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Informationen zur Rheinbrückenthematik

Seit vielen Jahren wird eine zweite Rheinquerung als Ergänzung der bestehenden Rheinbrücke Karlsruhe Maxau diskutiert. Als Bundesstraße handelt es sich um ein Projekt in der Zuständigkeit des Bundes.

Das Foto zeigt die Rheinbrücke Maxau

Die Stadtverwaltung Karlsruhe appelliert an den Bund, die angestrebte Verkehrswende und den Schutz von Anwohnenden in die Planung für die Querspange zwischen der zweiten Rheinbrücke und der B 36 stärker einzubeziehen. Die Dimension und die Lage der Anschlussstraße zur B36 muss am tatsächlichen Bedarf und den notwendigen Änderungen für eine klimaverträgliche Mobilität ausgerichtet werden. Diese Folgerung zieht die Stadt nach einem Austausch mit den Bürgervereinen der besonders betroffenen Stadtteile im Vorfeld der Öffentlichkeitsbeteiligung des Regierungspräsidiums am 4. Oktober 2022.

Nach Klagen der Stadt Karlsruhe und des BUND gegen die Landesplanung zum Bau der zweiten Rheinbrücke wurde vor dem Verwaltungsgericht ein Vergleich ausgehandelt, den der Gemeinderat nun mit 40 zu 8 Stimmen billigte. Dieser gebe der Stadt „einiges an die Hand, mit dem wir zufrieden sein können“, betonte OB Dr. Frank Mentrup. In der Debatte gab es dennoch Kritik.

Seit vielen Jahren wird eine zweite Rhein­que­rung als Ergän­zung ­der beste­hen­den Rhein­brücke Karlsruhe Maxau diskutiert. Als Bun­des­s­traße handelt es sich um ein Projekt in Zustän­dig­keit des Bundes.

Seit 2011 hat das Regie­rungs­prä­si­dium Karlsruhe für den baden-württem­ber­gi­schen Abschnitt ein Planfest­stel­lungs­ver­fah­ren im Auftrag des Bundes durch­ge­führt, um Baurecht zu erhalten. 2017 erging hierfür der Planfest­stel­lungs­be­schluss. Die lange ­Pla­nungs- und Verfah­rens­zeit resul­tierte insbe­son­dere aus dem rhein­land-pfälzi­schen Teil der Planungen. Hier gab es größe­ren Nach­bes­se­rungs­be­darf bezüglich der Ausgleichs­maß­nah­men. Diese wur­den aufgrund der dortigen Eingriffe der Trasse in den Na­tur­schutz notwendig.

Die Stadt Karlsruhe hat gegen die vom Bund vorgelegte Planung ei­ner zweiten Rhein­brücke geklagt, da erhebliche Mängel gesehen wur­den und die Belange der Stadt Karlsruhe nicht ausrei­chen­d ­be­rück­sich­tigt wurden. Die geplante Straße weist keinen ­ver­kehr­li­chen Mehrwert für die baden-württem­ber­gi­sche Seite auf. Der von der zweiten Rhein­brücke kommende Verkehr soll am Ölkreuz wie­der auf die zweistrei­fige Südtan­gente geleitet werden, was an dieser Stelle zu Kapazi­täts­eng­päs­sen und Sicher­heits­pro­ble­men ­füh­ren würde. Die Staupro­ble­ma­tik wäre dadurch nicht behoben, sondern nur in Richtung Karlsruhe verschoben.

Die Verhand­lun­gen zur Klage fanden am 24. und 25. Juni 2020 vor dem Verwal­tungs­ge­richt VGH Mannheim im Bürger­zen­trum Südwerk in Karls­ruhe statt. Vorbe­halt­lich der Zustimmung des Karls­ru­her ­Ge­mein­de­rats wurde ein Vergleich ausge­han­delt, der das beklag­te ­Land dazu verpflich­tet, die Brücke um einen Geh- und Radweg zu er­gän­zen, den ÖPNV aufzu­wer­ten, das Verkehrs­auf­kom­men bis zur An­bin­dung an die B 36 zu drosseln und bessere Maßnahmen zum Schutz der Natur zu ergreifen.

 

Infor­ma­tio­nen zu den Planungen der zweiten Rhein­brücke laut ­Plan­fest­stel­lungs­ver­fah­ren finden Sie auf den Seiten des Re­gie­rungs­prä­si­di­ums Karlsruhe:

Informationen zur zweiten Rheinbrücke | Regierungspräsidium Karlsruhe

Unterlagen des Planfeststellungsverfahrens des Landes Baden-Württemberg | Regierungspräsidium Karlsruhe

 

Stadt klagt gegen den Planfeststellungsbeschluss für den Bau der zweiten Rheinbrücke

Stadt­zei­tung vom 16. Februar 2019: „Man löst ein Ver­kehrs­pro­blem links­rhei­nisch, um es rechts­rhei­nisch zu ver­schär­fen“, begründete Oberbür­ger­meis­ter Dr. Frank Mentrup vor den Medien, warum die Stadt nach Mehrheits­be­schluss durch den Ge­mein­de­rat gegen den Planfest­stel­lungs­be­schluss für den Bau der zwei­ten Rhein­brücke klagt und vor einer Woche dem Ver­wal­tungs­ge­richts­hof (VGH) die Begründung nachreichte.

Faktencheck

Im Vorfeld des Planfest­stel­lungs­ver­fah­rens wurde vom Land Baden-Württem­berg im Jahr 2011 der Fakten­check ­durch­fge­führt. Zu einigen dort aufge­wor­fe­ne Fra­gen hat 2012 eine länder­über­grei­fende Arbeits­gruppe Beiträ­ge zu zwölf Themen­fel­dern erarbeitet:

Mobilität und Verkehr

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