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Für die Begründung von Sonder- oder Teileigentum im Grundbuch ist beim Bauordnungsamt eine Abgeschlossenheitsbescheinigung zu beantragen. Diese Bescheinigung bestätigt, dass die betreffenden Einheiten baulich abgeschlossen sind, beziehungsweise – bei Stellplätzen und Freiflächen – durch maßlich bestimmte Flächen im Aufteilungsplan abgegrenzt sind.
Ab dem 21. April 2025 können Abgeschlossenheitsbescheinigungen ausschließlich digital über das Virtuelle Bauamt Baden-Württemberg (ViBa-BW) beantragt werden.
Hinweis zum Öffnen von signierten PDF-Dateien (z. B. Abgeschlossenheitsbescheinigungen):
Unsere Bescheinigungen werden im PDF-Format mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versendet. Bitte beachten Sie folgende Hinweise, um die Signatur korrekt anzeigen zu können:
Verwenden Sie ein geeignetes PDF-Programm.
Öffnen Sie die Datei nicht in Word oder direkt im Internetbrowser, da dort die Signatur oft nicht richtig angezeigt wird. Wir empfehlen den kostenlosen Adobe Acrobat Reader, der die Signatur korrekt darstellt.
Vermeiden Sie die Umwandlung der PDF-Datei.
Programme oder Online-Tools, die PDF-Dateien verändern oder in andere Formate umwandeln, können die Signatur beschädigen. Öffnen Sie die Datei daher im Originalformat.
Bei Fragen helfen wir Ihnen gerne weiter.
Ab dem 21.04.2025 können Abgeschlossenheitsbescheinigungen ausschließlich digital über das Virtuelle Bauamt Baden-Württemberg (ViBa-BW) beantragt werden.
Bitte registrieren Sie sich zunächst. Wenn Sie einmal angemeldet sind, erhalten Sie alle Nachforderungen und Mitteilungen über den Bearbeitungsstatus sowie die Abgeschlossenheitsbescheinigung über Ihren Account.
Papieranträge sind ab diesem Datum nicht mehr möglich. Die Bescheinigungen werden ebenfalls digital erstellt und mit qualifizierter elektronischer Signatur versehen.
Um den Übergang für die Antragstellenden so reibungslos wie möglich zu gestalten, ergänzt der neue Service „BOASupport Live“ die bisherigen Angebote eines telefonischen Supports und der offenen allgemeinen Sprechstunde jeden Donnerstag von 8 bis 12 Uhr.
Der Bürgerservice „BOASupport Live“ richtet sich dabei an Bauherrinnen und Bauherren sowie Architektinnen und Architekten, die auf Schwierigkeiten im Prozess der digitalen Antragstellung stoßen. Die Vorgehensweise ist einfach: Zunächst können sich diese mit ihren Fragen und Anliegen über die zentrale Support-Telefonnummer 0721 133-6336 an das Team des Bauordnungsamtes wenden. Die Fachleute helfen telefonisch weiter, um kleinere Herausforderungen direkt zu lösen. Sie erreichen uns in der Regel werktags zwischen 08:00 Uhr und 16:30 Uhr.
Sollte eine einfache telefonische Beratung nicht ausreichen, können wir Ihnen eine persönliche Videokonferenz anbieten. Hier können wir oder Sie den Bildschirm teilen, um gemeinsam eine Lösung zu finden.
Bitte wenden Sie sich jedoch zunächst telefonisch an uns und vereinbaren einen Termin.
Die Abgeschlossenheitsbescheinigung ist formelle Voraussetzung zur Bildung von Wohnungseigentum oder Teileigentum. Sie ist dem Grundbuchamt mit der Eintragungsbewilligung vorzulegen und bestätigt, dass:
§ 7 Absatz 4 Nummer 2 WEG
Für die Ausstellung einer Abgeschlossenheitsbescheinigung sind folgende Unterlagen einzureichen:
Bauzeichnungen
Die Bauzeichnungen müssen in PDF/A Format eingereicht werden und im Format DIN A3 druckbar sein.
Folgende Bauzeichnungen sind erforderlich:
Die Einheiten müssen baurechtlich genehmigt oder anders baurechtlich zugelassen sein, da andernfalls das Bauordnungsamt in einem gesonderten Verfahren gegen eine entsprechende Nutzung vorgehen würde. Die Bauzeichnung muss bei bestehenden Gebäuden eine Baubestandszeichnung sein.
Vollmacht
Gegebenenfalls Vollmacht, falls Sie nicht selbst den Antrag einreichen, sondern eine andere Person bevollmächtigen.
Wichtig:
Bei der Antragstellung ist darauf zu achten, dass die Pläne als Einzeldokumente eingereicht werden, damit bei notwendigen Korrekturen der jeweilige Plan problemlos ausgetauscht werden kann!
Sie bestätigt, dass eine Wohnung oder ein sonstiger Raum in sich abgeschlossen ist – also baulich vollständig von anderen Einheiten getrennt ist und über einen eigenen Zugang verfügt. Bei Stellplätzen oder Freiflächen ersetzt eine eindeutige Maßangabe im Plan die bauliche Trennung.
Der/die Eigentümer*in, ein/eine Erbbauberechtigte*r oder jede Person mit berechtigtem Interesse (zum Beispiel ein Erwerbender). Eine Antragstellung durch bevollmächtigte Dritte – zum Beispiel Notar*innen – ist ebenfalls möglich.
Ja. Die Bauzeichnung muss in diesem Fall den tatsächlichen Baubestand wiedergeben (Baubestandszeichnung). Abweichungen vom realen Zustand können zur Ablehnung führen.
Ja, bei geplanten Neubauten ist das möglich – empfehlenswert ist in diesem Fall, genehmigte Baupläne als Grundlage zu verwenden.
Stellplätze gelten als sondereigentumsfähig, wenn sie durch Maßangaben im Plan eindeutig bestimmt sind – z. B. durch Länge, Breite und Abstand zu festen Bezugspunkten. Eine bloße zeichnerische Darstellung ohne Maßangaben ist nicht ausreichend.
Wenn sich durch Umbauten die bauliche Situation verändert, kann eine Änderungsbescheinigung notwendig werden. Bestehende Bescheinigungen gelten nur für den damaligen Zustand.
Abgeschlossenheitsbescheinigungen
Bauordnungsamt der Stadt Karlsruhe – EG Hinterhaus
Rechtliche Sachbearbeitung: Frau Würz
Telefon: 0721 133-6321
E-Mail: wohnungseigentum(at)boa.karlsruhe.de