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Leitlinie Nachhaltiges Bauen

Klimaschutz im Hochbau und in der Gebäudebewirtschaftung

Solaranlage auf den Zentralen Werkstätten des Gartenbauamtes.

Besser bauen fürs Klima.

Freiwillig erhöhte Standards sorgen für eine systematische und ständige Verbesserung des Gebäudebestandes.

In Deutsch­land werden im Gebäu­de­be­reich bis zu 40 % des Pri­mär­ener­gie­be­darfs verursacht. Die Nutzungs­dauer von Neubau­ten und sanierten Gebäuden reicht weit in die Zukunft. Daher ­be­ein­flus­sen diese Gebäude den Energie- und Wasser­be­darf in den nächs­ten 50 bis 80 Jahren. Entspre­chend weit muss daher in die Zu­kunft geschaut werden, wenn städti­schen Gebäude nachhal­tig ­ge­baut, saniert und betrieben werden sollen - sowohl unter ­bau­li­chen und techni­schen, als auch ökono­mi­schen und öko­lo­gi­schen Gesichts­punk­ten. Im November 2009 traf der Gemein­de­rat der Stadt Karlsruhe mit der Verab­schie­dung der Leitlinie für Energie­ef­fi­zi­enz und Nach­hal­ti­ges Bauen für städtische Gebäude eine zukunfts­wei­sen­de Ent­schei­dung:

  • Im ersten Teil werden sechs Leitziele für die Stadt­ver­wal­tung ­de­fi­niert.
  • Der zweite Teil "Anfor­de­run­gen an Baukon­struk­tio­nen, Tech­ni­sche Anlagen, Bauteile und Kompo­nen­ten" konkre­ti­siert die Ziele im Bereich der Baukon­struk­tio­nen und techni­schen Anlagen ­über alle Elemente und Gewerke hinweg. Die Standards wurden in 2016 aktua­li­siert.

Nach dieser Leitlinie sollen beispielsweise bei der Errichtung von Neu­bau­ten die Anfor­de­run­gen der gülti­gen ­Ener­gie­ein­spar­ver­ord­nung um mindestens 30 % unter­schrit­ten wer­den. Der energe­ti­sche Standard eines Passiv­hau­ses wird an­ge­strebt. Zudem sollen bei Sanie­run­gen von Gebäu­den Kompo­nen­ten verwendet werden, die dem Pas­siv­haus-Standard entspre­chen.

Dienstanweisung "Nachhaltige Gebäudebewirtschaftung"

Die Dienstanweisung vom September 2016 regelt den sparsamen Umgang mit Energie und Wasser in den von der Stadt Karlsruhe bewirtschafteten Gebäuden. Die Dienst­an­wei­sung besteht aus vier Abschnit­ten und wendet sich an drei Zielgrup­pen, die auf verschie­de­nen Verant­wor­tungs­ebe­nen ­für einen sparsamen und komfor­ta­blen Betrieb der Gebäu­de ­Ver­ant­wor­tung tragen:

  • Abschnitt A - Städtische Dienst­stel­len
  • Abschnitt B - Personen mit Hausmeis­ter­funk­tio­nen
  • Abschnitt C - Mitar­bei­ten­de
  • Abschnitt D  regelt das Inkraft­tre­ten der Dienst­an­wei­sung, verweist auf den Anhang "Zuläs­si­ge Raum­tem­pe­ra­tu­ren" und ist für alle Zielgrup­pen gültig.

Weitere Informationen rund um das Thema Bauen

Klimaschutz - Beratung und Förderung

Ein Energie-Haus bauen oder eine Solaranlage installieren - zahlreiche ­För­der­pro­gramme von Bund, Land, der Stadt Karlsruhe und den Stadtwerken unter­stüt­zen bei diesen und vielen weiteren Vorhaben. Zusätzlich beraten diverse Anlaufstellen in Karlsruhe rund um Klimaschutz und Energie.

Nachhaltiges Bauen und Klimaschutz

Die Stadt Karlsruhe setzt beim Neubau und der Sanierung von Gebäuden sowie bei der Bewirtschaftung auf Nachhaltigkeit: mit Wärmeschutz, solarer Stromerzeugung, sparsamen Umgang mit Energie und klimafreundlichen Baustoffen.

Baulastenverzeichnis

Telefonisch und gebührenfrei können Sie erfragen, ob auf einem Karlsruher Grundstück eine Baulast liegt.

Erschließung

Die für die „Baureifmachung" eines Grundstückes anfallenden Kosten – zum Beispiel für die Herstellung von Verkehrsanlagen oder Lärmschutzeinrichtungen – sind teilweise vom Grundstückseigentümer zu bezahlen. Informationen erhalten Sie auf dieser Seite.

Neubauten und Bauen im Bestand

Die Stadt Karlsruhe ist für zahlreiche gesellschaftsrelevante Immobilien verantwortlich. Zu den Gebäudearten gehören unter anderem Schulen, Kindergärten, Sportstätten, Mehrzweckhallen und natürlich auch Verwaltungsgebäude.

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