, um Baurecht zu erhalten. 2017 erging hierfür der Planfeststellungsbeschluss. Die lange Planungs- und Verfahrenszeit resultierte insbesondere aus dem rheinlandpfälzischen Teil der Planungen. Hier gab es größeren Nachbesserungsbedarf bezüglich der Ausgleichsmaßnahmen. Diese wurden aufgrund der dortigen Eingriffe der Trasse in den Naturschutz notwendig.

Die Stadt Karlsruhe hat gegen die vom Bund vorgelegte Planung einer zweiten Rheinbrücke geklagt, da erhebliche Mängel gesehen wurden und die Belange der Stadt Karlsruhe nicht ausreichend berücksichtigt wurden. Die geplante Straße weist keinen verkehrlichen Mehrwert für die baden-württembergische Seite auf. Der von der zweiten Rheinbrücke kommende Verkehr soll am Ölkreuz wieder auf die zweistreifige Südtangente geleitet werden, was an dieser Stelle zu Kapazitätsengpässen und Sicherheitsproblemen führen würde. Die Stauproblematik wäre dadurch nicht behoben, sondern nur in Richtung Karlsruhe verschoben.

Die Verhandlungen zur Klage fanden am 24. und 25. Juni 2020 vor dem Verwaltungsgericht VGH Mannheim im Bürger­zentrum Südwerk in Karlsruhe statt. Vorbehaltlich der Zustimmung des Karlsruher Gemeinderats wurde ein Vergleich ausgehandelt, der das beklagte Land dazu verpflichtet, die Brücke um einen Geh- und Radweg zu ergänzen, den ÖPNV aufzuwerten, das Verkehrsaufkommen bis zur Anbindung an die B 36 zu drosseln und bessere Maßnahmen zum Schutz der Natur zu ergreifen.

Weitere Informationen zur zweiten Rhein­brücke finden Sie auf den Seiten des Regierungspräsidiums Karlsruhe und des Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz.

Stadt klagt gegen den Planfeststellungsbeschluss für den Bau der zweiten Rheinbrücke

Stadt­zei­tung vom 16. Februar 2019: „Man löst ein Ver­kehrs­pro­blem links­rhei­nisch, um es rechts­rhei­nisch zu ver­schär­fen“, begründete Oberbür­ger­meis­ter Dr. Frank Mentrup vor den Medien, warum die Stadt nach Mehrheits­be­schluss durch den Ge­mein­de­rat gegen den Planfest­stel­lungs­be­schluss für den Bau der zwei­ten Rhein­brücke klagt und vor einer Woche dem Ver­wal­tungs­ge­richts­hof (VGH) die Begründung nachreichte.

Faktencheck

Im Vorfeld des Planfest­stel­lungs­ver­fah­rens wurde vom Land Baden-Württem­berg im Jahr 2011 der Fakten­check ­durch­fge­führt. Zu einigen dort aufge­wor­fe­ne Fra­gen hat 2012 eine länder­über­grei­fende Arbeits­gruppe Beiträ­ge zu zwölf Themen­fel­dern erarbeitet:

Mobilität und Verkehr

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