Dazu rufen sie die Halter an oder klingeln, falls diese in der unmittelbaren Umgebung wohnen. Abschleppen lassen dürfen sie bereits nach einer halben Stunde, bei Gefahrensituationen sofort, erläutert Sigg. Befindet sich das Auto nach einer Stunde noch dort, lassen sie abschleppen. Die Verwarnung erhöht sich auf 40 Euro, hinzu kommen mehrere hundert Euro Abschleppkosten.
Entscheidungsspielräume vorhanden
Die Mitarbeiterinnen haben klare Vorgaben, je nach Situation allerdings auch Entscheidungsspielräume. „Die Leute wollen oft und viel diskutieren“, fasst Petersohn zusammen.
Wie sie reagiert – ob mit einer Geldstrafe oder „nur“, falls möglich, einer mündlichen Verwarnung – hänge vom Einzelfall ab. Probleme entstünden eher selten – „außer, wenn man eine schriftliche Verwarnung nicht zurücknimmt“, resümiert Petersohn.
In 27 Berufsjahren habe sie glücklicherweise nur eine „brenzlige“ Situation erlebt: „Ich habe einen Fahrzeughalter in Hagsfeld an einem Gehweg verwarnt und wurde von ihm wüst beschimpft.“ Sie war seinerzeit per Auto unterwegs. „Daraufhin habe ich mich eingeschlossen, er trat gegen das Auto und ich rief die Polizei.“ Eine Anzeige folgte.
Ihre Kollegin Sigg erzählt, sie wurde einmal in einem Mehrfamilienhaus eingesperrt, als sie bei einem Halter klingelte. Von den Einzelfällen abgesehen, schätzen beide ihren Beruf – etwa die Arbeit an der frischen Luft, den Kontakt mit Menschen und die Abwechslung, die der Beruf biete, wie Petersohn erklärt.
„Behinderte Menschen sehen nur den belegten Parkplatz“
Ein weiteres wiederkehrendes Thema - neben dem Parken im absoluten Halteverbot - sei unberechtigtes Parken auf Behindertenparkplätzen. Der Egoismus ärgert die beiden besonders. Zwar blieben die Fahrer oft im Auto, während jemand kurz zum Bäcker rausspringt, so Sigg. „Der Mensch mit Behinderung sieht allerdings nur: Der Platz ist belegt, und fährt dann weiter.“ Dort werden sofort 55 Euro Verwarnungsgeld fällig, sie lassen in der Regel umgehend abschleppen.
Carsharing-Parkplätze sind „Anlaufpunkt“ für Nutzer
Dasselbe Verwarngeld fällt auch für Falschparker auf Carsharing-Parkplätzen an: Dort suchten Carsharing-Nutzende ihr gebuchtes Fahrzeug. Auf ihrer Tour fällt den beiden eine entsprechende Falschparkerin auf. Die Halterin ist nicht zu erreichen. Eine Stunde später kommen sie erneut vorbei und lassen einen Abschleppdienst rufen.
Kommt die Halterin zurück, bevor der Abschleppwagen seine Stützen ausgefahren hat, muss sie – neben dem Verwarnungsgeld – nur dessen Leerfahrt zahlen. Anschließend sind weitere Kosten fällig. Die Besitzerin kam zufällig, als der Abschleppdienst das Auto bereits „am Haken“ hatte. Sie war emotional aufgelöst. Es sei eine prägende Situation, meint Sigg. Sie müssten die Menschen dann oft beruhigen. Dabei erinnert sie gerne an einen Ausspruch ihrer Kollegin: „Wir haben es nicht mit Schwerverbrechern zu tun, sondern mit Parksündern.“ -nke-
Die zugehörige Video-Reportage zur Verkehrsüberwachung ist auf YouTube zu sehen.