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FAQ Reallabor Karlstraße

Oft gefragt: Alles wichtige rund um Parkmöglichkeiten, Umfahrungen oder Umleitungen sowie Informationen für Gewerbetreibende oder Veranstalter finden sich hier.

Allgemeine Fragen

ÖRMI steht für das IQ-Leitprojekt „Öffentlicher Raum und Mobilität Innenstadt“. Das Leitprojekt gehört zu dem IQ-Korridorthema „Zukunft Innenstadt“, das die Karlsruher Innenstadt mit Blick auf den Beginn der straßenbahnfreien Kaiserstraße in ihren unterschiedlichen Qualitäten weiterentwickeln möchte. ÖRMI will einen besonderen Beitrag für das öffentliche Leben der City leisten. Mithilfe der beauftragten Bürogemeinschaft um das renommierte Kopenhagener Büro Gehl werden ­Lö­sun­gen für alle Verkehrs­ar­ten und anstehende Mobili­täts­fra­gen ­so­wie für die Nutzung des öffent­li­chen Raums in der Innenstadt erarbeitet. Der Fokus soll auf Aufent­halts- und Lebens­qua­li­tät liegen: Die Themen Parken, Belie­fe­rung, Rad- und Fuß­ver­kehr werden auf der Basis von Analysen und Überle­gun­gen zu Hier­ar­chien darin integriert betrachtet.

Ein Reallabor ist eine Kooperation zwischen Wissenschaft und Zivilgesellschaft, bei der das gegenseitige Lernen im Vordergrund steht. Das experimentelle Umfeld für das Reallabor in der Stadtplanung ist der öffentliche Raum – die Straßen und Plätze. Mithilfe von sogenannten Reallaboren werden deutschlandweit neue Mobilitätspraktiken, Nutzungen und die Neuverteilung des Straßenraums erprobt. Dabei werden vor Ort robuste, räumliche Veränderungen erarbeitet und Maßnahmen ausprobiert, die im Erfolgsfall einen wichtigen Beitrag zur Mobilitätswende und umweltverträglicherem Alltagsverhalten leisten. Reallabore sind temporär angelegt. Das heißt, dass die Maßnahmen nach Beendigung wieder zurückgenommen und evaluiert werden.

 

Die rechtliche Grundlage der Reallabore ist der sogenannte Verkehrsversuch – eine durch die Straßenverkehrsbehörde angeordnete temporäre Maßnahme auf Basis der Straßenverkehrsordnung.

 

Am 21. Januar 2020 beschloss der Gemeinderat das IQ-Leitprojekt „Öffentlicher Raum und Mobilität Innenstadt“ und die Durchführung zweier Reallaboren in der Karlsruher Innenstadt. Am 26. April 2022 beschloss der Gemeinderat die Durchführung der erarbeiteten Planung für die Reallabore Passagehof und Nördliche Karlstraße in öffentlicher Sitzung.

 

Die Ziele des zugrundeliegenden IQ-Leitprojekts „Öffentlicher Raum und Mobilität Innenstadt“ (ÖRMI) wurden in einem umfangreichen Beteiligungsprozess partizipativ entwickelt. Dabei bildeten sich drei Fokusbereiche heraus: „Platz für mehr gesunde Mobilität und gute Erreichbarkeit“, „Platz für mehr Grün“ und „Platz für mehr Leben“. Die Reallabore werden durchgeführt, um erste Ideen und Maßnahmen des beauftragten Büros Gehl noch während der Projektlauf­zeit zu erproben und damit das Projekt für die Öffentlichkeit erlebbar zu machen. Die Reallabore sind also einerseits Lernfeld und Korrektiv für die Planungen der Stadt, andererseits Schaufenster zur Öffentlichkeit.

Zielsetzung

Ziel ist es, den Raum, der derzeit noch stark durch den Durchgangsverkehr geprägt ist, probeweise zu einem Ort für Fußgängerinnen und Fußgänger zu machen und die Aufenthaltsqualität zu erhöhen. Darüber hinaus sollen Synergien geschaffen, neue Kooperationen erprobt und Potenziale der Innenstadt aufgezeigt werden, die für viele Menschen nach langer Baustellenzeit schwer vorstellbar sind. Die Reallabore sollen beleuchten, wie eine nachhaltigere, autoarme Mobilität in hochverdichteten Innenstädten kooperativ organisiert und eingeführt werden kann. Sie sollen Aufschluss darüber geben, auf welche individuellen und lokalen Erfordernisse besondere Rücksicht genommen werden muss und wie sich veränderte „Spielregeln“ auf die Zufriedenheit von Anwohnenden, Passantinnen und Paasnten und Gewerbetreibenden vor Ort auswirken.

Der Passagehof, stellvertretend für die vielen, ehemals als Lieferhöfe zur Kaiserstraße konzipierten Höfe der Karlsruher Innenstadt, hat mit seinen zahlreichen Läden, Restaurants und dem vorhandenen Baumbestand großes Potential, das aufgrund durchfahrender und parkender Autos und weniger öffentlicher Sitzmöglichkeiten aber bislang nicht ausgeschöpft wird. Das Reallabor Passagehof soll mit Hilfe von Durchfahrtsbeschränkungen, gemeinsam mit den Anliegenden erarbeiteten Lieferkonzepten, Neuordnung der Fahrradständer, erweiterter Außengastronomie, zusätzlichem Mobiliar und Veranstaltungen eine Belebung und Aufwertung erfahren, Konfliktsituationen sollen entschärft werden.

Die nördliche Karlstraße ist eine stark befahrene Verkehrsachse mitten in der Karlsruher Innenstadt. Durch die vielen Einkaufsmöglichkeiten in der unmittelbaren Umgebung und durch die zentrale Haltestelle Europaplatz werden viele Menschen angezogen, die zu Fuß oder mit dem Fahrrad unterwegs sind. Entspanntes Flanieren, Schlendern, aber auch Radfahren werden hier durch unverhältnismäßig kleine Gehwege und Fahrbahnen erschwert. Ziel ist des Reallabors ist es, die Trennwirkung der Karlstraße zu minimieren, die Anbindung an die angrenzende Fußgängerzone für Fußgängerinnen und Fußgänger zu verbessern und damit Konfliktsituationen zu entschärfen und Unfälle zu vermindern und. Zudem sollen anhand des Reallabors die verkehrlichen Auswirkungen auf das umliegende Straßennetz untersucht werden.

 

Reallabor Passagehof: 23. Mai bis 18. Juli 2022

Reallabor Nördliche Karlstraße: 18. Juli bis 31. Oktober 2022

Die Zeiträume wurden so gewählt, dass Ferienzeiten sowohl Ferienzeiten und besondere Ereignisse einbezogen werden, aber auch saisonale Schwankungen des Mobilitätsverhaltens durch Ferienzeiten und Vorlesungszeiten der nahegelegenen Hochschulen berücksichtigt werden können. Auf- und Abbau von Sondernutzungen wie Mobiliar oder Aktionen finden innerhalb der oben genannten Zeiträume statt.

Seit 2020 sind wir mit direkten Anliegerinnen und Anliegern der Projekträume – dem Bürgerverein Innenstadt Mitte und den anliegenden Gewerbetreibenden und Institutionen – im Gespräch. Es fanden zahlreiche Gruppen- und Einzelgespräche statt – vor Ort und Online. Darüber hinaus werden Anwohnende über eine Postwurfsendung informiert. Neben einer umfassenden Presseberichterstattung vor und während der Reallabore ist die laufende Information über den Webauftritt der Stadt Karlsruhe: auf dieser Webseite sowie den Social Media Kanal der Stadt geplant. Während der Laufzeit sollen Infotafeln und Sticker vor Ort über das Projekt informieren.

Beide Reallabore werden in Kooperation mit der Hochschule Karlsruhe (HSKA) wissenschaftlich begleitet. Hierbei werden die Testräume vor Beginn und während des Reallabors nach fest­gelegten Kriterien mit Hilfe unterschiedlicher Methoden beobachtet und die Ergebnisse ausgewertet. Das Stadtplanungsamt beauftragt darüber hinaus Verkehrszählungen, die die Verkehrsmengen an mehreren Stellen vor und während des Testzeitraums dokumentieren. Die Evaluation liefert Erkenntnisse über die Auswirkungen des Pilotprojekts auf die verkehrliche Situation, Nutzungsmuster, die Aufenthaltsqualität im Quartier sowie auf die Zufriedenheit von Anwohnenden, Gewerbetreibenden und Besuchende. Die Ergebnisse der Versuchsauswertung werden im Herbst 2022 dem Gemeinderat vorgestellt. Nähere Information zu Beteiligungsmöglichkeiten im Rahmen der Untersuchung, zur Evaluation und deren Veröffentlichung werden zeitnah veröffentlicht.

 

Durch die Evaluation werden die Maßnahmen beurteilt. Erfolgreiche Maßnahmen sollen mittelfristig verstetigt werden. Eine Verstetigung setzt entsprechende Beschlüsse durch den Gemeinderat der Stadt voraus.

Gerne können Sie uns eine E-Mail schreiben, an . Aufgrund der angespannten personellen Situation bitten wir, sich kurz zu fassen und um ein wenig Geduld bei der Beantwortung.

Fragen zur Bespielung

Ja! Das Reallabor will neue Kooperationen und Initiativen aus der Stadtgesellschaft integrieren und erproben. Im Rahmen der UNESCO City of Media Arts  werden während der Reallabore interaktive Medienkunstwerke im Projektraum installiert. Darüber hinaus sind Gewerbetreibende, Anwohnerinnen und Anwohner, Kulturschaffende und andere Interessierte herzlich eingeladen, sich mit Veranstaltungen, Aktionen oder Patenschaften einzubringen. Genehmigte Veranstaltungen werden im Veranstaltungskalender und über die Social Media Kanäle der Stadt Karlsruhe beworben.

Wir freuen uns über Gewerbetreibende, Anwohnerinnen und Anwohner, Kulturschaffende und andere Interessierte, die sich über (gemeinsame) Veranstaltungen, Aktionen oder Patenschaften in die Gestaltung und Belebung des neugewonnenen Raumes im Sinne der Ziele der Reallabore einbringen wollen. Dies können kleinere Veranstaltungen wie Lesungen, Spielangebote, Urban Gardening, Workshops, Konzerte, Flohmärkte, Nachbarschaftstreffen oder Ausstellungen sein, aber auch gewerbliche Nutzungen (beispielsweise Außengastronomie) sind in einigen Bereichen denkbar.

Die Bespielung der Flächen durch Veranstaltungen und Sondernutzungen koordiniert das Stadtplanungsamt räumlich und zeitlich. Veranstaltungen müssen über unser Online-Formular angemeldet beziehungsweise angefragt werden.

Für Interesse an Beetpatenschaften und Urban Gardening im Projektgebiet wenden Sie sich bitte an das Team Grünpatenschaften des Gartenbauamts: , Telefon: 0721 133-6731

Die Anfrage Ihrer Veranstaltung erfolgt ausschließlich über unser Online-Formular. Bitte beachten Sie, dass der Genehmigungsprozess bis zu vier Wochen dauern kann. Reichen Sie Ihre Anfrage daher rechtzeitig ein.

Die Anmeldung muss Angaben zur Verantwortlichen/zum Verantwortlichen beinhalten, den Zeitpunkt oder Zeitraum, den gewünschten Ort (Angabe der Hausnummer und Straße) der Maßnahme sowie Ziele und Inhalte benennen und bei Bedarf finanzieller Unterstützung auch die Kosten der Maßnahme darstellen. Es müssen zudem Angaben zur Größe der benötigen Fläche und Aufbauten gemacht werden. Zur Verdeutlichung müssen Lageplan, Skizzen oder Fotos beigefügt werden.

Das Stadtplanungsamt prüft die räumliche und zeitliche Belegung, die konzeptionelle Passung und – falls beantragt – die Fördermöglichkeit.

Einzelne Veranstaltungen und Aktionen unterstützt das Stadtplanungsamt mit einer Veranstaltungspauschale von bis zu 500 Euro pro Veranstaltung/Aktion. Gegebenenfalls kann diese auch durch zusätzliche Projektförderung des Kulturamts aufgestockt werden. Bitte beachten Sie die dort geltenden Fristen und Vorlaufzeiten. Die Veranstaltungspauschale muss mit der Anmeldung der Veranstaltung über das Online-Formular beantragt werden. Bitte beachten Sie dabei die folgenden Förderrichtlinien:

Was kann mit der Veranstaltungspauschale gefördert werden und was nicht?

Die Veranstaltungspauschale wird zweckgebunden für die im Projektantrag dargestellten Kosten bewilligt. Förderbar sind Dienstleistungen, Mietkosten für Ausstattungen oder Verbrauchsmaterial sowie Honorare (zum Beispiel Künstlerinnen- und Künstler-Gagen). Die Veranstaltungspauschale darf nicht für bereits laufende Betriebs- und Personalkosten sowie für Anschaffungen eingesetzt werden, die über die Maßnahme hinaus eingesetzt werden.

Wann wird die Pauschale ausgezahlt?

Eine bewilligte Veranstaltungspauschale wird in der Regel erst nach Abschluss der Veranstaltung/der Aktion und nach Prüfung der Verwendungsnachweise ausgezahlt.

Wie wird ausgewählt?

Die Anträge werden durch das Stadtplanungsamt auf ihre Förderfähigkeit geprüft und vorbehaltlich der behördlichen Genehmigung der Veranstaltung bewilligt. Dabei sind der kulturelle und soziale Mehrwert für den Passagehof/die Karlstraße ausschlaggebend. Bevorzugt werden Initiativen von Anliegenden sowie Veranstaltungen/ Aktionen mit partizipativem und nachhaltigem Charakter im Sinne der Reallaborziele.

Welche Fristen sind zu beachten?

Grundsätzlich ist die Bewilligung der Veranstaltungspauschale bis einschließlich Oktober 2022 möglich, allerdings nur solange „der Vorrat“ reicht. Die Veranstaltung muss innerhalb der Projektzeiträume stattfinden und spätestens vier Wochen vor Umsetzung über das folgende Online-Formular werden.

Wie geht es nach Antragstellung weiter?

Die Antragstellerin beziehungsweise der Antragsteller erhält vom Stadtplanungsamt einen schriftlichen Bewilligungsbescheid per E-Mail, der die Höhe der Förderung, den Förderzweck, ggf. erforderliche Auflagen und den Rückforderungsvorbehalt bei nicht dem Antrag entsprechender Mittelverwendung beziehungsweise Nichteinhaltung der Zweckbindungsfrist und die Verpflichtung auf einen zu erbringenden Verwendungsnachweis enthält.

Zu beachtende Einschränkungen

Die Karlstraße und der Passagehof müssen wie im Plan dargestellt weiterhin für Ausnahmen befahrbar bleiben. Das heißt es muss eine Durchfahrtsmöglichkeit mit einer Breite von 4m beachtet werden. In der Karlstraße muss zur Straßenbahnachse ein Sicherheitsabstand von 3,50 Meter eingehalten werden.

Allgemeine Bedingungen für die Antragsstellung und Bewilligung der Förderung

Die Förderung darf nur zur Umsetzung der beantragten Maßnahme verwendet werden. Die Zuwendung ist wirtschaftlich und sparsam zu verwenden. Alle ggf. mit der Maßnahme verbundenen Einnahmen (Sponsoring, Spenden, Verkaufsumsetze, Spenden etc.) sind als Deckungsmittel für die Ausgaben einzusetzen.

Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Förderung besteht nicht. Die zur Verfügung stehenden Mittel sind freiwillige Leistungen des Stadtplanungsamtes.

Verwendungsnachweis

Der Kostennachweis ist bis spätestens 30. November 2022 an das Stadtplanungsamt zu senden. Der Nachweis muss alle Einnahmen und Ausgaben enthalten. Im Verwendungsnachweis ist zudem zu bestätigen, dass die in den Belegen enthaltenen Angaben richtig sind, die Ausgaben notwendig waren und wirtschaftlich und sparsam verfahren worden ist. Mit dem Nachweis müssen alle Rechnungs- und Einnahmeunterlagen in Kopie zur Archivierung eingereicht werden. Nach Überprüfung der Kosten- und Einnahmebelege und der zweckentsprechenden Verwendung der Mittel wird die sich daraus ergebende Pauschale ausgezahlt. Sind die nachgewiesenen Kosten geringer als die mit dem Bewilligungsbescheid anerkannten Kosten, reduziert sich die Zuwendung entsprechend. Eine nachträgliche Erhöhung der Förderung bei Überschreitung der veranschlagten Kosten ist ausgeschlossen. Die Förderung ist unverzüglich zu erstatten, soweit ein Förderungsbescheid mit Wirkung für die Vergangenheit zurückgenommen oder widerrufen oder sonst unwirksam wird.

Kommunikationsrichtlinien

Bei der Erstellung von Medien (Internet, Broschüren, Faltblätter, Postkarten, Postern, Plakaten, Präsentationen, Hinweisschildern und Ähnliches) im Rahmen von Maßnahmen, die mit Mitteln des Projektes „Platz für Mehr“ gefördert werden, ist das offizielle Logo der Stadt Karlsruhe einzubinden oder mindestens ein Texthinweis „Gefördert durch die Stadt Karlsruhe” einzufügen.

Mitteilungspflichten der Antragstellerinnen und Antragsteller

Die Antragstellerin der Antragsteller ist verpflichtet, dem Stadtplanungsamt unverzüglich mitzuteilen, wenn sich die beantragte Maßnahme oder sonstige für die Bewilligung der Förderung maßgebliche Umstände ändern oder wegfallen, sich herausstellt, dass der Antragszweck nicht oder mit der bewilligten Förderung nicht zu erreichen ist, ein Konkurs- oder Vergleichsverfahren gegen den Antragstellenden beantragt oder eröffnet wird, weitere Förderungen für dieselbe Maßnahme bei anderen öffentlichen Stellen beantragt oder entgegengenommen werden.

Rückzahlung der Zuwendung

Das Stadtplanungsamt ist zum Rücktritt von der zugesagten Veranstaltungspauschale aus wichtigem Grund berechtigt. Ein wichtiger Grund für einen Rücktritt ist insbesondere dann gegeben, wenn

  • der/die Antragstellende falsche oder unvollständige Angaben im Antrag getätigt hat;
  • die Voraussetzungen für die Förderung nachträglich entfallen;
  • der/die Geförderte seinen/ihren Verpflichtungen zur ordnungsgemäßen und zeitgerechten Durchführung des Projekts schuldhaft nicht nachkommt;
  • der/die Geförderte seinen/ihren Verpflichtungen zum ausschließlich zweckgebundenen und/oder sparsamen Einsatz der gewährten Förderung nicht nachkommt;
  • der/die Geförderte seinen/ihren Verpflichtungen zum Nachweis der Verwendung der Mittel sowie Mitteilungspflichten schuldhaft nicht nachkommt.
  • Tritt das Stadtplanungsamt nach den genannten Regelungen von der Förderung zurück, ist der/die Geförderte zur Rückzahlung sämtlicher ihm/ihr gewährter Fördermittel, beziehungsweise ihm/ihr gewährter und noch nicht für die Zwecke des Projekts verbrauchter Mittel verpflichtet. Gegebenenfalls weitergehende gesetzliche Ansprüche der Stadt Karlsruhe gegenüber bleiben vom Rücktritt unberührt.

Die Umnutzung von Parkplätzen und anderen Verkehrsflächen für gewerbliche Zwecke (zum Beispiel Außengastronomie) sind in bestimmten Bereichen des Reallabors ausdrücklich erwünscht (siehe Abbildung unten). Dafür können Sie unter einen Antrag auf Sondernutzung stellen. Die Genehmigung wird nur innerhalb des Projektzeitraums erteilt.

Plan mit eingefärbten Flächen

Die Stadtgärtnerei stellt für die Reallabore Bäume, Sträucher und Sommerflor in einfachen Pflanztrögen zur Verfügung. Die Pflege, Bewässerung und Kontrolle der Ausstattung wird extern vergeben. Einige der vom Kronenplatz bekannten, gelben Enzi-Möbel werden für den Zeitraum der Reallabore ausgeliehen und als öffentliche Sitzgelegenheit vor Ort platziert. Im Rahmen der UNESCO City of Media Arts kuratiert das Kulturamt Medienkunst- und partizipative Lichtinstallationen, die die Projekträume auch in den Abendstunden neu erlebbar machen. Das Amt für Abfallwirtschaft stellt zusätzliche Mülleimer und kontrolliert täglich die Sauberkeit der Projekträume. Die Reallabore werden durch das Stadtplanungsamt mit Unterstützung der Karlsruher Marketing und Event GmbH und mit Hilfe von Bundesfördergeldern (Programm Zukunftsfähige Innenstädte und Zentren) realisiert.

Fragen zur Verkehrsführung und Erreichbarkeit

Das Einfahren in das Projektgebiet ist vom 18. Juli – 31.Oktober 2022 untersagt.

Anlieger sind hiervon ausgenommen. Anlieger sind beispielhaft:

  • Anwohnende
  • Fahrzeuge von Personen mit privatem Stellplatz auf privatem Grund
  • Baustellenverkehr
  • Krankentransporte
  • Anlieferungen in den dafür vorgesehen Ladezonen zum Be- und Entladen. Bitte beachten Sie auch das erstellte Lieferkonzept

 

Darüber hinaus gelten folgende Regelungen:

  • Parken nicht erlaubt
  • Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt 20 km/h
  • Gegenseitige Rücksichtnahme

 

Nicht als Be- und Entladen gilt:

  • „eben mal kurz Brötchen holen“
  • Alles was in einem Rucksack, Einkaufsroller etc. transportierbar ist (z.B. reguläre Einkäufe)
  • Personentransport
Karte der Karlstraße mit markierter Umleitung

Karlstraße

Zusammen mit den Anliegenden wurde ein Lieferkonzept für die nördliche Karlstraße erarbeitet: Das Be- und Entladen vom motorisierten Lieferverkehr der Gewerbetreibenden ist an den eingerichteten Ladezonen erlaubt.

Für Ihre Kundinnen und Kunden stehen die nahegelegenen Parkhäuser zur Verfügung, Behindertenstellplätze und ÖPNV Anbindung, Fahrradanbindung wie unten dargestellt.

In bestimmten Bereichen können die Umnutzung von Parkplätzen und anderen Verkehrsflächen für gewerbliche Zwecke (zum Beispiel Außengastronomie) beantragen. Dafür kann unter ein Antrag auf Sondernutzung gestellt werden. Die Genehmigung wird nur innerhalb des Projektzeitraums erteilt.

 

Durch die verbesserte Aufenthaltsqualität erwarten wir eine gesteigerte Fußgänger- und damit auch Kundenfrequenz im Bereich der nördlichen Karlstraße. Die Effekte der Verkehrsberuhigung sind bereits in anderen Städten wie beispielsweise Berlin getestet worden.

Übersichtskarte der Karlstraße

Passagehof

Zusammen mit den Anliegenden wurde ein Lieferkonzept für den Passagehof erarbeitet: Zwischen 8 bis 14 Uhr ist hier das Be- und Entladen vom motorisierten Lieferverkehr der Gewerbetreibenden an den eingerichteten Ladezonen erlaubt. Nach 14 Uhr dürfen die Ladezonen außerhalb des Passagehofs angefahren werden. Hier kann kurz ein- und ausgeladen werden.

Zusammen mit den Anliegenden wurde ein Lieferkonzept für die nördliche Karlstraße erarbeitet: Zwischen 8 bis 11 Uhr ist hier das Be- und Entladen vom motorisierten Lieferverkehr der Gewerbetreibenden an den eingerichteten Ladezonen erlaubt. Nach 11 Uhr dürfen die Ladezonen außerhalb der Karlstraße angefahren werden. Hier kann kurz ein- und ausgeladen werden.

Für Ihre Kundinnen und Kunden stehen die nahegelegenen Parkhäuser, Behindertenstellplätze und öffentlicher Personennahverkehr, Fahrradanbindung zur Verfügung.

Übersichtskarte der Karlstraße
Übersichtsplan Reallabor Passagehof
Übersichtsplan Reallabor Karlstraße

Parkhaus Passagehof

Zufahrt über Akademiestraße/Passagehof von Norden

Parkhaus Akademiestraße

Ein- und Ausfahrt: über Akademiestraße

Parkhaus Stephanplatz

Ein- und Ausfahrt: über Amalienstraße

Parkhaus Postgalerie

Ein- und Ausfahrt: über Amalienstraße

Parkhaus Ludwigplatz

Ein- und Ausfahrt: über Amalienstraße

In wenigen Minuten erreicht man von den Parkhäusern in direkter Umgebung den Passagehof und die nördliche Karlstraße. Durch das Wegfallen des Kfz-Verkehrs in dem Gebiet wird der alltägliche Weg vom Parkhaus zur Arbeit, der Einkaufsbesuch zur Postgalerie oder auch das Flanieren durch die Innenstadt verschönert und erhält eine ganz besondere Qualität.

Falls Sie außerhalb der Innenstadt parken wollen, nutzen Sie gerne die Park&Ride-Angebote der Stadt Karlsruhe: https://mobil.trk.de

Übersichtskarte der Karlstraße
Übersichtsplan Reallabor Passagehof
Übersichtsplan Reallabor Karlstraße

Die Behindertenstellplätze im Passagehof und in der Karlstraße entfallen, mit Ausnahme des Behindertenstellplatzes an der Kreuzung Karlstraße-Waldstraße, während der Projektzeiträume. Dafür wird in der Akademiestraße im Bereich des Eingangs der Kaiserpassage während der Laufzeit ein Behindertenstellplatz bestehen, außerdem einer neben dem Parkhaus Passagehof. Die Behindertenstellplätze der Karlstraße werden in die Amalienstraße verlagert.

Wichtig für alle, die aus körperlichen Gründen aufs Auto angewiesen sind: An folgenden Orten in und rund um den Passagehof und die Karlstraße bestehen Behindertenparkplätze:

  • Douglasstraße – Ecke Kaiserstraße 223: 2 Parkplätze
  • Amalienstraße 15: 1 Parkplatz
  • Karlstraße 20: 1 Parkplatz
  • Karlstraße 20: 1 Parkplatz
  • Karlstraße 45: 1 Parkplatz
  • Kreuzung Karlstraße-Waldstraße: 1 Parkplatz
  • Erbprinzenhof: 2 Parkplätze
  • Herrenstraße 25: 3 Parkplätze
  • Waldstraße 25: 1 Parkplatz
  • Sophienstraße 5a: 1 Parkplatz
  • Sophienstraße 7: 1 Parkplatz
  • Passagehof 14-18: 2 Parkplätze im öffentlichen Raum am Parkhaus
  • Parkhaus Passagehof:  25 Parkplätze
  • Parkhaus Stephanplatz: 4 Parkplätze
  • Parkhaus Postgalerie: 10 Parkplätze
  • Parkhaus Ludwigsplatz: 2 Parkplätze

Beide Reallabore sind über die Haltestelle Europaplatz erreichbar. Es halten

  • unterirdisch: 1, S1, S2, S5 und S51, S11
  • oberirdisch: 2, 3, 4, E, NL2

Zuständig für Kontrollen ist das Ordnungsamt. Widerrechtliche Einfahrt sowie widerrechtliches Parken sind Ordnungswidrigkeiten und können entsprechend geahndet werden. Auch das Abschleppen von Fahrzeugen ist möglich.

Im Passagehof wird die Zufahrt durch hydraulischen Poller geregelt, die zu bestimmten Zeiten nach oben fahren. Diese können bei Bedarf (zum Beispiel Einsatz Krankenwagen oder Feuerwehr, Sondererlaubnisse) auch außerhalb dieser Zeiten gesenkt werden.

In der Karlstraße sind keine hydraulischen Poller vorhanden. Eine dauerhafte physische Sperrung ist aufgrund des Lieferverkehrs sowie zahlreicher privater Zufahrten im Projektgebiet nicht möglich. Hier soll die Durchfahrtsbeschränkung durch Mobiliar, Begrünung und Bodenmarkierungen deutlich gemacht werden.

In den Eingangsbereichen zu beiden Reallaboren wird es zudem Beschilderungen geben.

Radfahrerinnen und Radfahrer dürfen jederzeit mit 20 km/h ein- und durchfahren.

Die Karlstraße stellt eine bedeutende Süd-Nord-Verbindung für den Radverkehr dar. Fußgängerinnen und Fußgänger haben jedoch Vorrang. Es muss entsprechend Rücksicht genommen werden.

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