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Umweltzone ist bald Geschichte

Gute Messwerte / Plakettenpflicht für die Karlsruher Innenstadt soll entfallen

Fahrradstraße © Stadt Karlsruhe, Monika Müller-Gmelin

In der Karlsruher Innenstadt ist die Umweltzone bald Geschichte. Voraussichtlich ab dem Frühjahr 2023 entfällt dort die seit 2009 geltende Pflicht einer grünen Plakette für Fahrzeuge. Diese rechtliche Änderung hat das Regierungspräsidium (RP) Karlsruhe aktuell in die Wege geleitet und bezieht sich damit auf einen Erlass des baden-württembergischen Verkehrsministeriums zu einer landesweiten Prüfung aller Umweltzonen.

Einen Entwurf für deren Aufhebung in Karlsruhe stellte das RP nun zunächst dem gemeinderätlichen Ausschuss für Umwelt und Gesundheit vor. Aktuelle Messungen hatten ergeben, dass die Immissionskonzentrationen von Stickstoffdioxid mittlerweile deutlich unterhalb des Grenzwertes für den Jahresmittelwert von 40 Mikrogramm pro Kubikmeter liegen. Ebenso werden alle anderen Luftschadstoff-Grenzwerte eingehalten – für Feinstaub sogar bereits seit mehreren Jahren.

„Aus diesem Grund ist die Aufrechterhaltung der Umweltzone für Karlsruhe nicht mehr erforderlich“, urteilt das RP. Anhand eines Gutachtens der Landesanstalt Umwelt Baden-Württemberg (LUBW), wie auch aufgrund der Messergebnisse der letzten drei Jahre, rechnen die zuständigen Behörden nicht mit einer erneuten Grenzwertüberschreitung, nachdem die Fahrverbote aufgehoben sind. Das RP hat deshalb das Verfahren zur Fortschreibung des Luftreinhalteplans für Heidelberg, Karlsruhe und Pfinztal eingeleitet. Die letzte Entscheidung über den Ausgang des Verfahrens fällt aber erst nach Anhörung der Städte, der Gemeinde und der weiteren zuständigen Behörden sowie nach Beteiligung der Öffentlichkeit.

Die Umweltzone in Karlsruhe war zum 1. Januar 2009 als ganzjähriges Fahrverbot zunächst für Kraftfahrzeuge ohne Plakette eingerichtet worden, weil bei Luftschadstoffmessungen damals eine Grenzwertüberschreitung für Stickstoffoxide (NO2) und Feinstaub (PM10) festgestellt wurde. Ab 2013 verschärfte sich das Fahrverbot in der Umweltzone, sodass seither nur noch Fahrzeuge mit grüner Umweltplakette einfahren dürfen.

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