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Häufig gestellte Fragen zur Ladeinfrastruktur im öffentlichen Raum

Elektrofahrzeuge müssen an geeigneten Elektro-Ladestationen geladen werden. Im öffentlichen Raum möchte die Stadt Karlsruhe insbesondere den Ausbau von Schnellladestationen rund um das Stadtgebiet forcieren. Sowohl Pendlern und Besuchern sowie Haushalten ohne eigenen Parkplatz soll so das Laden ermöglicht werden, ohne dass der Ladeinfrastruktur-Aufbau einer nachhaltigen Verkehrsentwicklung entgegensteht.

Erstberatungen zum Thema E-Mobilität

Fragen zum Laden von Elektrofahrzeugen im öffentlichen Raum

Für eine private Lademöglichkeit auf öffentlicher Fläche müsste öffentlicher Verkehrsraum zum Abstellen von Fahrzeugen exklusiv zur Verfügung gestellt werden.

Dies widerspricht dem Grundsatz des Gemeingebrauchs an öffentlichen Straßen, daher kann eine private Ladesäule auf dem Gehweg nicht installiert werden.

Die öffentlichen Verkehrsflächen werden nicht zum privaten Kauf oder zur Miete angeboten. Auch eine Verpachtung der Flächen an Privatpersonen ist nicht möglich.

Der Gemeingebrauch kann gegenüber privaten Interessen am ungehinderten Laden eines Elektro-Fahrzeuges nicht zurückstehen.

Das Verlegen von Leitungen auf, über oder unter dem Gehweg, anderen Straßenteilen oder einer öffentlichen Grünfläche wird seitens der Stadt Karlsruhe nicht gestattet.

Dadurch würde der Gemeingebrauchs der Straße und Ihrer Anlagen unzulässig eingeschränkt. Private Leitungen beeinträchtigen die Unterhaltung der im öffentlichen Bereich verlegten Versorgungsleitungen und Anschlüsse bei Reparatur- oder Unterhaltungsarbeiten.

Nur in begründeten Ausnahmefällen und auf sehr kurzen Strecken kann einer Privatleitungsverlegung im öffentlichen Bereich von einer Privatfläche zu einer anderen Privatfläche in Form einer Tiefbaumaßnahme, die von einer Fachfirma auszuführen ist, zugestimmt werden.

Offen verlegte Ladekabel stellen eine Stolpergefahr im Verkehrsraum und eine unerlaubte Sondernutzung dar. Die Verwendung von Kabelbrücken ist aus Gründen der Barrierefreiheit für mobilitätseingeschränkte Personen nicht zulässig. Auch Vandalismus durch Dritte kann bei einer Kabelverlegung, in welcher Form auch immer, nicht ausgeschlossen werden.

Die Stadt Karlsruhe ist für ihre Flächen verkehrssicherungspflichtig und haftbar. Bei einer unzulässigen Verlegung von Ladekabeln können Bußgelder in Höhe von bis zu 500 Euro erhoben werden.

Be- und Entladevorgänge beziehen sich nicht auf das Aufladen eines Elektro-Fahrzeuges und sind nach der Rechtsprechung auf den Transport von Waren und Gütern begrenzt.

Das Laden ist auch keine zulässige Nebenverrichtung, welche während des Be- und Entladevorganges, wie das Öffnen von Verpackung oder das Prüfen eines Lieferscheines, erlaubt ist.

Eine Bordsteinabsenkung ist grundsätzlich möglich. Das entsprechende Formblatt kann beim Tiefbauamt Karlsruhe, Wegerecht unter angefragt werden.

Die anfallenden Kosten sind vom Antragsteller zu tragen.

 

Ob ein Parkplatz auf einem Grundstück erstellt werden kann, ist durch das Bauordnungsamt zu prüfen.

Sollte die Erstellung bauordnungsrechtlich zulässig sein und bauliche Eingriffe in den Verkehrsraum notwendig werden, ist wie bei der Absenkung von Bordsteinen zu verfahren.

In diesem Fall benötigen Sie keinen Bauantrag.

Das Vorhaben muss allerdings beim Bauordnungsamt, Sachgebiet Brandverhütungsschau, angezeigt werden. Dafür sind folgende Unterlagen vorzulegen:

  • das Datenblatt des Herstellers/Beschreibung der zu installierende Anlage inklusive der Beschreibung der anlagenspezifischen Sicherheitsvorkehrungen
  • Zustimmung der Stadtwerke/Bestätigung über die Zulässigkeit durch den zuständigen Energieversorger
  • Grundrissplan mit den Standorten der Ladepunkte.

Um eine Überfrachtung des öffentlichen Raumes zu begrenzen, sowie zur Verhinderung von Erschwernissen in der Unterhaltung und Pflege öffentlicher Flächen, lehnt die Stadt Karlsruhe die Aufstellung von privaten Stromverteilerschränken und entsprechenden Anlagen sowie Ladesäulen auf öffentlichen Flächen ab.

Stromanschlussanlagen oder Verteilerschränke für die Elektrifizierung von Garagen und Carports sind auf privater Fläche herzustellen. Gleiches gilt auch für private Ladesäulen.

Siehe auch:
Kann ich eine private Ladesäule auf dem Gehweg installieren?

Als Alternative zur Nutzung öffentlich zugänglicher Ladesäulen besteht für Sie auch die Möglichkeit private Stellflächen anzumieten und dort eine Lademöglichkeit zu schaffen.

Eventuell ist ein Zusammenschluss mehrere Interessenten mit gleicher Problemstellung für ein Ladesäulen-Sharing eine mögliche Variante.

Die Stadt Karlsruhe befasst sich aktuell mit dem Ausbau von öffentlicher Ladeinfrastruktur.

Der Gemeinderat hat zu dem Thema Ende September 2021 das „Rahmenkonzept für den Ausbau öffentlicher und öffentlich zugänglicher E-Ladeinfrastruktur der Stadt Karlsruhe“ beschlossen.

Rahmenkonzept für den Ausbau öffentlicher und öffentlich zugänglicher E-Ladeinfrastruktur der Stadt Karlsruhe

Im öffentlichen Raum möchte die Stadt Karlsruhe insbesondere den Ausbau von Schnellladestationen rund um das Stadtgebiet forcieren. Sowohl Pendlern und Besuchern sowie Haushalten ohne eigenen Parkplatz soll so das Laden ermöglicht werden, ohne dass der Ladeinfrastruktur-Aufbau einer nachhaltigen Verkehrsentwicklung entgegensteht.

Da Prognosen zur Folge der Ausbau von Ladeinfrastruktur überwiegend im privaten Raum (60-85 Prozent) – Zuhause oder beim Arbeitgeber – stattfinden wird, soll der Ausbau ergänzend für die oben genannten Nutzenden fokussiert werden.

Für den Aufbau von Schnellladestationen prüft die Stadtverwaltung gerade öffentliche Flächen, um diese bei Eignung entsprechend zur Verfügung stellen zu können. Die Stadt selbst wird keine öffentliche Ladeinfrastruktur betreiben.

Hinweise auf mögliche Standorte können an folgende E-Mail-Adresse gesendet werden:

Diese werden dann im Rahmen des Konzepts auf die Eignung von Schnelllademöglichkeiten geprüft.

Eine Übersicht zu Ladesäulen im Stadtgebiet Karlsruhe finden Sie auf dem Mobilitätsportal der Stadt Karlsruhe und der TechnologieRegion Karlsruhe.

Für Elektro-Fahrzeuge ist das Parken an öffentlichen Ladesäulen für die Dauer des Ladevorganges kostenfrei.

Die Ladedauer ist allerdings zeitlich befristet, um Dauerparken zu verhindern und die Ladestation für andere Elektro-Fahrzeugnutzer zugänglich zu halten.

Die Höchstparkdauer beträgt maximal vier Stunden an Normalladestationen (AC) und ist mittels ausgelegter Parkscheibe zu belegen.

An Schnellladestationen (DC) ist das Parken auf maximal zwei Stunden begrenzt und ist ebenfalls mittels ausgelegter Parkscheibe zu belegen.

Das Parken über die Höchstparkdauer hinaus ist eine Ordnungswidrigkeit und wird von der Verkehrsüberwachung entsprechend geahndet.

Ebenfalls möglich sind Belegungsgebühren des Ladetarifanbieters bei Blockierung der Ladesäule nach Abschluss des Ladevorganges.

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