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Zugangseröffnung für die elektronische Kommunikation

Erklärung zur Zugangs­er­öff­nung nach Artikel 3 a Verwal­tungs­ver­fah­rens­ge­setz Baden-Württem­berg.

1. Für elektro­ni­sche Dokumente an Behörden, die verschlüs­selt oder signiert sind oder sonstige besondere technische Merkmale aufweisen, ist kein Zugang im Sinne Artikel 3 a Verwal­tungs­ver­fah­rens­ge­setz eröffnet.

2. Die Stadt Karlsruhe nimmt Dokumente in folgenden Datei­for­ma­ten entgegen:

  • Textda­teien im Format ANSI (*.txt)
  • Rich Text Format (*.rtf)
  • Word für Windows Version 6 (*.doc)
  • Word für Windows Version 97 (*.doc)
  • Word für Windows Version 2000 (*.doc)
  • Portable Data File Version 1.3 (*.pdf)
  • Joint Photo­gra­phic Expert Group (*.jpg, *.jpeg)
  • Graphics Inter­change Format (*.gif)
  • Tag Image File Format (*.tif)
  • Bitmap Pictures (*.bmp)

3. Weitere Formate sind nur mit ausdrück­li­cher Zustimmung der Empfangs­stelle zulässig. In allen zulässigen Formaten dürfen keine automa­ti­sier­ten Abläufe oder Program­mie­run­gen (sogenannte Makros) verwendet werden.

4. E-Mails werden nur bis zu einer Größe von 15 Megabyte (inklusive Anhänge) angenommen.

5. Dateien in unter Punkt 3 genannten Formaten können durch Kompri­mie­rungs­pro­gramme in den Dateigrö­ßen verringert (gepackt) werden. Kompri­mierte Dateien nimmt die Stadt Karlsruhe nur als nicht selbs­t­ent­pa­cken­de ZIP-Archive (*.zip) entgegen.

6. Die Stadt Karlsruhe verwendet eine Software zur Filterung von unerwünsch­ten E-Mails (Spam-Filter). Durch den Spam-Filter können Ihre E-Mails abgewiesen werden, weil diese durch bestimmte Merkmale fälschlich als Spam identi­fi­ziert wurden. Ebenfalls abgewiesen werden E-Mails, die ausführ­bare Programme enthalten.

7. Die Stadt Karlsruhe bietet elektro­ni­sche Dienste und Formulare im Internet an. Diese sind bevorzugt zu verwenden.

8. Wurde eine elektro­ni­sche Kommu­ni­ka­tion eröffnet, geht die Stadt Karlsruhe davon aus, dass die gesamte Kommu­ni­ka­tion auf diesem Wege statt­fin­den kann, soweit andere Vorschrif­ten dem nicht entge­gen­ste­hen.

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