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Betreuung optimieren

Konzept fördert Vereinbarkeit von Familie und Beruf

Schaukeltiere stehen im Flur in Kindergarten Schaukeltiere stehen im Flur in Kindergarten © Stadt Karlsruhe, Sabine Enderle

Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf spielt für den Wirtschafts- und Wissenschaftsstandort Karlsruhe eine besondere Rolle. Die betriebliche Kindertagesbetreuung ist dabei ein wichtiger Pfeiler der lokalen Familienpolitik. Vor dem Hintergrund des Fachkräftemangels in diesem Bereich will die Stadt das System der betrieblichen Kindertagesbetreuung optimieren. Für entsprechende Pläne gab es in der jüngsten Sitzung des Gemeinderates grünes Licht. Das neue „Konzept zur betrieblichen Kindertagesbetreuung“ soll nicht nur Einheitlichkeit schaffen, sondern auch eine bedarfsorientierte Steuerung ermöglichen. Träger, Unternehmen und Stadt sollen gleichermaßen davon profitieren.

Drei-Säulen-Modell

Angedacht ist ein Drei-Säulen-Modell, auf dem die betriebliche Kindertagesbetreuung ab 1. Januar 2025 beruht. Die Betriebskita bildet Säule 1: Unternehmen gründen und finanzieren eigene Kindertageseinrichtungen, dazu zählen Kinderkrippen, Kindergärten und altersgemischte Einrichtungen. Säule 2 ist die Betriebsnahe Kita für Karlsruher Unterstützer und Förderer: Juristische und natürliche Personen haben die Möglichkeit, die frühkindliche Bildung zu unterstützen und zu fördern, indem sie sich finanziell an einer Kita beteiligen. Säule 3 ermöglicht es Unternehmen, Belegrechte an Kita-Plätzen in zwei Varianten zu erwerben. Entscheidet sich das Unternehmen für die Variante „Belegrechte“, so sind diese bis zum 1. März eines Jahres zu vergeben; bei der Variante „Belegrechte PLUS“, werden diese ohne Frist freigehalten. Eine gültige Betriebserlaubnis ist bei allen drei Säulen Voraussetzung für den Betrieb. Das Konzept ist im Austausch mit den Trägern entstanden und macht unter anderem eine Anpassung der städtischen Richtlinien für die Förderung von Kindertagesstätten und Kinderkrippen erforderlich. Hierfür stellten die Fraktionen nach Vorberatung im Jugendhilfeausschuss auch im Gemeinderat jetzt einstimmig die ­Weichen.

Dieser Artikel erscheint in der StadtZeitung Nr. 48 am 29. November 2024. Die Inhalte der StadtZeitung schon lesen, bevor sie im Briefkasten steckt: Im ePaper sind alle Ausgaben digital verfügbar.

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