Ein Vorstoß der AfD-Fraktion, den gegenläufigen Radverkehr in Einbahnstraßen zu verbieten, wurde vom Gemeinderat mit großer Mehrheit abgelehnt.
Oliver Schnell (AfD) verwies auf die Novelle der Straßenverkehrsordnung, die seit April 2020 einen Mindestabstand von 1,50 bis 2 Metern von Radfahrern zum „motorisierten Verkehr“ festlege – dieser gilt allerdings nur beim Überholen. Daher empfahl auch die Stadtverwaltung in ihrer Stellungnahme den Antrag abzulehnen. Nicht der Mindestabstand sei zur Freigabe von Einbahnstraßen maßgeblich, sondern „oberste Maxime ist die Verkehrssicherheit“. Er sei viel mit dem Fahrrad in der Südstadt unterwegs, begründete Friedemann Kalmbach (FÜR Karlsruhe) die Ablehnung, und fühle mich sehr sicher“. -has-