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Neben der Vielzahl an zu erfüllenden Vorgaben setzt das Gartenbauamt auf kreative, vielfältige und qualitative Spiel- und Bewegungsräume. Das spiegelt sich in den hochwertigen und abwechslungsreichen Anlagen in der ganzen Stadt wider. Neben den regelmäßigen Inspektionen führt Karlsruhe auch eine Risikobewertung beziehungsweise Gefahrenanalyse für die Spielanlagen durch.
Die Ausstattung der Kinderspielplätze richtet sich primär nach den Bedürfnissen der folgenden Altersgruppen:
Die Kleinkinder können sich in einem oft kleinteiligen und geschützten Bereich spielerisch erfahren. Der Bereich für die älteren Kinder und Jugendlichen nimmt flächenmäßig den größten Raum ein. Hier befinden sich Kletter- und Spielgerätekombinationen zur Enddeckung des individuellen Könnens. In einem sicheren Rahmen können ungezwungen Erfahrungen gesammelt und vielfältige Fähigkeiten erlangt, weiterentwickelt und gesichert werden.
Die Kinder finden viele unterschiedliche Angebote für ihre Entwicklung vor:
Das Angebot der Freizeitanlagen (unter anderem Ballspielflächen, Bolz-, Basketballplätze und Anlagen für Trendsportarten) ist für Jugendliche von besonderer Bedeutung. Zunehmend nutzen auch junge Erwachsene diese Anlagen. Der Freizeitgedanke sowie der Zugang für eine möglichst breite Bevölkerungsgruppe steht bei diesen Anlagen des Gartenbauamts im Vordergrund.
Neben Fitnessanlagen sind einige Spielplätze mit Bewegungsgeräten für Erwachsenen ausgestattet.
Bei Neuanlagen und umfangreichen Sanierungen von Spielplätzen ist die Beteiligung der Kinder und Jugendlichen sowie interessierten Bürgerinnen und Bürgern an der Planung vorgesehen. Dabei hat sich die Beteiligung direkt am Spielplatz vor Ort als beste Form bewährt: ein erster Entwurf wird vorgestellt und erläutert. Die Anregungen der Anwesenden werden aufgenommen und fließen – im möglichen Rahmen – in die Planung mit ein.
Eine wichtige Voraussetzung für inklusive Spielplätze ist deren barrierefreie Erschließung und die Bereitstellung ebener Belagsflächen. Dies wird, soweit es möglich ist, bei der Neuplanung und Sanierung von Spielplätzen umgesetzt.
Dabei können sich Spielanreize sowie Sicherheitsvorkehrungen für Kinder mit und ohne Behinderungen gegenseitig ausschließen. Wichtig ist die Vielfältigkeit, damit alle Kinder entsprechend ihrer Fähigkeiten Angebote finden und ein gemeinsames Spielen befördert wird.
Einzelne inklusive Angebote finden sich auf einer Vielzahl von Spielanlagen. Auf folgenden Spielplätzen findet sich unter anderem ein inklusives Konzept mit gezielten Spiel- und Bewegungsangeboten für Kinder mit Behinderung:
Die Inspektionen werden von Fachkräften durchgeführt. Diese sind speziell für den sicheren Kinderspielplatz beziehungsweise als qualifizierte Spielplatzprüfende geschult und erfolgreich geprüft.
Können bei der Prüfung auftretende Mängel nicht im zeitlichen Rahmen der Routenkontrolle repariert werden, organisieren die mit der Inspektion betrauten Fachkräfte die Instandsetzung der Spielgeräte. Sie kooperieren dabei mit Schreiner- und Schlosserbetrieben sowie mit den Zentralen Werkstätten oder Montagefirmen der Spielgeräteherstellung.
Mängelbeseitigungs- und Pflegemaßnahmen im Fallschutz, Spielsand, an Wege- und Aufenthalts- sowie Vegetationsflächen werden durch die Pflegebezirke des Gartenbauamtes abgearbeitet.
Im Wesentlichen liegen der Spielanlagenkontrolle die DIN EN 1176 „Spielplatzgeräte und Spielplatzböden“ und die DIN 18034 „Spielplätze und Freiräume zum Spielen - Anforderungen für Planung, Bau und Betrieb“ sowie die Vorschriften und Regeln der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung DGUV zugrunde.
Darüber hinaus ist die Stadt Karlsruhe als Betreiberin von Spiel- und Freizeitanlagen für die Verkehrssicherheit auf diesen Flächen verantwortlich (§ 823 BGB). Deshalb wird neben den regelmäßigen Inspektionen auch eine Risikobewertung beziehungsweise Gefahrenanalyse für die Spielanlagen durchgeführt.
Diese Aufgaben übernimmt im Gartenbauamt das Team der Spielanlagenunterhaltung. Neben dem Wissen um rechtliche Vorgaben und handwerklichem Know-how ist es entscheidend, dass die Spielplatzinspekteure vor Ort mit einem geschulten, umsichtigen Auge und großem Einfühlungsvermögen in kindliches Handeln unterwegs sind.
Insgesamt müssen knapp 5.000 Spielgeräte, der dazugehörige Fallschutz sowie das entsprechende Umfeld geprüft und unterhalten werden.
Die Inspektion erfolgt gemäß DIN dreistufig.
Die visuelle Inspektion führt Sicht- und Funktionskontrollen mit Kleinreparaturen durch, recht Fallschutzmaterial in ausgespielte Bereiche zurück, sammelt gefährlichen Müll auf, befreit Geräte von Sand und Laub, um die Haltbarkeit zu verlängern und meldet Mängel an die operativen Inspekteurinnen und Inspekteure.
Die operative Inspektion ist zusätzlich für die Verschleißkontrolle sowie die Überprüfung der statischen Sicherheit der Spiel- und Sportgeräte, die saisonbedingte In- und Außerbetriebnahme der Spielplatzpumpen und Sonnensegel (auf Flächen der Kindertagesstätten und Kindergärten) verantwortlich und führt Reparaturen durch.
Die Jahreshauptinspektion prüft darüber hinaus den Zustand unterirdischer Geräteteile. Werden Jahreshauptinspektionen an externe Büros vergeben, überwachen die städtischen Jahreshauptinspekteure und Jahreshauptinspekteurinnen diese und werten deren Gutachten aus. Sie sind auch Ansprechpersonen bei Spielplatzplanungen und komplizierten Reparaturen bis zur sogenannten Erstabnahme. Diese erfolgt zumeist durch ein beauftragtes Gutachterbüro. Zusätzlich führt die Jahreshauptinspektion Risikobewertungen und Gefahrenanalysen durch.
Gartenbauamt
Spielanlagenunterhaltung