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Ausstattung und Kontrolle von Spiel- und Bewegungsräumen

Die Planerinnen und Planer des Gartenbauamts setzen neben der Vielzahl an zu erfüllenden Vorgaben auf kreative, vielfältige und qualitative Spiel- und Bewegungsräume. Das spiegelt sich in den hochwertigen und abwechslungsreichen Anlagen in der ganzen Stadt wider. Neben den regelmäßigen Inspektionen führt Karlsruhe auch eine Risikobewertung beziehungsweise Gefahrenanalyse für jeden einzelnen Spielanlage durch.

Das Bild zeigt ein Wikingerschiff mit Rutsche und Kletterturm in Neureut.
Das Bild zeigt den Spielplatz Durlach bei der Neueröffnung.
Das Bild zeigt Jugendliche mit ihren Fahrrädern auf dem Parcour des Skateplatzes in der Günther-Klotz-Anlage.
Das Bild zeigt den Spielplatz im City Park mit Tunnelrutsche.

Zielgerichtet abgestimmt

Die Ausstat­tung der Kinder­spiel­plätze richtet sich primär nach den Bedürf­nis­sen der folgenden Alters­grup­pen:

  • Kleinkinder und Kin­der bis 6 Jahre,
  • Kinder im Alter von 6 bis 12 Jahren
  • Kinder und Jugendliche im Alter von 12 bis 18 Jahren.

Die Kleinkinder können sich in einem oft kleinteiligen und geschützten Bereich spielerisch erfahren. Der Bereich für die älteren Kinder nimmt flächenmäßig den größten Raum ein. Hier befinden sich Kletter- und Spielgerätekombinationen zur Enddeckung des individuellen Könnens. In einem sicheren Rahmen können ungezwungen Erfahrungen gesammelt und vielfältige Fähigkeiten erlangt, weiterentwickelt und gesichert werden.

Die Kinder finden viele unterschiedliche Angebote für ihre Entwicklung vor:

  • Spielgeräte für Bewegung wie Hüpfen, Schaukeln, Klettern, Springen, Balancieren, Wippen, Drehen
  • Ausstattung für Rollenspiele, zum Beispiel Spielhäuschen
  • Schulung der Sinne, beispielsweise durch unterschiedliche Materialien und Farben
  • Naturbereiche mit Pflanzen

Die Planerinnen und Planer des Gartenbauamts setzen neben der Vielzahl an zu erfüllenden Vorgaben auf kreative, vielfältige und qualitative Spiel- und Bewegungsräume. Das spiegelt sich in den hochwertigen und abwechslungsreichen Anlagen in der ganzen Stadt wider.

Das Angebot der Freizeitanlagen (unter anderem Ballspielflächen, Bolz-, Basketballplätze und Anlagen für Trendsportarten) ist für Kinder über 12 Jahren und Jugend­li­che von beson­de­rer Bedeutung. Zunehmend nutzen diese Anlagen auch junge Erwachsene. Der Freizeitgedanke sowie der Zugang für eine möglichst breite Bevölkerungsgruppe steht bei diesen Anlagen des Gartenbauamts im Vordergrund.

Neben Fitness­an­la­gen sind einige Spiel­plätze mit Bewegungs­ge­rä­ten für Erwach­se­nen ausge­stat­tet.

Beteiligung der Zielgruppe

Bei Neuanlagen und umfang­rei­chen Sanie­run­gen von Spielplätzen ist die Betei­li­gung der Kinder und Jugend­li­chen sowie interessierten Bürgerinnen und Bürgern an der Planung vorgesehen. Dabei hat sich die Beteiligung direkt am Spielplatz vor Ort als beste Form bewährt: ein erster Entwurf wird vorgestellt und erläutert. Die Anregungen der Anwesenden werden aufgenommen und fließen – im möglichen Rahmen – in die Planung mit ein.

Das Bild zeigt eine inklusive Schaukel auf dem Spielplatz in der Nordweststadt.

Inklusion und Barrierefreiheit

Eine wichtige Voraussetzung für die inklusive Spielplatzplanung ist die barrierefreie Erschließung von Spielplätzen und die Bereitstellung ebener Belagsflächen. Dies wird, soweit es möglich ist, bei der Neuplanung und Sanierung von Spielplätzen umgesetzt.

Dabei können sich Spiel­an­reize sowie Sicher­heits­vor­keh­run­gen für Kinder mit und ohne Behin­de­run­gen gegen­sei­tig ausschlie­ßen. Wichtig ist die Vielfältigkeit, damit alle Kinder entsprechend ihrer Fähigkeiten Angebote finden und ein gemeinsames Spielen befördert wird.

Einzelne inklusive Angebote finden sich auf der Mehrzahl der Spielplätze. Auf folgenden Spielplätzen findet sich unter anderem ein inklusives Konzept mit gezielten Spiel- und Bewegungsangeboten für Kinder mit Behinderung:

  • Spielplatz bei der Erich-Kästner-Schule, Moltkestraße 130
  • Spielplatz Grünwinkel, Haselweg / Siedlerstraße
  • Spielplatz Schlossgarten Durlach

Inspektionen durch Fachkräfte

Die Inspektionen werden von Fachkräften durchgeführt. Diese sind speziell für den sicheren Kinderspielplatz beziehungsweise als qualifizierte Spielplatzprüfende geschult und erfolgreich geprüft.

Können bei der Prüfung auftretende Mängel nicht im zeitlichen Rahmen der Routenkontrolle repariert werden, organisieren, die mit der Inspektion betrauten Fachkräfte, die Instandsetzung der Spielgeräte. Sie kooperieren dabei mit Schreiner- und Schlosserbetrieben sowie mit den Zentralen Werkstätten oder Montagefirmen der Spielgeräteherstellung.

Mängelbeseitigungs- und Pflegemaßnahmen im Fallschutz, Spielsand, an Wege- und Aufenthalts- sowie Vegetationsflächen werden durch die Pflegebezirke des Gartenbauamtes abgearbeitet.

Dreistufiges Konzept

Im Wesentlichen liegen für die Spielanlagenkontrolle die DIN EN 1176 „Spielplatzgeräte und Spielplatzböden“ und die DIN 18034 „Spielplätze und Freiräume zum Spielen - Anforderungen für Planung, Bau und Betrieb“ zugrunde.

Darüber hinaus ist die Stadt Karlsruhe als Betreiberin von Spiel- und Freizeitanlagen für die Verkehrssicherheit auf diesen Flächen verantwortlich (§ 823 BGB). Deshalb werden neben den regelmäßigen Inspektionen auch eine Risikobewertung beziehungsweise Gefahrenanalyse für jeden einzelnen Spielplatz durchgeführt.

Diese Aufgaben übernimmt im Gartenbauamt das Team der Spielanlagenunterhaltung. Neben dem Wissen um rechtliche Vorgaben und handwerklichem Know-how ist es entscheidend, dass die Spielplatzinspekteure vorort mit einem geschulten, umsichtigen Auge und großes Einfühlungsvermögen in kindliches Handeln unterwegs sind.

Insgesamt müssen knapp 5.000 Spielgeräte, der dazugehörige Fallschutz sowie das entsprechende Umfeld geprüft und unterhalten werden.

Die Inspektion erfolgt gemäß DIN dreistufig.

Die visuelle Inspektion führt Sicht- und Funktionskontrollen mit Kleinreparaturen durch, recht Fallschutzmaterial in ausgespielte Bereiche zurück, sammelt gefährlichen Müll auf, befreit Geräte von Sand und Laub, um die Haltbarkeit zu verlängern und meldet Mängel an die operativen Inspekteurinnen und Inspekteure.

Die operative Inspektion ist zusätzlich für die Verschleißkontrolle sowie die Überprüfung der statischen Sicherheit der Spiel- und Sportgeräte und die saisonbedingte In- und Außerbetriebnahme der Spielplatzpumpen und Sonnensegel (auf Flächen der Kindertagesstätten und Kindergärten) verantwortlich und führt Reparaturen durch.

Die Jahreshauptinspektion prüft darüber hinaus den Zustand unterirdischer Geräteteile. Werden Jahreshauptinspektionen an externe Büros vergeben, überwachen die städtischen Jahreshauptinspekteure und Jahreshauptinspekteurinnen diese und werten deren Gutachten aus. Sie sind auch Ansprechpersonen bei Spielplatzplanungen und komplizierten Reparaturen bis zur sogenannten Erstabnahme. Diese erfolgt zumeist durch ein beauftragtes Gutachterbüro. Zusätzlich führt die Jahreshauptinspektion Risikobewertungen und Gefahrenanalysen durch.

Das Bild zeigt die Abnahme von Fundamenten am neuen Spielgerät.
Das Bild zeigt den Austausch des Seiles am Seilzirkus des Kinderspielplatzes Graf Galen.
Das Bild zeigt die Fallschutzkontrolle eines Reifenschwingers.
Das Bild zeigt die Feststellung eines zu großen Zwischenraumes und damit eine Kopffangstelle.
Das Bild zeigt die Reinigung und Lockerung des Fallschutzkieses unter einer einachsigen Überkopfwippe.
Das Bild zeigt das Schweißen an einer Grindbank.
Das Bild zeigt die Untersuchung unterirdischer Geräteteile eines Spielgerätes.

Kontakt

Gartenbauamt

Spielanlagenunterhaltung

Im Mittelfeld 1
76135 Karlsruhe

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