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Abgeschlossenheitsbescheinigung / Aufteilung in Wohnungseigentum (WEG)

Für die Begründung von Sonder- oder Teileigentum im Grundbuch ist beim Bauordnungsamt eine Abgeschlossenheitsbescheinigung zu beantragen.

Grundlage der Bescheinigung

Grundlage der Bescheinigung sind die sogenannten Aufteilungspläne, aus denen die Aufteilung des Gebäudes in Sondereigentumseinheiten, also zum Beispiel Eigentumswohnungen oder gewerbliche Einheiten und Teileigentumseinheiten hervorgeht.

 

§ 7 Absatz 4 Nummer 2 WEG

Für die Ausstel­lung einer Abgeschlos­sen­heits­be­schei­ni­gung sind ­fol­gende Unterlagen einzu­rei­chen:

  • Anschrei­ben, von wem und für welches Objekt die Be­schei­ni­gung beantragt wird.
  • Flur­stücks­num­mer und Grund­buch­blatt­num­mer sind zu erfragen beim Grund­bucham­t.

Dreifach, falls Sie sowohl für sich, als auch für das Grundbuchamt eine Ausfertigung haben möchten:

  • aktueller Lageplan (falls aktuelle Baupläne vorliegen beim Bauordnungsamt beziehungsweise als Auszug aus der Flurkarte beim Liegenschaftsamt erhältlich)

  • sämtliche Grundrisse des Gebäudes und der Nebengebäude (wie zum Beispiel Garage, Schuppen und Ähnliches); einschließlich Spitzboden
    Die Wohnungen sind in den Grund­ris­sen zu num­me­rie­ren, indem alle zu demselben Wohnungs­ei­gen­tum ­ge­hö­ren­den Einzel­räume mit der jeweils gleichen Nummer ­ge­kenn­zeich­net werden.
    Auch die zu den Wohnungen gehören­den Kel­ler- und Nebenräume erhalten die gleiche Nummer.
    (Statt in jedes Zimmer die entspre­chende Nummer einzu­tra­gen, kann die Woh­nung auch farblich umrandet und nur einmal mit einer Nummer ­ver­se­hen werden).

  • Schnitt des Gebäudes 

  • Ansichten des Gebäudes

Die Einheiten müssen baurechtlich genehmigt oder anders baurechtlich zugelassen sein, da andernfalls das Bauordnungsamt in einem gesonderten Verfahren gegen eine entsprechende Nutzung vorgehen würde.

  • Wohnungseigentumsgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 12.01.2021
  • Allgemeine Verwaltungsvorschrift für die Ausstellung von Bescheinigungen nach dem Wohnungseigentumsgesetz (AVA) vom 06.07.2021

Abgeschlossenheitsbescheinigungen
Erdgeschoss Hinterhaus

Rechtliche Sachbearbeitung: Frau Würz
Telefon: 0721 133-6321
E-Mail:

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