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Eine Umlegung oder eher ein städtebauliches Umlegungsverfahren wird auch als Bodenordnungsverfahren bezeichnet. Solch ein Bodenordnungsverfahren ist ein gesetzlich geregeltes Grundstückstauschverfahren. Dabei sollen zweckmäßig gestaltete Baugrundstücke entstehen, die nach den baurechtlichen Festsetzungen bebaubar und gut nutzbar sind.
Für die Durchführung von Umlegungsverfahren ist die Geschäftsstelle des Umlegungsausschusses verantwortlich, die beim Liegenschaftsamt angesiedelt ist.
Die informative Broschüre Bodenordnungsverfahren in Karlsruhe 3,06 MB (PDF) erläutert ausführlich die Abläufe und erklärt die wesentlichen Schritte und Begrifflichkeiten.